Aussenkamin erlaubt?

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
aina23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Aussenkamin erlaubt?



Hallo

Wir hätten gerne in unserem neuen Reihenendhaus einen Kaminofen, dazu müsste ein Aussenkamin (nennt man das so? Also ein Schornstein aussen am Haus entlang) gebaut werden. Heute habe ich dann das erste mal mit dem zuständigen Schornsteinfeger telefoniert. Er fragte mich ob der Kamin denn überhaupt erlaubt sei, oder ob ich erst die Einverständnis der anderen Hausbesitzer einholen muss. Meine Reaktion: ?????

Als habe ich nachgelesen. In der Teilungserklärung steht:
"Jedem Sondereigentümer steht das alleinige Sondernutzungsrecht an der gesamten von aussen zugänglichen Aussenhülle (Aussenwände, Fenster, Eingangstür) seines Sondereigentums zu. Bauliche Veränderungen sind vollumfänglich gestattet."
Dann kommt nur noch das natürlich alles fachgerecht und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen gemacht werden muss, Kosten und Pflege liegen natürlich bei uns.

Das interpretiere ich jetzt als ....... JAAAAAAAAAAAAAAAA, ein Kamin, ein Kamin!
Oder?

VG

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

spontan würde ich sagen, daß das vom Bauamt genehmigt werden muss und vom Kaminkehrer dann abgenommen.

Die Teilungserklärung scheint ja in der Tat da tolerant zu sein.

Ich würde dennoch den Nachbarn informieren. Wenn er dagegen ist, sollte er sagen auf welche Rechtsgrundlage er sich stützt.

Ggf. könnte es Probleme geben, wenn Russ in Nachbars Garten weht und z.B. seine Wäsche verschmutzt. Das kommt aber wohl auch auf die Lage des Kamins an.

Das er gebaut werden darf bedeutet noch nicht, daß keine Schadensersatzansprüche kommen. Und auch nciht, dass es keinen Knatsch gibt.


-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aina23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo

Wir kennen die Nachbarn nicht, die Häuser sind ganz neu und die Nachbarn werden wohl erst ene März einziehen. Ich hätte den Kamin gerne anbringen lassen solange wir noch nicht im Haus wohnen.

Das der Bezirksschornsteinfeger erstmal alles genehmigen muss ist klar. Aber was hat das Bauamt jetzt damit zu tun?


VG

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

das ist regional sehr unterschiedlich. Bei uns in BW ist das genehmigungspflichtig.

Meine Freundin in Bayern konnte sich das auch nicht vorstellen.

Frag doch den Schornsteinfeger, oder noch besser den Architekt, der die Häuser errichtete.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aina23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Schonsteinfeger hat mich ja erst auf die Idee gebracht, aber wie unsere Teilungserklärung aussieht weiss der natürlich auch nicht. Ich werde mal beim Bauträger anfragen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Gehört denn das Grundstück, auf dem ihr den Außenkamin bauen wollt, auch zum Sondereigentum? Oder ist das Gemeinschaftseigentum?

Ihr baut ja etwas an, ihr verändert nicht nur die Außenhülle (Anstrich), Fenster und Eingangstür.



-----------------
"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
aina23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bin nicht sicher.
Ich finds ganz nett wir hier geholfen wird, aber ich glaube ein Forum hilft mir nicht weiter. Wo kann ich denn mit sowas hingehen?Zum Anwalt? Ich brauche jemanden der die ganze Teilungserklärung liest und mir dann ein klares Ja oder Nein gibt.

Der Bauträger sagt "Sehr wahrscheinlich Ja", aber das reicht mir nicht, die Anlage wird ja ein paar Tausender kosten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

1. In der Teilungserklärung steht doch:

quote:
"Jedem Sondereigentümer steht das alleinige Sondernutzungsrecht an der gesamten von aussen zugänglichen Aussenhülle (Aussenwände, Fenster, Eingangstür) seines Sondereigentums zu. Bauliche Veränderungen sind vollumfänglich gestattet."


Diese Formulierung ist für mich absolut eindeutig, speziell der letzte Satz gibt dir das gleiche Recht, was auch ein normaler Eigenheimbesitzer an seinem Haus hat. Die WEG muß also bei Umbauten nicht um Erlaubnis gefragt werden.

2. Damit bleibt nur noch zur klären, ob es baurechtliche Hemmnisse gibt. Das kannst du mit dem Bauamt klären: frage dort nach, ob dein geplanter Außenkamin genehmigt werden muß.

3. Ob es für einen solchen Kamin technische Vorschriften gibt (z.B. Durchmesser und Höhe), wird dir das Bauamt und auch der Schornsteinfeger sagen können.

Ob sich die Nachbarn in ferner Zukunft von deinem Kamin belästigt fühlen oder nicht, das kann dir jetzt egal sein. Solange du alle baurechtlichen Vorgaben einhälst, können sich Nachbarn nicht über den Kamin, sondern höchstens über das darin verbrannte Material beschweren. Du solltest daher immer nur gut getrocknetes und schadstofffreies Holz verfeuern, das qualmt nicht so stark.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
gibt dir das gleiche Recht, was auch ein normaler Eigenheimbesitzer an seinem Haus hat


Und auch ein normaler Eigenheimbesitzer muss darauf achten, wem das Grundstück denn eigentlich gehört, dass er da mit einem Anbau nutzt.

@aina: Es gibt Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht, die sich mit Teilungserklärungen auskennnen sollten.

-----------------
"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wegen Baurecht: Hier in Bayern ist vieles genehmigungsfrei, aber nur, wenn der Bau des Hauses vorher vollendet war. Alles, was während der Bauzeit gemacht wird, muß in den Bauantrag.

-----------------
"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go612905-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aina23):
Aber was hat das Bauamt jetzt damit zu tun?
Weil es sich um eine Veränderungen an der Außenfassade handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go612905-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aina23):
Ich werde mal beim Bauträger anfragen
In unserer WEG hat der Bauträger die weder die Bebauung mit Sondereigentum noch die Flächen von Sondernutzungsrechten auf der Gesamtfläche eingehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go612905-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aina23):
Zum Anwalt? Ich brauche jemanden der die ganze Teilungserklärung liest und mir dann ein klares Ja oder Nein gibt.
unsere WEG hat dummerweise eine Person als Verwalter und Rechtsanwalt bestellt. Leider kennt diese Person den Auftrag nach Treu und Glauben nicht. Sie hat es in 15 Jahren WE Gemeinschaft nicht geschafft, den ursprünglichen Auftrag zur Änderung der Teilungserklärung mit der realen Bebauung auszuführen. Leider kann ein Hausverwalter, logischerweise als Jurist der WEG und der Hausverwaltung keine seine beruflichen Rechte und Pflichten unmöglich für beide Seiten zeitgleich ordnungsgemäß erfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.999 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.