Baukostenschätzung ohne Außenanlagen

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
nopanic123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Baukostenschätzung ohne Außenanlagen

Hallo,
ich habe eine Frage zu den Außenanlagen die nicht in der Baukostenschätzung aufgeführt sind.
Wir haben ein altes Haus gekauft und sind dabei es mit einem Architekten Grundzusanieren, für die Baukostenschätzung hatten wir ein Limit - und haben dem Architekten dies auch schriftlich mitgeteilt.
Die Schätzung ist genau auf dem Limit. Jetzt sind wir fast fertig und haben jede Menge Mehrkosten
Wir haben an das Haus einen Anbau geplant und gebaut:

1. Kosten Außenanlagen wurden nur für Parkplatz berücksichtigt
2. Abrisskosten im Haus wurden nicht berücksichtigt
3. Abrisskosten beim Nachbarn (Treppe) und Provisorische Treppe und ggfls. Neubau der Treppe ebenfalls nicht, lt. Architekt sind das die nicht geplanten Außenanlagen, ohne diese Arbeiten wäre aber der Anbau nicht möglich gewesen
4. eine Außentreppe ist geplant aber nicht in der Baukostenschätzung enthalten

Es gibt einen Architektenvertrag nach HOAI.

Was haben wir für Möglichkeiten den Architekten in Regress zu nehmen? Besteht Aussicht auf Erfolg?

Vielen DANK

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Die Kostenarten sind in DIN 276 geregelt. Eine Kostenschätzung darf bis zu 20% von den Kosten der entgültigen Kostenfeststellung abweichen. Detaillierter ist nach der Kostenschätzung die Kostenberechnung mit Grobmengen nach Kostengruppen. Die Abweichung darf dann noch ca. 5 % betragen. Dies erfordert aber auch eine gewisse, fortgeschriebene Planungstiefe. Diese wurde nach Deiner Beschreibung nicht durchgeführt.

Ausgenommen sind aber unvorhergesehene Maßnahmen, welche man bei der Planung nicht erkennen konnte (z.B. Baugrundverbesserungen, Bohrhindernisse, kaputte Bauteile etc.).



-- Editiert von hausfrau66 am 13.04.2018 15:12

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