Abnahme durch Bauamt

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tippse75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Abnahme durch Bauamt

Hallo,
unsere WEG wurde auf einem landwirtschaftlichen Gelände aus alten Ställen, Scheunen etc. errichtet. Jetzt gibt es hier massive Probleme. Um aber weitere Informationen zu den eigentlichen Problemen zu bekommen, müsste ich zum Bauamt gehen. Es heißt jedoch, dass die Wohnungen wohl nie vom Bauamt offiziell abgenommen wurden. Gehe ich da jetzt hin, bringe ich wohlmöglich einen dicken Stein ins Rollen. Daher meine Frage, ob es bei der Abnahme durch das Bauamt eine Verjährung gibt.
Vielen Dank
Tippse

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo Tippse,
wenn das bauamt aus welchem Grund auch immer eure "illegalen" Wohnungen vergessen oder toleriert hat, schützt das nicht vor Ärger. Es kann passieren, dass das Bauamt in so einem Fall eine nachträgliche Abnahme verweigert und den Abriß,etc. verlangt.
Gab es denn auch keine Rohbauabnahme oder Architekten?
Gruß
sad

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