ist eine verjährte Bankforderung mit Grundschuldsicherheit in Duldungsklage durchsetzbar?

26. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
futzi1
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
ist eine verjährte Bankforderung mit Grundschuldsicherheit in Duldungsklage durchsetzbar?


Hallo Leute,

ich hätte gerne gewusst,
ob und ggf. wie und warum,
auch eine mittlerweile verjährte Bankforderung
mit Grundschuldabsicherung,
aber OHNE SOFORTIGE VOLLSRTRECKUNGSKLAUSEL,
in einem gerichtlichen Duldungsverfahren überhaupt grundsätzlich durchsetzbar ist
oder von welchen Zusatzbedingungen das ggf. abhängt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.03.2016 11:37:33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Überhaupt grundsätzlich durchsetzbar sind Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist. Danach bleibt der Anspruch ewig bestehen, ohne (gerichtlich) durchsetzbar zu sein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

das hört sich doch schon mal gut an,
die Sparkasse hat ihre Forderung eigentlich durch Untätigkeit verjähren lassen.

Normalerweise ist die Verjährung nur gehemmt oder neu gestartet
wenn die Sparkasse aktiv irgendwas dagegen tut

ICH hatte Vollstreckungsgegenklage erhoben, diese aber quasi verloren ...

Es gibt aber ein Urteil des BGH III ZR 115/91 ,
indem der BGH, meiner Ansicht nach in einem nicht übertragbaren Fall !) entschieden hat,
die Verjährungshemmung würde auch dann eintreten, wenn eine Vollstreckungsgegenklage erhoben wird.

Allerdings noch zur alten Rechtslage,
aber möglicherweise doch noch übertragbar,
jedenfalls beruft sich meine Sparkasse darauf.

Da die Sparkasse in meinem Fall durchaus die Möglichkeit gehabt hätte
verjährungshemmende Massnahmen zu ergreifen,
halte ich das Urteil für nicht übertragbar.

Wie seht ihr das?


2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

Zitat (von guest-12310.03.2016 11:37:33):
Danach bleibt der Anspruch ewig bestehen, ohne (gerichtlich) durchsetzbar zu sein.


Die Sparkasse hat AGBs und auch mit mir vertraglich vereinbart, nicht mehr benötigte Sicherheiten frei zu geben.

Wäre das so ein Fall.

2x Hilfreiche Antwort

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