Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Familie A wohnt in einem 60 Jahre alten Reihenhaus in NRW. Nehmen wir an, der Nachbar Herr Y hat nun in seinem Garten, hinter einem 1,80m hohen Sichtschutzzaun eine Pergola errichtet. An dieser Pergola ranken Pflanzen hoch, sie ist bis zu 2,40m hoch.
Es gibt keinen Bebauungsplan.
Wie ist eine solche Pergola zu bewerten? Löst sie Abstandflächen wie ein Gebäude aus?
Darf der Herr Y ein solches Bauwerk einfach errichten oder braucht er eine Baugenehmigung? Könnte das Bauamt hier eingreifen und Herrn Y die Pergola verbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Baurecht Pergola NRW
17. September 2016
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Frage vom 17. September 2016 | 22:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Baurecht Pergola NRW
Verbaut?
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#1
Antwort vom 21. September 2016 | 21:59
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
den baulichen Umfang der Pergola überliefern Sie mit "2,40m hoch". Die Tiefe und Bauausführung ist nicht bekannt.
Würde es sich bei der Pergola um eine Holzausführung als Regenschutz, z. B. Für eine Terrasse, handeln handelt es sich nicht um ein Bauwerk, dass dem Wohnraum - dem Haus - zuzurechnen ist. Zudem wird kein Raum "umschlossen". M. E. dürfte es sich um eine baugenehmigungsfreie Gartenanlage handeln, die keine baurechtlichen Fragen auslöst.
Mit freundlichem Gruß
#2
Antwort vom 21. September 2016 | 22:31
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Hi,
baugenehmigungsfrei seh ich auch so, aber bei der Höhe dürfte das Teil m.M.n. nicht direkt an die Grenze gesetzt werden.
Berry
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