Abwasserleitung auf Grundstück (Sachsen)

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
sebastian85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwasserleitung auf Grundstück (Sachsen)

Hallo zusammen,


folgender Sachverhalt:
- Wir haben ein Grundstück mit Haus gekauft (noch nicht ganz abgeschlossen)
- Wir wissen, dass das öffentliche Abwasserrohr auf diesem Grundstück verläuft
- Im Grundbuch und Baulastenverzeichnis sind keine Last/Dienstbarkeit oder ähnliches eingetragen
- Das Haus wurde noch nicht angeschlossen und es wurde auch noch kein Schmutzwasserbeitrag bezahlt. Alles zusammen soll ca. 4500€ kosten.

folgende Fragen:
- Müsste das Abwasserrohr nicht laut dem "Grundbuchbereinigungsgesetz" schon längst im Grundbuch stehen?
Können wir Beseitigung/Entschädigung/Miete verlangen?
Das Ziel ist, dass man uns von den Gebühren befreit und wir dafür die Grundbucheintragung akzeptieren.

Ist dies möglich?

Vielen Dank für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Im Grundbuch stehen als Belastungen Grunddienstbarkeiten - d.h. privatrechtliche Vereinbarungen.
Z.B. mit dem Eigentümer, deren Abwasserleitung über das Grundstück verläuft.

Im Baulastenverzeichniss werden Belastungen von Amtswegen verzeichnet - also z.B. das Bauamt.

Im Grundbuch muss man als belastet Grundstück zustimmen, im Baulstenverzeichnis nicht.
Löschungen sind nur mit Zustimmung der anderen möglich.

Die Frage ist, ob man so einen Eintrag überhaupt haben möchte.
Damit verliert man z.B. auch die Freiheit der Entscheidung, wenn man fremde Leitungen nicht mehr haben möchte - solange die Leitungen auch woanders lang laufen können.

Gruß
Mic

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Es kann auch sein, dass es nach altem DDR-Recht keiner Eintragung bedurfte.

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