Architektenrechnung ohne Vertrag

19. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
privat99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Architektenrechnung ohne Vertrag

wie ist die rechtslage:
ich komme mit meiner idee zum achitekten. er macht mir einen groben vorschlag für ein bauvorhaben (die idee, eine skizze, eine grobe kostenaufstellung), dann unterbreitet er mir seinen vorschlag, der viel zu teuer ist und sagt dazu - wenn es zur vereinbarung zwischen uns /zur umsetzung des bauvorhabens kommt, dann kann man die gesamte betreuungsleistung pauschal abrechnen oder aber auch nur die architektenleistung auf stundenbasis vereinbaren. es gibt bis dato keinen vertrag, keine unterschrift. ausserdem ist der vorschlag in der tat viel zu teuer angesetzt. es kommt nicht zu einer vereinbarung bzw. einem vertrag.
monate später schickt mir der architekt eine rechnung über seinen aufwand nach §15 HOAI über einen bestimmten prozentsatz der berechneten gesamtkosten für 1+2,vorplanungsleistungen.

kann der den dies rechtlich einfach einfordern?

was kann ich tun.

es gab bis dato nur ein erstes treffen, keine feste vereinbarung und keinen vertrag. es gab nur mal eine anfrage zum bauvorhaben.

ich bitte um rat, was ich tun kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/architekt/content_01.html
Ein Vertrag ist nicht zwingend erforderlich. Andererseits besteht kein Vergütungsanspruch, wenn es nur ein unerheblicher Aufwand für den Architekten war.
Für eine Rechnung ist es unabdingbar, dass der Architekt eine prüffähige Rechnung stellt.
Ist die Rechnung prüffähig?
Sind also die anrechenbaren Kosten aufgelistet und beschrieben welche Leistungen erbracht wurden? Lph. 2 ist nach Deiner Beschreibung mit Sicherheit nicht vollständig erbracht.
Welche Honorarzone hat er angesetzt? Er darf ohne Vertrag nur den von-Satz abrechnen.

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