Hallo!
Mich treibt folgende Frage zum Thema Grenzbebauung in Berlin um:
Gemäß §6(7) der BauOBln darf eine Grenzbebauung von max 9m pro Grundstückgrenze bei einer max Höhe von 3m errichtet werden. Auf dem Grundstück befindet sich eine Doppelhaushälfte, die natürlich direkt auf der Grundstücksgrenze steht.
Muss diese bei den 9m berücksichtigt werden?
Vielen Dank für eure Ratschläge!
§6(7) Bauordnung Berlin, Grenzbebauung
19. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2017 | 09:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
§6(7) Bauordnung Berlin, Grenzbebauung
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!