Änderung Bebauungsplan

11. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dave1611
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Bebauungsplan

Hallo zusammen,
Wir haben folgendes Problem:
Es geht um ein unbebautes Grundstück in einem Baugebiet mit einem Bebauungsplan von 1989. Dieser Plan ist extrem streng ausgelegt, was z.b. Heißt, dass wir nicht mal einen Kniestock und auch kein zweites Vollgeschoss bauen dürfen. Auch ist die Firstrichtung zwingen einzuhalten. Bei der ersten kurzen telefonischen Anfrage bei der Gemeinde, wurde gesagt, dass Änderungen diesbezüglich so gut wie unmöglich sind und wir uns keine Hoffnung machen sollen. Dank GoogleEarth habe ich aber mittlerweile festgestellt, dass circa 40% der Grundstücke nicht so bebaut sind, wie im Bebaungsplan vorgeschrieben. Hierbei wurde z.b. Die Firstrichtung geändert, anstatt auf zwei Grundstücke je eine DHH zwei EFH gebaut oder ein großes EFH auf die Fläche von zwei Grundstücken errichtet. Auch wurden Garagen an anderen Stellen auf den Grundstücken errichtet oder in einzelnen Fällen ein Kniestock eingebaut. Wie kann es sein, dass uns nun eine vom Bebauungsplan abweichende Bebauung von vornherein abgelehnt wird, wenn so viele Leute bereits abweichend gebaut haben? Kann man da irgendwas machen, um doch eine Änderung durchzubringen?
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank und schöne Grüße.
Dave

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Dave1611):
Wie kann es sein, dass uns nun eine vom Bebauungsplan abweichende Bebauung von vornherein abgelehnt wird, wenn so viele Leute bereits abweichend gebaut haben?

Weil man beschlossen hat, das man das mit den Ausnahmen künftig unterlässt?
Weil die schon vor dem Bebauungsplan die Gebäude dort stehen hatte bzw. entsprechende Rechte geichert hatte?


Könnte man ja mal beim Amt nachfragen.

Das Problem: es ist derzeit kein Rechtsanspruch auf "Ausnahme" erkennbar. Die "Kulanz" kanndie Verwaltung jederzeit einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Kann man da irgendwas machen, um doch eine Änderung durchzubringen?


Natürlich. Bislang haben Sie ja nur die Einschätzung eines Mitarbeiters der Gemeinde. Vielleicht hatte der einfach nur einen schlechten Tag, oder sein Chef sieht das völlig anders als er. Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung/Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Über diesen entscheidet die Baugenehmigungsbehörde, die im Zweifel vielleicht gar nicht die Gemeinde ist. Die Baugenehmigungsbehörde "kann" eine Befreiung erteilen, hat also Ermessen, was aber nicht bedeutet, dass sie entscheiden kann, wie sie will. Das Ermessen ist pflichtgemäß auszuüben, mit der Folge, dass Sie unter Umständen einen Anspruch auf die Befreiung haben. Eine gute Begründung des Antrags wäre natürlich von Vorteil.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.112 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen