Guten Morgen,
ich habe von meinen Eltern einen Bauplatz bekommen, auf dem mein Freund und ich (nicht verheiratet, jedoch zusammenlebend) ein Haus bauen möchten.
Wir würden dafür gemeinsam bei einer Bank das Darlehen aufnehmen und 50/50 machen.
Ich habe jedoch erfahren, dass das Haus demjenigen gehört, der auch Grundstücksbesitzer ist bzw. im Grundbuch eingetragen ist. Damit möchte sich mein Freund aber nicht zufrieden geben - ist ja auch verständlich!
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten wie man das ganze regeln kann, auch notariell festgehalten, damit er nach einer Trennung nicht "leer" ausgeht?
Dann wäre da noch das Problem "Tod des Partners" - wie wäre das zu handhaben? Das Grundstück würde ja in meinem Todesfall wieder zurück zu meinen erblichen Nachfolgen, sprich meinen Eltern gehen. Somit hätte mein Freund ja auch wieder den Ärger und müsste mit meinen Eltern eine Einigung finden.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Würde mich sehr freuen, wen ihr uns helfen könntet, sehe unseren Traum vom Hausbau
schon dahin schweben :-(
Gruß
Ichbins1234
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Bauplatz gehört mir - wir möchten zusammen bauen
Verbaut?
Verbaut?
Dein Freund kauft dir die Hälfte des Bauplatzes ab, dann steht im Grundbuch: "Grundstück gehört Ichbin1234 und ihrem Freund zu je 1/2". Dann könnt ihr auch zusammen bei der Bank ein Hypothekendarlehn bekommen, bei dem das Grundstück als Sicherheit dient.
Wenn dein Freund jetzt nicht genug Geld für den Kauf hat, dann könnt ihr ja auch eine spätere Zahlung vereinbaren. Solltet ihr euch dann in z.B. 10 Jahren trennen, dann kann für die Auszahlung deines Freundes der offene Kaufpreis mit dem halben Wert des Hausgrundstücks verrechnet werden.
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Danke für die Antwort. [color=red]Das Grundstück soll 100 % mein Eigentum bleiben.[/color]Welche Möglichkeit gibt es sonst noch?
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Dann bleibt eigentlich nur ein Kreditvertrag, das dir dein Freund monatlich Geld für die Bedienung des Hauskredits leiht, und du dich deinerseits verpflichtest, ihm das Geld bei Trennung mit angemessener Verzinsung zurückzuzahlen.
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Und was ist wenn die Beziehung in die Brüche geht?
Könnten Sie notfalls die Hypotheken allein tragen ?
Wenn nicht, ist im Falle einer Zwangsversteigerung
das Grundstück auch weg.
Solange Ihr Freund bei Ihnen wohnt, kann er sich auch ohne
Eintragung an den Kosten beteiligen. Miete müßte er
auch zahlen wenn er sonstwo wohnt.
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Das Eigentum am Grundstück vom Eigentum am Haus zu trennen, geht eigentlich nur über die Einräumung eines Erbbaurechtes. Ob das dann aber zum gewünschten Erfolg führt, ist eine andere Frage (üblich sind z.B. Erbbaurechte mit einer Laufzeit von fast 100 Jahren und solange kann der Eigentümer des Grundstücks auch nichts mit seinem Grundstück anfangen, bei wesentlich kürzeren Laufzeiten macht die finanzierende Bank wahrscheinlich nicht mit).
Nur hälftiger Eigentümer am Haus und nicht gleichzeitig am Grundstück zu werden, wird schwierig.
Vielleicht kann Dein Freund finanziell abgesichert werden?
Also im Falle der Trennung oder Deines Todes hat er zwar keinen Anspruch auf das Haus, aber auf finanzielle Entschädigung?
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Übrigens ist es eigentlich keine Baurechtsfrage:-)
Ein Hausbau ist bei uns Deutschen ja schon für die Ewigkeit angelegt. Wenn man zusammen plant, dann kann man auch konsequent den Weg der Heirat gehen und damit vielen Problemen aus dem Weg gehen.
Du würdest auch durch die Heirat 100%-Alleineigentümerin des Grundstückes bleiben. Durch ein Testament könntest du deinen Mann enterben, er würde dann aber einen Pflichtteilsanspruch haben, der in Geld von den Erben, in deinem Fall von den Eltern, zu zahlen ist. Der Ehemann spart dann auch Steuern.
Vermutlich wäre es der Bank egal, wem das Grundstück gehört, solange sie dort eingetragen würde.
Für den Fall einer Scheidung könnte man durch einen Ehevertrag alles regeln.
Auch könnt ihr natürlich durch einen Vertrag beim Notar den Fall einer Trennung absichern, z.B. durch Eintragung einer Grundschuld für ihn (nachrangig nach der Bank).
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-- Editiert TiA2010 am 03.01.2013 15:30
Der Freund wird hoffentlich so klug sein, das erst recht nicht zu machen.
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
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