Es geht um ein Haus, alt und klein. Es steht in einer sogenannten Splittersiedlung im Aussenbereich. Ist es relativ hoffnungslos, hier einen Bauantrag für ein größeres Haus zu bekommen? Erhandelt sich auch noch um das letzte Grundstück einer Sackgasse. Wie sind da Erfahrungswerte?
Baugenehmigung in Splittersiedlung hoffnungslos
12. September 2017
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Frage vom 12. September 2017 | 13:22
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 17x hilfreich)
Baugenehmigung in Splittersiedlung hoffnungslos
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. September 2017 | 14:48
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Was gibt der Bebauunsgplan vor?
#2
Antwort vom 12. September 2017 | 14:49
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 17x hilfreich)
Aussenbereich/ Splittersiedlung Paragraph 35
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#3
Antwort vom 12. September 2017 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120182 Beiträge, 39843x hilfreich)
ZitatWie sind da Erfahrungswerte? :
Abhängig von den Vorhaben der Gemeinde bezüglich diese Gebietes, manchmal auch vom Ermessen des Sachbearbeiters.
#4
Antwort vom 12. September 2017 | 16:08
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
In dem Fall dürfte es vom Wohlwollen der Gemeinde abhängen; evtl. kann man sich auf §35 (2) berufen.
Gibt es seitens der Gemeinde irgendwelche Aussagen?
#5
Antwort vom 12. September 2017 | 17:18
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 17x hilfreich)
Ja da es das letzte Haus der Straße ist währe es wohl eine unzulässige Erweiterung einer Splittersiedlung ( weiß jetzt nicht, welcher Paragraf das war)
#6
Antwort vom 12. September 2017 | 19:05
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Nicht notwendigerweise, wenn damit argumentiert wird, dass weiterhin die gleiche Personenanzahl / eine größer gewordene Familie dort leben soll.
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