Baulasten

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)
Baulasten

Ich besitze ein Mietshaus, dass an jeder Seite von einer Grünfläche umgeben ist. Ein Verwandter möchte mir ein an das Haus angrenzendes ( Giebelseite) Stück Grünfläche abkaufen, um seine Gartenfläche damit zu vergrößern. ich knüpfe an den Verkauf 2 Bedingungen:

1. Die wirtschaftliche Nutzung des Mietshauses darf heute und in Zukunft nicht eingeschränkt werden ( z.B. muss Dämmung der Außenwand, Fassadenreinigung etc. geduldet sein, Schäden durch angrenzenden Baumbewuchs ausgeschlossen etc. )

2. Der Verkaufspreis des gesamten heutigen Objekts sollte in etwa der Summe der Verkaufspreise des abgetrennten Grundstücks plus Preis des Objekts mit verkürztem Grundstück entsprechen. Ich möchte mit dem Verkauf keinen Verlust und auch keinen Gewinn machen.

in diesem Sinne stellen sich mir folgende Fragen:

Zu 1. Sind entsprechende Einträge im Grundbuch erforderlich, oder sind entsprechende Bestimmungen schon im Baurecht verankert? Welche Bedingungen sollte ich explizit im Grundbuch eintragen lassen?

Zu 2. Geht meine Anforderung grob auf, wenn ich als Grundstückspreis den lokalen Bodenrichtwert ansetze?

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Zuerst sollte man klären, ob der Verkauf eines Teilstücks überhaupt genehmigt werden wird. In manchen Gegenden sind Mindestgrößen für Grundstücke festgelegt und eine weitere Teilung daher nicht möglich. Oder die Bebauung lässt eine Verkleinerung des Grundstück nicht zu, weil GRZ/GFZ überschritten werden oder Abstandsflächen dann nicht mehr ausreichen.

Sollte das Ganze genehmigungsfähig sein, muss zuerst der Vermesser ran um die zu veräußernde Teilfläche zu vermessen. Dabei wird ein neues Flurstück gebildet, das dann verkauft wird, mit den entsprechenden Eintragungen im Grundbuch und im Kataster.

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#2
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist alles schon geschehen, das Vermessungsbüro hat schon zugearbeitet und ein Notar mir einen Verkaufsentwurf zugeschickt. Mir geht's jetzt nur noch darum, an welchen Ecken im Notarentwurf ich noch feilen sollte und wie ein fairer Verkaufspreis zustande kommt.

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