Anbau/ Doppelhaushälfte/ Grenzbebauung/ Baulast

9. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Commander99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)
Anbau/ Doppelhaushälfte/ Grenzbebauung/ Baulast

Hallo,
vor einigen Jahren habe ich eine Doppelhaushälfte gekauft. Da das Haus zu klein ist , planten wir mit dem Nachbarn die Errichtung eines gemeinsamen Anbaus im rückwärtigen Bereich , wo sich zur Zeit eine gemeinsame überdachte Terrasse befindet. Die Haushälften stehen auf der Grundstücksgrenze. Die beide Anbauvorhaben würden dann auch auf der Grundstücksgrenze stehen. Nun möchte das Bauamt eine Baulast eintragen ( Anbaubaulast ) mit der ich nicht so glücklich bin da mein Grundstück belastet wird und nicht das des Nachbarn.
Bevor wir den Anbau geplant haben war ich beim Bauamt wo man mir sagte, dass bei einen gemeinsamen Anbau auf den Eintrag einer Baulast verzichtet werden könnte. Nun ist es jedoch anders!Gibt es eine Möglichkeit , die Baulast zu umgehen? Verliert mein Grundstück jetzt an Wert? Und sollte ich mir die baulast vom Nachbarn bezahlen lassen?
Das Verhältnis zum Nachbarn ist ok.

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das ist sicher ein Missverständnis: wenn beide Nachbarn an die Grenze bauen, müsste auch auf beiden Grundstücken eine Baulast zugunsten des jeweils anderen Nachbarn eingetragen werden - oder eben gar keine.
Eine Eintragung nur auf einem der beiden Grundstücke macht keinen Sinn.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Üblicherweise übernimmt mit einer Baulast der belastete Nachbar die Verpflichtung von Abstandsflächen und vepflichtet sich dadurch dazu, die belasteten Flächen gerade nicht zu bebauen.

Eine "Anbaulast" bedeutet aber genau das Gegenteil > gegenseitige Verpflichtung zum Anbau an die Grenze.
Diese Verpflichtung sollten aber beide beteiligten Nachbarn übernehmen ...

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commander99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)

Also ich habe bei meinem Bauamt nochmal nachgehört.
Es handelt sich um eine Abstandsflächenbaulast, weil ein Stück abstandsflache in mein Grundstück hineinragt. Die abstandsflache ist offensichtlich unvermeidbar. Wenn beide Partein anbauen und die Bauanträge zeitgleich eingehen, wird grundsätzlich auf ne anbaubaulast verzichtet, es sei denn ein Eigentümer möchte es, um abzusichern das er nicht verepelt wird.

Noch ne Frage : wie steht's mit dem Wertverlust des Grundstücks bei einer Abstandsflächenbaulast ?

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11x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
wie steht's mit dem Wertverlust des Grundstücks bei einer Abstandsflächenbaulast ?

Dies Frage kann man ohne Kenntnis der Örtlichkeit nicht beantworten. Durch eine Abstandsflächenbaulast wird ja ein Teil des Grundstücks unbebaubar.
Ob jedoch hierdurch ein Wertverlust eintritt, hängt von der Größe des Grundstücks sowie der Lage der belasteten Fläche ab.

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