unrechtmässige Kontopfändung, Schadensersatz?

18. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Luckystrike1972
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
unrechtmässige Kontopfändung, Schadensersatz?

Guten Tag,
kürzlich wurde ein Bankkonto bei der Norisbank durch einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss gepfändet, und dadurch gesperrt für alle ausgehenden Zahlungen. Der Kontoinhaber/Schuldner hat sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung geeinigt und der Gläubiger hat der Norisbank schriftlich mitgeteilt das der Pfändungsbeschluss ruhend gestellt ist.
Nun wurde das Konto aber fast zwei Wochen nicht von der Bank freigegeben, auf Anrufe,Faxe,E-mails gab es keine Reaktion noch Information. Erst nach vielen Schreiben an die Bank erfuhr der Kontoinhaber das eine weitere Pfändung vom August 2010, also von vor ca. 9 Monaten auf dem Konto liegt und es daher noch gesperrt sei. Die Schulden bei diesem Gläubiger wurden schon lange getilgt und das Konto war ja bisher auch freigegeben, die Bank hat das denke ich nur wieder aktiv gestellt wegen der neuen Pfändung.
Nun habe ich den Gläubiger von damals aufgefordert der Bank mitzuteilen das die Sache erledigt ist, da die Bank die Unterlagen vom Kontoinhaber nicht als Nachweis akzeptiert.
So nun die eigentliche Frage, es sind bislang Kosten von ca. 30€ durch Rückbuchungen entstanden, besteht hier eine Möglichkeit bei der Bank oder dem Gläubiger Schadensersatzansprüche geltend zu machen? Und wie müßte man diesen Formal richtig durchsetzen?
Ich freue mich schon auf Interessante Antworten und bedanke mich bereits im Vorfeld hierfür.
viele Grüße Luckystrike1972

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Hatte der andere Gläubiger denn auch der Bank VOR diesem Fall mitgeteilt, das die Pfänding aufgehoben wurde?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Luckystrike1972
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, die Pfändung verlief Fruchtlos, da der Kontoinhaber zu der Zeit kein Guthaben auf diesem Konto hatte und somit nichts Pfändbares da war. Der Fall wurde später an die Stadtkasse der Zuständigen Kommune weitergegeben und dort von einem Vollstreckungsbeamten beim Schuldner eingetrieben. Der Schuldner zahlte in drei Monatsraten bar an den Vollstreckungsbeamten. Das Zuständige Landratsamt, welches der Gläubiger war hat sich danach nicht mehr gemeldet.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Inzwischen haben Sie das Konto auf ein P-Konto umstellen lassen? Nur damit sowas nicht nochmal passiert.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Dann dürfte die Bank keine Schuld treffen, da der alte Pfändungsantrag wiederaufgelebt ist.

Der Gläubiger hätte die Kontopfändung zurücknehmen müssen.





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