Hallo,
durch eine Wohngeld und Kindergeld Nachzahlung bin ich auf meinen P-Konto über den Freibetrag gekommen.
Ich wollte eine einmalige Bescheinigung ausstellen lassen.
Die Diakonie die diese Bescheinigung ausstellt meint das geht nur bei einmaligen Zahlungen und nicht bei Nachzahlungen.
Die Bank zahlt das Geld nicht aus obwohl ich der Meinung bin das wenn es eine Nachzahlung ist sie es rückwirkend auf die Monate zuvor aufteilen müssten.
Ist das Geld wirklich verloren?
Ich hab solange auf das Wohngeld gewartet und jetzt ist es weg.
Grüße Dickliese
Wohngeld und Kindergeld Nachzahlung Pfändungsschutzkonto
29. September 2015
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Frage vom 29. September 2015 | 16:44
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohngeld und Kindergeld Nachzahlung Pfändungsschutzkonto
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 29. September 2015 | 17:58
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
IMHO müsstest du beim örtlichen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf einmalige Erhöhung des pfändungsfreien Betrages stellen.
Und jetzt?
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