******bank

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Annagretta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
******bank

Ich habe während meiner Berufstätigkeit bei der *****bank einen Kreditvertrag und eine Kreditlebensversicherung bei der *****versicherung abgeschlossen. Die Versicherung ist in Leistung gegangen, weil ich durch eine chronische Erkrankung befristet berentet bin.
Da ich mit der Bank nicht mehr zufrieden gewesen bin, habe ich mein Girokonto mit einem Guthabenstand gekündigt und die Bank gewechselt. Die *****bank hat zwar mittlerweile das Girokonto mit meiner neuen Bank abgerechnet, belastet es aber immer noch mit der Kreditrate, obwohl diese direkt von der *****versicherung auf das Kreditkonto gezahlt werden soll. Habe ein entsprechendes Schreiben von der Versicherung bekommen.
Was kann ich dagegen tun ? Alle Telefonate und persönlichen Gespräche haben nichts genützt. Für mich ist das, auf Grund meiner Erkrankung, sehr viel Stress und löst auch Existenzängste aus, weil meine Rente nicht so hoch ist.


-- Editiert von Moderator am 31.08.2015 21:25

-- Thema wurde verschoben am 31.08.2015 21:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
obwohl diese direkt von der Targoversicherung auf das Kreditkonto gezahlt werden soll.

Nur weil etwas gemacht werden soll, bedeutet das noch lange nicht, das es auch gemacht wird.
Also prüfen, ob da tatsächlich schon Zahlungen eingegangen sind bzw. eingehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Annagretta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antwort.
Es ist so, daß die *****versicherung jeweils zum 6.oder 7. jeden Monats die Kreditrate auf das Kreditkonto überweist. Die *****bank bucht die Kreditrate aber schon bis zum 3.Werktag von dem noch nicht endgültig gelöschten Girokonto ab, weil lt. Kreditvertrag diese Zahlungsmodalität besteht. Ich muß dann bei der *****bank anrufen und die Rückbuchung der zuviel gezahlten Kreditrate veranlassen.
Beide Institute lehnen die Kommunikation miteinander ab . Sei nicht ihre Aufgabe.
Wie bereits geschildert, haben alle Versuche von mir zur Veränderung der Situation auch nichts genützt.

-- Editiert von Moderator am 31.08.2015 21:25

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
Die *****bank hat zwar mittlerweile das Girokonto mit meiner neuen Bank abgerechnet, belastet es aber immer noch mit der Kreditrate,
Das sollte doch nur bei vorliegender SEPA-Lastschriftermächtigung möglich sein. Wie kann das dann sein?

-- Editiert von Moderator am 31.08.2015 21:26

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
Das sollte doch nur bei vorliegender SEPA-Lastschriftermächtigung möglich sein. Wie kann das dann sein?

Vermutlich weil er sie nicht entzogen hat?



Wenn die Versicherung an die Stelle des Versicherungsnehmers tritt, dann wird sie auch die Kreditrate entsprechend zur Fälligkeit zahlen müssen und nicht irgendwann.

Der Bank müsste man den Einzug untersagen, das dürfte aber erst dann funktionieren wenn die Rate von der Versicherung pünktlich kommt. Und wnen die Rate von der Versicherung pünktlich kommt, erfolgt vermutlich auch kein Einzug mehr.



Zitat:
Beide Institute lehnen die Kommunikation miteinander ab . Sei nicht ihre Aufgabe.

Da beide zum selben Konzern gehören würde ich mal per Einschreiben an beide anfragen ob sie diese Frage ganz offiziell vor einem Gericht klären möchten. Das verbunden mit der Aufforderung sich abzustimmen sowie der Aufforderung an die Versicherung sicherzustellen das die Rate spätestens bis zur Fälligkeit auf dem Konto eingeht und der Kreditbank den Einzug untersagen.
Das ganze garniert mit einer Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) und der Ankündigung die Angelegenheit bei weiterer Weigerung vor Gericht zu klären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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