Abwasserleitung..

7. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ArminM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwasserleitung..

Hallo erstmal! Wer kennt sich etwas besser aus!bin schon Tagelang am forschen,und immer noch nicht ganz schlau!Es geht um folgendes Problem!Über mein Grundstück geht eine Abwasserleitung,die mir beim Kauf vor 15 Jahren gar nicht bekannt war!Erst beim späteren anbau kam diese Leitung zu Tage!Prima dachte ich und hab dort das Oberflächenwasser meiner Terasse angeschlossen!Dabei bemerkte ich daß das Rohr auch Fäckalien führt.Nachforschungen ergaben,daß ein weiter oben liegendes 5 Parteienhaus beim Bau einfach dort angeschlossen haben.Frage ich mich doch wie das möglich ist,ohne daß im Baulastenbuch meines Grundstücks ein Eintrag ist.Das habe ich schon überprüft!Das rohr ist auch nicht Eigentum der stadt,sondern kann nur,leider nicht ganz nachvollziehbar..irgendwann privat verlegt worden sein.Das Tolle ist nun daß dieses Rohr gebrochen ist,und bei mir schwimmt die Sch... im hof.Der Oberlieger tut als ginge ihn die Sache nigs an...Wer hat ein Tipp für mich.in welche Richtung die Rechtslage geht.Vor allem interessant wäre die Frage.Wer zahlt ?Sind es nur 2 Einleiter..also ich und das obenliegende Haus,oder sind es 6 Beteiligte,weil vieleicht jeder der 5 Parteien als einleiter zählt? Die 5 Parteien des obenliegenen Mehrfamielienhauses sind alle Eigentümer...keine mieter.Da müsste doch jeder als einleiter zählen.Jeder bekommt dann doch auch eine Extra Wasserrechnung.Oder liege ich da vollkommen falsch?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Ich hätte da einen Tip: Je nach Durchmesser des Abwasserrohrs, nimmst Du einen Handball oder Fußball, stopfst ihn mit aller Kraft in das Rohr und sauber bleibt Dein Hof. Dann wird der Oberlieger evtl. die Notwendigkeit der Reparatur einsehen. Du leitest doch nur Regenwasser ein, oder? Wohin geht denn das Rohr, in den kommunalen Sammler? Oder in den nächsten Bach? Ein Fall für den Naturschutz! Zahlen tut immer wer auch nutzt. Wenn es keine Vereinbarung gibt, dann muß eine her!
Warum ist die Leitung eigentlich defekt?
Man könnte ja auch evtl. die Oberlieger wegen der Abführung von Fäkalien auf Dein Grundstück anzeigen?!

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#2
 Von 
ArminM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Find ich ja Heiß..das sind genau meine Worte.Da keine Baulast auf meinem -grundstück liegt dürften die glaub gar nicht einleiten.Frage mich wer denen den Bau genemigt hat!Klar,daß die umsetzung dieser Idee mit dem Ball das letzte mittel ist!Aber wenn die weiter auf stur schalten...Hmmm!!Ja ich leite nur Regenwasser ein !Das Rohr mündet in den Sammler..genau wie du Vermutest.Warum das Rohr kaputt ist weiß ich halt auch nicht!Ist ein Altes tonrohr,und wurde mit Sicherheit nicht fachmänisch verlegt.die haben es einfach inden Dreck geschmissen.Kein Sandbett..nigs!Mit der Frage wie sich die kosten verteilen..hab ich nun einen Onlineanwalt betraut...Bin gespannt was der mir für 39 Euro liefert!

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#3
 Von 
guest-12306.09.2010 17:15:19
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo armin

sieh dir deinen kaufvertrag des grundstückes an. wenn diese leitung dort vermerkt ist, oder sinngemäß steht "... verkäufer ist eine kontaminierung, bodenbelastung, o.ä. nicht bekannt..." hast du schlechte karten. wenn nicht dergleichen festgehalten ist, schreibe den vorbesitzer an. du kannst dich aber auch mit dem besitzer des mehrfamilienhauses unterhalten. beim bauamt / abwasseramt gibt es auf alle fälle pläne für dieses rohr. wenn das rohr beim amt nicht eingezeichnet ist, muß es entfert werden. ;)

-- Editiert von n.winter am 07.02.2007 17:49:49

-- Editiert von n.winter am 07.02.2007 17:50:30

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#4
 Von 
ArminM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das rohr ist in dem Entwässerungsplan eingezeichnet...auch ,daß das Mehrfamilienhaus angeschlossen ist.Aber im Baulastenverzeichniss steht keine Baulast auf meinem grundstück!auch im Kaufvertrag steht nigs dergleichen.Darum war mir die leitung zum Kaufzeitpunkt gar nicht bekannt!Ich meine das kann doch gar nicht sein.Die Baulast für die entwässerungsmöglichkeit,über mein Grundstück wäre nach meinem Verständniss doch Voraussetzung für die Baugenehmigung.Da wurde doch damals,entweder ordentlich geschlamppt,oder ging nicht alles mit rechten Dingen zu ?

-- Editiert von ArminM am 08.02.2007 07:50:48

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