Bauaufsicht und Mieter des Nachbarn

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)
Bauaufsicht und Mieter des Nachbarn

Hallo, ich habe einen kuriosen Fall.
Die Bauaufsicht scheint offensichtlich neuerdings bei Beschwerden des Mieters (nicht des Grundbesitzers) tätig zu werden.

Jedenfalls hat wohl angeblich (!) der Mieter meines Nachbarn eine Überprüfung der Abstandsflächen unseres Sichtschutzes, bezüglich der Seite die zu ihrem Anwesen hin zeigt, in Auftrag gegeben.
Es handelt sich bei den Mietern um US Amerikaner womit der Bauaufsicht eigentlich klar sein sollte dass sie es hier nicht mit dem Eigentümer der Immobilie zu tun haben.
Jetzt hatte uns die Behörde aufgetragen die Abstände zur Grenze einmessen zu lassen (leider hat der Nachbar auch einen Grenzpunkt entfernt womit man den genauen Grenzverlauf wieder rekonstruieren musste).

Der Grundbesitzer meinte nun dass er ja überhaupt gar kein Problem mit dem Sichtschutzzaun hätte.
Was soll ich denn jetzt davon halten?
Ist das Verhalten der Bauaufsicht hier ok?
Die Vermessung war nicht gerade billig, kann ich die Kosten hierfür erstattet verlangen?
Wenn ja von wem?
Vom Bauamt, den Amerikanern oder vom Nachbarn der die eine Grenzmarkierung entfernt hat?

MfG



-- Editiert von Lara-Jolie am 21.03.2018 20:26

-- Editiert von Lara-Jolie am 21.03.2018 20:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lara-Jolie):
Es handelt sich bei den Mietern um US Amerikaner womit der Bauaufsicht eigentlich klar sein sollte dass sie es hier nicht mit dem Eigentümer der Immobilie zu tun haben.

Echt?
Wieso sollten Amerikaner keine Eigentümer einer Immobilie in Deutschland sein?
Im übrigen kann jeder die Bauaufsicht verständigen, sogar Kim Jong-un.



Zitat (von Lara-Jolie):
Die Vermessung war nicht gerade billig, kann ich die Kosten hierfür erstattet verlangen?

Klar.



Zitat (von Lara-Jolie):
Wenn ja von wem?

Verlangen kann man da von jedem den man sich aussucht.


Komplizierter wird es, wenn man das dann auch durchsetzen möchte.

Da sollt eman als erstes mal schauen, was die in der Gemeinde geltenden Gesetze / Verordnungen zu der Kostentragungspflicht sagen.

Und dann kommt es auch darauf an, ob man das
Zitat (von Lara-Jolie):
leider hat der Nachbar auch einen Grenzpunkt entfernt

gerichtfest beweisen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

"Im übrigen kann jeder die Bauaufsicht verständigen, sogar Kim Jong-un"

lol
Naja, gut zu wissen. :-D

Grundsätzlich bin ich jetzt aber nicht dazu verpflichtet mich mit den US-Amerikanern herumzuplagen?
Werde sie dann wohl auf ihren "no Problem with the Sichtschutz" -Landlord verweisen. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lara-Jolie):
Grundsätzlich bin ich jetzt aber nicht dazu verpflichtet mich mit den US-Amerikanern herumzuplagen?

Wenn alles den gesetzlichen Vorschriften entspricht, dann haben die Amis Pech gehabt, die kann man ignorieren.
Der Landlord auch, aber der hat ja eh kein Problem damit.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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