Ärger mit Hausverwaltung und Hausordnung! Hilfe!

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)
Ärger mit Hausverwaltung und Hausordnung! Hilfe!

Hallo,

hab da eine frage. haben seit 4 monaten einen neuen hausverwalter. die anderen bezitzer( sind 2 parteien) bauen seit dez05 um. es macht keine firma, sondern nur ein einziger mann. das heisst bohren, hämmern, klopfen von 7-20 uhr ununterbrochen. keine pause. haben verwalter angerufen und gefragt wegen ruhezeiten. er meint es gäbe keine. aber: beim aufsetzen des vertrags haben sich beide parteien auf allgmeine hausordnung ,mit beachten der lärmruhezeiten geeinigt. doch bis heute hat der verwalter keine hausordnung aufgehängt. meinte ich solle es selbst machen und die müssen das auch nicht beachten. das kann doch nicht wahr sein, oder? man kann ja nicht mal telefonieren, weil man nichts hört, die machen keine mittagspase beim hämmern und bohren, so das man gar nicht mehr zu ruhe kommt.

2. Frage: HV hat einen wirtschaftsplan erstellt, nach dem wir jetzt Nebenkosten zahlen. drinn sind auch gartenarbeiten inbegriffen( wie die letzten jahre) . Grass wächst fast schon bis zum himmel und er meinte wir sollen es selbst machen. zahlen im jahr 450 € für gärtner, der 6 mal im jahr kommt und der HV meint er kümmert sich nicht drum und wir sollen selbst mähen.

was soll man da machen?? weiß jemand einen rat??
Kann man einen HV feiern, trotz 3 jahresvertrages? was passiert, wenn sich beide parteien nicht einig werden. Wir wollen jemanden anderen haben, der den verpflichtungen nachgeht. ist das möglich??

Bitte um Antworten- bin langsam am verzweifeln
. Merci!




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Da habt Ihr ja offensichtlich einen Mißgriff mit dem Verwalter getan.
Was das Aushängen der Hausordnung angeht, so muss ich allerdings sagen, dass es genügt, wenn dieser *Zettel* jedem Bewohner
ausgehändigt wurde. Ich möchte so etwas nicht in meinem Treppenhaus haben. In ETW-Anlagen ist das sicher auch nicht die Regel, anders als in reinen Mietshäusern.

Eine Hausordnung ist ja auch ohnehin nicht viel mehr als eine Empfehlung. Der Verwalter hat keine Polizeibefugnisse und kann sie nicht durchsetzen. Wenn man sein Recht bekommen will muss man vor Gericht ziehen.
Erkundige Dich beim örtlichen Ordnungsamt nach den festgesetzten Ruhezeiten.
7 bis 20 Uhr ist also Arbeitszeit eigentlich OK. Wie es mit der Mittagszeit ist, wäre eine Frage an das Ordnungsamt.

Wenn ein Verwalter so schlampig arbeitet,
ist das natürlich ein Grund ihn vorzeitig zu kündigen.
Wenn eine Verwaltung ihre Pflichten verletzt ist eine Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund und außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags möglich.
Nur müsstet Ihr Euch einig sein dazu!!






-- Editiert von Odil am 12.05.2006 08:15:28

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Es gehört zur ordnungsgemässen Verwaltung, eine Hausordnung zu erstellen und auf die Einhaltung zu achten (aber keine "Polizeigewalt, siehe Odil).
Theoretisch ist der Nachbar im Recht, denn Handwerkerarbeiten dürfen von 7-20.00 Uhr von Mo. - Sa. durchgeführt werden.
Garten: sieh doch mal den Vertrag mit dem Gärtner ein (muss beim Verwalter liegen), was da über seine Pflichten steht. Auf die Einhaltung der Pflichten, für die der Gärtner ja bezahlt wird, muss der Verwalter schon achten.
Grundsätzlich muss man sagen, wenn eure WEG nur aus 2/3 Eigentümern besteht, ist es sehr klein und nicht sehr lukrativ für den Verwalter. Was zahlt ihr dem denn so pro Monat?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

also, wir sind 2 parteien udn müssen eine verwalter haben, bzw. sonst hätte es jemand von uns machen müssen. 17 euro monatlich.

mit dem garten: die letzten jahre hat es eine fa. gemachta. wir haben uns geeinigt, dass es auch so bleibt. im dem wirtschaftsplan und montl. nebenkosten ist der betrag schon inbegriffen. spricht wie zahlen dafür schon. die unterlagen hat der verwalter bekommen. nun weigert er sich trotzdem und meint wir haben ausgemacht, dass wir das machen. die 450 euro für gartenarbeit ist nur bäumeschneiden( totaler blödsinn,w eil wir schon immer das mit rasenmähen hatten) . wir werden ihn anmahnen, doch es gibt ein problem: die anderen besitzer haben sich zusammen getan mit dem HV und behaupten frech, dass mein vater mähen soll( weil die da noch nicht wohnen- nicht mal ein rasenmäher da)
spricht, wenn wir ihn kündigen wollen , wegen nicht einhaltung von seinen pflichten, muss die andere partei zustimmen,oder???????????????????

was hat man sonst für möglichkeiten ihn los zu werden?? wenn die beiden schon anfangen zu lügen und sich zusammen tun, ganz am anfang, wird es nie eine gute HV werden die richtig arbeitet. wie soll man das jetzt am geschicksten machen??
lg meg

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

also, wir sind 2 parteien udn müssen eine verwalter haben, bzw. sonst hätte es jemand von uns machen müssen. 17 euro monatlich.

mit dem garten: die letzten jahre hat es eine fa. gemachta. wir haben uns geeinigt, dass es auch so bleibt. im dem wirtschaftsplan und montl. nebenkosten ist der betrag schon inbegriffen. spricht wie zahlen dafür schon. die unterlagen hat der verwalter bekommen. nun weigert er sich trotzdem und meint wir haben ausgemacht, dass wir das machen. die 450 euro für gartenarbeit ist nur bäumeschneiden( totaler blödsinn,w eil wir schon immer das mit rasenmähen hatten) . wir werden ihn anmahnen, doch es gibt ein problem: die anderen besitzer haben sich zusammen getan mit dem HV und behaupten frech, dass mein vater mähen soll( weil die da noch nicht wohnen- nicht mal ein rasenmäher da)
spricht, wenn wir ihn kündigen wollen , wegen nicht einhaltung von seinen pflichten, muss die andere partei zustimmen,oder???????????????????

was hat man sonst für möglichkeiten ihn los zu werden?? wenn die beiden schon anfangen zu lügen und sich zusammen tun, ganz am anfang, wird es nie eine gute HV werden die richtig arbeitet. wie soll man das jetzt am geschicksten machen??
lg meg

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Für 34,- € im Monat, die der Verwalter von eurer Mini-Gemeinschaft bekommt, wird er natürlich nicht die Hände so schnell rühren.
Was hat denn dein Vater mit der Gartenpflege zu tun?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

zu Punkt 1)
Selbstverständlich ist die Hausordnung für jeden Bewohner bindend. Sonst braucht man ja keine. Was den Lärm anbelangt, so muss er, wenn es keine Firma ist, sich an die Ruhezeiten halten. Eine Firma braucht das nicht, weil ich die Pausen sonst mitbezahle und wer macht das schon ? Normal könnte er ab 06:00 - 20:00 Uhr arbeiten, aber unter Einhaltung der Mittagsruhe ( 13:00 - 15:00 oder wie in Hausordnung vereinbart.
Sprecht den Krachmacher darauf an,ansonsten über die Verwaltung gehen und richtig Druck machen.

Ich selbst mache es zur Zeit ( seit März )genauso durch und kann mit euch fühlen.
Punkt 2) Gartenarbeiten
Sicherlich könnt ihr die Gartenarbeiten selbst machen, dann sollte aber ganz schnell der Vertrag mit dem " Gärtner " gekündigt werden. Wenn das die Mehrheit so will. Solltet ihr Gartenarbeiten selbst machen, dann stellt doch einfach die dafür benötigte Zeit dem Verwalter in Rechnung bzw. zieht diese von monatl. Belastung ab.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

@mobil in blau
Aber die Hausordnung geben sich ET einer Anlage selbst.

Auch der Verwalter ist Angestellter der Eigentümer.

Wenn man sie durchsetzten möchte, muss man letztlich auf Einhaltung/Unterlassung klagen! Denn Faustrecht hat der VM nicht
um die Hausordnung durchzuboxen!

Als Mieter muss man evtl. mit Kündigung rechnen, aber:

In einer Eigentumswohnungsanlage ist so manches GANZ anders ;)



-- Editiert von latte99 am 28.05.2006 12:52:13

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Es ändert nichts an dere Tatsache, dass die Hausordnung für jeden bindend ist und in erster Linie der Verwalter dafür zu sorgen hat, dass diese eingehalten wird. Das ist Bestandteil seines Vertages. Wenn sich der aber ausser Stande sieht da einzugreifen, dann ist er hier fehl am Platz.
Der Wirtschaftsplan muss ebenfalls den Tatsachen entsprechen, sonst wird dieser bei der nächsten Versammlung abgelehnt.:)

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Thema Wirtschaftsplan - Ok!

Aber: Versuche mal bei Eigentümern eine Hausordnung ohne
Hilfe von Rechtsmitteln/ Urteilssprüchen
durchzusetzen!

Da ist die beste Hausverwaltung machtlos-
oder besser hilflos.
Denn wie oben gesagt, sie darf ja keine
Polizeigewalt ausüben.

Hier gibt es ja Erfahrungen zu genüge und man muss nur die
entsprechenden Schilderungen lesen. :)

2x Hilfreiche Antwort

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