Baugenehmigung vor dem Objekkauf beantragt und erteilt.
Besteht Anspruch auf Eigenheimzulage ?
Wie lange darf die Bauzeit, seit dem Objektkauf oder Baugenehmigung, bis Fertigstellung dauern, damit
der Anspruch auf Eigenheimzulage nicht verliert ?
(Denn der Antrag auf Eigenheimzulage setzt ja
Fertigstellung voraus)
Anspruch auf Eigenheimzulage
8. Juni 2007
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Frage vom 8. Juni 2007 | 15:24
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Anspruch auf Eigenheimzulage
Verbaut?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2007 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16806x hilfreich)
Die Eigenheimzulage wurde abgeschafft.
Bei einem Objektkauf spielt der Zeitpunkt der Baugenehmigung keine Rolle.
Die Eigenheimzulage gibt es nur, wenn der Kauf vor dem 01.01.2006 erfolgt ist.
Und jetzt?
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