§6(7) Bauordnung Berlin, Grenzbebauung

19. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Thogue
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
§6(7) Bauordnung Berlin, Grenzbebauung

Hallo!

Mich treibt folgende Frage zum Thema Grenzbebauung in Berlin um:

Gemäß §6(7) der BauOBln darf eine Grenzbebauung von max 9m pro Grundstückgrenze bei einer max Höhe von 3m errichtet werden. Auf dem Grundstück befindet sich eine Doppelhaushälfte, die natürlich direkt auf der Grundstücksgrenze steht.
Muss diese bei den 9m berücksichtigt werden?

Vielen Dank für eure Ratschläge!

Verbaut?

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