hallo
ich habe folendes problem
eine bankbürgschaft samt eines darlehens
konnten 2005 nicht weiter bedient werden, nach zahlreichen briefvekehr
gab die bank die forderung durch verkauf und übertragung an ein inkasso ab, parallel dazu zog ich ins ausland, meldete mich in deutschland ab und im ausland an wo ich auch dann gemeldet war und teilte dem inkasso mein neue auslandsadresse mit , von diesem zeitpunkt gab es mehre aufforderungen meine verbindlichkeiten zu begleichen, dass war und ist mir nicht möglich, was ich dem inkasso auch häufiger mitteilte, das letzte inkassoschreiben wurde mir 08.2008 zugestellt, seit 3 monaten bin ich wieder in deutschland gemeldet und es gab auch prompt den gerichtlichen mahnbescheid , nun meine frage, sind die forderungen verjährt? gruß und vielen dank für die antworten, ralf
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Verjährung nach langjährigem Auslandsaufenthalt?
30. August 2011
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Frage vom 30. August 2011 | 15:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung nach langjährigem Auslandsaufenthalt?
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#1
Antwort vom 1. September 2011 | 19:29
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
wenn der Ablauf so war, wie du ihn hier schilderst, ist die Forderung verjährt! Dem Mahnbescheid kannst mit der Einrede der Verjährung widersprechen!
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