Hallo,
gehen wir davon aus, dass einem verstorbenem Verwandten und dessen Familie unter vorgehaltener Hand vorgeworfen werden würde, der Verstorbene hätte in den 80er Jahren Baugenehmigungen gefälscht oder durchgewunken und alles, was man als Verwandter erben würde, würde einst unrechtmässig aus gewissem Schwarzgeld angeschafft worden sein. Wäre denn ein höherer Bankangestellter oder ehrenamtliches Partei-Mitglied in seiner Funktion überhaupt in der Lage, in irgend einer Form solch Baugenehmigungen an irgend einer Stelle durchzuwinken? Wie könnte man so etwas heraus finden, wenn dies schon viele Jahre her wäre, man aber angeblich mitbeteiligte Verwandte nicht mit hinein ziehen wollen würde? Oder wäre so etwas schon längst verjährt? Falls nicht, würde man sich als Erbe in irgend einer Form strafbar machen, wenn man eben von diesem Gerücht Kenntnis erlangt hätte?
Ein ziemlich kompliziertes Szenario, aber vielleicht gibt es eine Antwort.
Baugenehmigungen vor vielen Jahren gefälscht / durchgewunken
15. September 2017
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Frage vom 15. September 2017 | 23:34
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 3x hilfreich)
Baugenehmigungen vor vielen Jahren gefälscht / durchgewunken
Verbaut?
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#1
Antwort vom 16. September 2017 | 01:44
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
ZitatFalls nicht, würde man sich als Erbe in irgend einer Form strafbar machen, wenn man eben von diesem Gerücht Kenntnis erlangt hätte? :
Nein.
Nachforschen nach so langer Zeit und ohne anderen auf die Füße zu treten wird schwer.
#2
Antwort vom 18. September 2017 | 10:49
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 132x hilfreich)
Betrug verjährt. Moral nicht !
Wenn man erbt ist man für diese Straftaten nicht haftbar, außer es sind Steuerschulden, Steuerbetrug oder Schwarzgelder die plötzlich auftauchen. Hier gibt es auch Verjährungen und Nachzahlungen der Erben. (Das Erbe wird kleiner).
Falls das Gewissen drückt, kann man das Geld spenden.
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#3
Antwort vom 18. September 2017 | 12:26
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
ZitatBetrug verjährt. Moral nicht ! :
Natürlich verjährt Moral. Moral ist nichts anderes als normative soziale Vorgaben und diese verändern sich laufend. Sonst wäre es auch heute noch unmoralisch, dass Frauen in Hosen rumlaufen oder Partner gleichen Geschlechts Sexualverkehr haben.
Und zwei weitere - aktuell gültige - moralische Regel lauten:
Dinge, die weit zurückliegen, sind weniger schlimm zu werten.
Für die Straftaten anderer kann man nichts.
#4
Antwort vom 18. September 2017 | 14:08
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 132x hilfreich)
Grundlage ist das Gesetzbuch und die 10 Gebote. Gesetzbücher werden verfeinert, die 10 Gebote hoffentlich nie, denn dies ist die Vorlage für BGB und STGB.
Wie gesagt, man kann schmutzige mafiöse Gelder auch spenden. Wer mit den 10 Geboten nichts anfangen kann, ist verloren und vermutlich irgendwann im Gefängnis. Wer Moral immer mit Sexualität verbindet, ist auf dem Holzweg.
#5
Antwort vom 18. September 2017 | 14:54
Von
Status: Gelehrter (10651 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatWäre denn ein höherer Bankangestellter oder ehrenamtliches Partei-Mitglied in seiner Funktion überhaupt in der Lage, in irgend einer Form solch Baugenehmigungen an irgend einer Stelle durchzuwinken? :
Nein.
Dazu bedarf es immer noch einer Person im Bauamt, welche für das Genehmigungsverfahren zuständig ist.
Das bei (eigenen) Anträgen von Personen in "höheren Ämtern" nicht ganz so genau hingesehen wurde, war damals nicht all zu selten.
Man sollte die Möglichkeiten der Einflussnahme aber auch nicht überschätzen, denn meistens ging es hier nur um eine schnellere Bearbeitung etc.
Sobald es um den Bau an sich geht ist die Gefahr zu groß, da es noch immer höherrangige Behörden gibt, die im Zweifel eine solche Genehmigung einkassieren können.
#6
Antwort vom 18. September 2017 | 18:52
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
ZitatWer mit den 10 Geboten nichts anfangen kann, ist verloren und vermutlich irgendwann im Gefängnis. :
:D
So kann man sich auch die Welt erklären.
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