Baumarkt liefert Fließen falsch

3. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)
Baumarkt liefert Fließen falsch

Hallo liebes Board,

ich bin total verzweifelt und hoffe ihr könnt mir helfen. Wir haben im *************************** Baumarkt Fließen im Angebot gekauft mit Lieferung. Es wurden 33 Pakete angeliefert und von mir durchgezählt, Typenname kontrolliert und Lieferung unterschrieben.

Nachdem die Hälfte von meinem Mann verlegt war haben wir in den restlichen Paketen verschiedene Farbtöne entdeckt. Eine Nachfrage im Baumarkt hat ergeben, dass auf den Paketen eine Farbcodierung vorhanden ist. Siehe da, diese weicht tatsächlich von den anderen Paketen ab. Insgesamt haben wir sogar 3 verschiedene Farben geliefert bekommen.

Nun ist es so dass diese Farbe vermutlich nicht mehr lieferbar ist und wir somit den Raum wieder abdecken und mit neuen Fließen versehen müssen. Die Verkäuferin hat direkt schon abgewiegelt und meinte nur "vor der Verlegung sind die Fliesen zu prüfen, wenn sie verlegt wurden ist der Mangel anerkannt".

Aber wie soll ich das als Laie wissen dass es verschiedene Farbtöne innerhalb eines Types gibt ? Wir sind davon ausgegangen dass wenn geliefert wird auch alles gleich ist. Was ist mit den Kosten ?

Ich habe nur gefunden dass der EuGH bei "mangelhafte Lieferung" den Verkäufer in die Haftung nimmt sowohl für die Ware, als auch für Abbau und Einbau. Aber was ist eine mangelhafte Lieferung?

-- Editiert von Moderator am 04.08.2015 00:32

-- Thema wurde verschoben am 04.08.2015 00:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Habt Ihr als Privatpersonen oder als Gewerbetreibende gehandelt? Ist letzteres der Fall, dann war die Anmerkung der Verkäuferin durchaus korrekt.

Seid Ihr Privatpersonen, dann war es schlichtweg Unsinn. Wenn Ihr also Fliesen in einer Farbe bestellt habt, dann war die Lieferung mangelhaft. Damit hat der Händler für Fliesen in der richtigen Farbe zu sorgen und ggf. auch zusätzlich entstehende Ein- und Ausbaukosten zu tragen.

Man kann jetzt noch diskutieren, ob Ihr die notwendige Sorgfalt habt walten lassen und falls nicht, ob die Folgen anders ausgefallen wären, wenn Ihr dies getan hättet - da könnte sich dann ergeben, dass Ihr Euch an den Kosten für Ein- und Ausbau beteiligen müsst. Da Privatpersonen aber keine besonderen Prüfpflichten bei Erhalt der Ware haben und der Mangel aus meiner Sicht nicht offensichtlich war, sehe ich hier aber keine Haftung von Eurer Seite. Hinzu kommt im konkreten Fall, dass der Baumarkt fahrlässig gehandelt hat und damit auch für alle Mangelfolgeschäden haftet.

Also ganz einfach den Baumarkt schriftlich nachweisbar (Einwurfeinschreiben und/oder Fax oder Abgabe eines Schreibens mit Empfangsbestätigung) zur Lieferung der korrekten Fliesen auffordern. Dabei eine Frist von 14 Tagen (nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx") setzen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Geltendmachung der Ein- und Ausbaukosten ankündigen, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Das sollte den Baumarkt dazu bewegen, mal die Rechtsabteilung draufschauen zu lassen und dann sollten die das schnell regeln. Ärger gibt es meist nur, wenn man mit ahnungslosen Verkäufern streitet und selbst seine Rechte nicht kennt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Wir sind Privatpersonen und haben ja die Ware geprüft ( Anzahl, gleicher Typ ). Mehr wussten wir nicht. Wir haben ja extra im Vorfeld veschiedene Baumärkte abtelefoniert und gefragt ob sie die Anzahl des Types vorrätig haben. Da sind wir davon ausgegangen dass die Ware auch gleich ist.

Ist der Entwurf in Ordnung ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben uns am 30.08.15 Fließen vom Typ „Feinsteinzeug Stefy grigio" laut Auftrag XXXXX vom 20.07.2015. Während dem Verlegen der Ware hat sich ein versteckter Mangel ergeben. Uns wurden wie sich durch Rücksprache mit der Verkäuferin Frau XXXX rausgestellt hat insgesamt drei verschiedene Farben und Formate geliefert.

Dem Käufer darf dem Verbraucherschutzrecht zufolge kein Schaden durch mangelhafte Ware entstehen. Sei ein Mangel erst nach Einbau der Ware erkennbar, müsse der Händler nicht nur das Produkt ersetzen, sondern auch die für Lieferung sowie Ein- und Ausbau entstandenen Kosten tragen.

Somit fordere ich Sie auf bis zum 18.08.15 die korrekte Ware zu liefern. Die zusätzlichen Aus- und Einbaukosten haben Sie ebenso zu übernehmen. Diese beziffern wir nach Rücksprache mit dem Fliesenleger noch exakt.

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen sehe ich mich gezwungen einen Rechtsanwalt einzuschalten.



Mit freundlichen Grüßen

4x Hilfreiche Antwort

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