Hallo Leute,
ich hätte gerne gewusst,
ob und ggf. wie und warum,
auch eine mittlerweile verjährte Bankforderung
mit Grundschuldabsicherung,
aber OHNE SOFORTIGE VOLLSRTRECKUNGSKLAUSEL,
in einem gerichtlichen Duldungsverfahren überhaupt grundsätzlich durchsetzbar ist
oder von welchen Zusatzbedingungen das ggf. abhängt?
ist eine verjährte Bankforderung mit Grundschuldsicherheit in Duldungsklage durchsetzbar?
Böse Bank?
Böse Bank?
Überhaupt grundsätzlich durchsetzbar sind Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist. Danach bleibt der Anspruch ewig bestehen, ohne (gerichtlich) durchsetzbar zu sein.
das hört sich doch schon mal gut an,
die Sparkasse hat ihre Forderung eigentlich durch Untätigkeit verjähren lassen.
Normalerweise ist die Verjährung nur gehemmt oder neu gestartet
wenn die Sparkasse aktiv irgendwas dagegen tut
ICH hatte Vollstreckungsgegenklage erhoben, diese aber quasi verloren ...
Es gibt aber ein Urteil des BGH III ZR 115/91
,
indem der BGH, meiner Ansicht nach in einem nicht übertragbaren Fall !) entschieden hat,
die Verjährungshemmung würde auch dann eintreten, wenn eine Vollstreckungsgegenklage erhoben wird.
Allerdings noch zur alten Rechtslage,
aber möglicherweise doch noch übertragbar,
jedenfalls beruft sich meine Sparkasse darauf.
Da die Sparkasse in meinem Fall durchaus die Möglichkeit gehabt hätte
verjährungshemmende Massnahmen zu ergreifen,
halte ich das Urteil für nicht übertragbar.
Wie seht ihr das?
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ZitatDanach bleibt der Anspruch ewig bestehen, ohne (gerichtlich) durchsetzbar zu sein. :
Die Sparkasse hat AGBs und auch mit mir vertraglich vereinbart, nicht mehr benötigte Sicherheiten frei zu geben.
Wäre das so ein Fall.
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