Bauplan der Stadt

13. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)
Bauplan der Stadt

Hallo zusammen,

wir sind Eigentümer eines Grundstück (ca. 1200 qm mit Garten), auf dem unser Haus steht.

Die Stadt, in der wir wohnen, hat nun den Plan vorgestellt, auf angrenzenden Industriebrachflächen Wohnhäuser zu bauen (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser).

Darüber hat die Stadt auf einer öffentlichen Anhörungsversammlung informiert. (Von der Versammlung haben wir zu spät erfahren, sie wurde wohl nur auf der Website der Stadt angekündigt.)

Komischerweise sieht der gezeigte Bebauungsplan der Stadt vor, dass in unserem Garten ein fremdes Haus gebaut werden soll!

Auf der Website der Stadt wird von "Verdichtung des Wohnraums" bzw. "Nachverdichtung" gesprochen.

Nun fragen wir uns:

Kann / darf die Stadt uns zum Verkauf zwingen, uns notfalls (gegen "Entschädigung") enteignen, um ihren Plan in die Tat umzusetzen?

Wir lieben unseren Garten und möchten ihn nicht zwangsweise verkleinern lassen. Laut Plan würde unsere Terrasse demnächst direkt an das nächste Gebäude angrenzen.

Kann das so rechtens sein, wenn wir das nicht wollen?





-----------------
" "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Mit einem Bebauungsplan wird geregelt, wo gebaut werden darf. Daraus ergibt sich kein Zwang, bauen zu müssen.

Ihr solltet einfach mal beim der Stadt vorbeigehen und euch von dem zuständigen Planer mal die Planung erläutern lassen. Wenn ihr frühzeitig mit der Stadt sprecht und dort eure Wünsche und Bedenken äußert, dann kann dies bei der Planung berücksichtigt werden.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)

Auf der Website der Stadt steht auch noch:

"Die Eingriffsregelung ist beim
Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht anzuwenden."

Was ist eine Eingriffsregelung? Eingriff in bestehende Grundstückeigentumsrechte?!



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Die Eingriffsregelung bezieht sich auf Eingriffe in die Natur, also wenn z.B. durch einen Bebauungsplan und der nachfolgenden Bebauung ein Biotop zerstört wird. Im diesem Fall muß an anderer Stelle ein neues Biotop angelegt werden.

Da es bei euch darum geht, Industriebrachflächen zu bebauen, gibt es ja keine schützenswerten Biotope.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)

Super, danke soweit!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Bebauungspläne sind für die Zukunft gedacht. Die Stadt kann nicht voraussehen, wie Sie Ihre Eigentumsrechte (Teilung plus Verkauf) ausüben. Wenn Sie jedoch später auf Ihrem Grundstück bauen wollen, müssten Sie sich an den in der Aufstellung befindlichen BPlan halten. Optimal für Sie wäre, wenn die Stadt Ihr Grundstück wieder aus der Planung entfernt.

-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Könnte es nicht sogar so sein, dass der neue B-Plan ein Vorteil für den TE ist? In alten Siedlungshauswohngebieten ist es ja oft so, dass auf das (meist riesige) Grundstück nicht noch ein weiteres Haus gebaut werden darf.

Wenn der neue B-Plan nun den Garten als potentielles Bauland ausweist, würde das Grundstück doch auf einmal mehr wert - eben weil man das Grundstück ggf. teilen und den "hinteren" Teil als Bauland verkaufen könnte (aber natürlich nicht muß).

Diese Option muss der TE natürlich nicht ziehen, aber vielleicht wird der Garten im Alter ja zu groß oder der TE bzw. dessen Kinder könnten sich später so das Grundstück versilbern lassen. Oder die Kinder könnten sich ein Häuschen in TEs Garten bauen. Oder ...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ein neuer B-Plan kann auch von Nachteil sein. Evtl. Erschließungskosten könnten anteilig auf das Grundstück des TE entfallen.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)

Die Überlegung besteht tatsächlich, auf dem hinteren Teil des Grundstücks irgendwann ein weiteres Haus für die Kinder zu errichten, wenn die eine Familie gründen.

In welchem Fall wäre der Bebauungsplan, wie von Hr. Tautorus angesprochen, für uns von Nachteil? Wenn in der neuen Straße nur Mehrfamilienhäuser entstünden, könnte die Stadt dann den Bau eines Einfamilienhauses untersagen? Ich kann noch nicht ganz nachvollziehen, in welchen Fällen uns die Stadt für den Fall, dass wir dort noch ein Haus bauen möchten, Steine in den Weg legen könnte, daher meine vielleicht etwas diffuse Frage.

Über die Erschließungskosten sind wir uns bewußt.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn ein Grundstück am Rand des Bebauungsplans liegt, dann wäre es denkbar, das dieses Grundstück auch schon ohne Bebauungsplan bebaubar ist. Durch die Einbeziehung in den B-Plan kann es dann zu Erschließungskosten kommen, die sonst nicht anfallen würden.
Wenn also ein Grundstück bereits erschlossen und bebaubar ist, dann wird die Einbeziehung in ein B-Plan-Gebiet kaum Vorteile bringen.
Das ist aber alles Spekulation, euch hilft nur der Besuch im Bauamt und das Gespräch mit dem Planer. Mit dem kann und sollte man auch außerhalb der öffentlichen Veranstaltungen reden!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Der Bebauungsplan kann und wird die Art und Weise, das Maß und die Lage der möglichen Bebauung vorgeben und Ihnen insoweit Grenzen setzen, die teilweise mit Abweichungen gemildert werden können. Darauf haben Sie aber nur in bestimmten Konstellationen einen Rechtsanspruch.

Ohne B-Plan geht es nach Innenbereich § 34 BauGB nach dem "sich einfügen". Dann ist auch Ihre derzeitige Bebauung maßgeblich.

Soweit Sie schon klare Pläne haben, gehen Sie zum Bauaumt und lassen Ihre Vorstellungen in den B-Plan mit einfließen. Anderenfalls müssen Sie spätestens innerhalb der Auslegung des aufzustellenden B-Plans Ihre Bedenken und Widersprüche anmelden und schriftlich äußern. Dann können Sie im Normenkontrollverfahren gegen den B-Plan vorgehen. Da dieses Verfahren langwierig ist und die Gemeinde der B-Plan Geld kostet, wird sie in der Regel Ihr Grundstück ausnehmen oder Ihre Wünsche einarbeiten.

-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich kapiere nicht, warum er es nicht so belassen kann, wie es ist. Ist doch keinerlei Nachteil ersichtlich. Im Gegenteil, er kann sein Grundstück, sofern er will, später mal teilen. Er kann es als Bauland veräußern, er kann es selbst mit einem 2. Haus bebauen. Aber, nirgendwo steht, dass er das muss.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Bsp. Im B-Plan wird festgelegt Reihenhaus 2 Etg ohne Keller mit Flachdach. Wäre das die Vorstellung für ein EFH auf eigenem Grund und Boden?

Es geht nicht um das "Ob" , sondern um das "Wie" ; was der B-Plan dauerhaft festlegt.

Da wir die Festlegungen des B-Planes nicht kennen...

-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen