Liebe User,
(es geht nicht um mich)
Person A hat Schulden bei einer Bank. Person A ist noch privat versichert und im ALG2- Bezug.
Person A reicht bei der Krankenkasse eine Arztrechnung ein. Die PKV überweist fälschlicherweise den Betrag auf die alte Bankverbindung auf der Person A Schulden hat.
Die PKV bleibt bei ihrer Version, dass sie die Leistung – obwohl hier einfach eine andere Bankverbindung genutzt wurde als vom Kunden belegbar angegeben wurde, sie ihrer Leistung nachgekommen ist. Die Kasse lässt ihn also abblitzen.
Also versucht A sich das Geld (was ja gar nicht seins ist) bei der Bank wieder zu holen und argumentiert, dass diese es nicht einbehalten kann,
da Zahlungen der Behandlungskosten eine zweckgebundene Leistung darstellen, die nach §850 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
unpfändbar ist.
Zudem würde eine Pfändung des Guthabens aus der Erstattung der Krankenversicherung eine Härte bedeuten, die mit guten Sitten nicht vereinbar ist.
Die ganz besondere Härte ist darin zu sehen, dass die Leistung der Krankenversicherung nur zur Weiterleitung und zum Ausgleich der beanspruchten Behandlung erfolgt.
Ergebnis: die Bank lässt Person A auflaufen und beruft sich auf die AGB. o-Ton "wir machen keine Pfändung, wir handeln nach Pfandgesetz"... .
Nun die Frage: Ja, Person A hat Schulden. Dennoch ist sie hier das Opfer, da sowohl PKV und Bank sie auflaufen lassen. Die PKV überweist einfach auf eine andere Bankverbindung und kommt davon und die Bank ignoriert einfach den oben genannten Passus. Was kann Person A nun noch tun?? Am Ende ist der Arzt der Geschädigte, der hier auf seiner Rechnung sitzen bleibt, ohne das A dies jemals vor hatte und ja auch gewissenhaft handelte, indem er NICHT diese Bankverbindung angab.
Was kann A als Mittelloser dagegen tun? Ein Anwalt lohnt sich wahrscheinlich gar nicht, da es nur um 150,00€ geht und A ja auf den Anwaltskosten sitzen bleiben würde, oder?! Gibt es denn für so etwas gar keine "Hilfen". Kann A ggf. zum Amtsgericht gehen?
Wirklich Hilfe benötigt - Bank behält PKV-Leistung ein. ALG 2
27. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juli 2018 | 09:47
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 72x hilfreich)
Wirklich Hilfe benötigt - Bank behält PKV-Leistung ein. ALG 2
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Juli 2018 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
#2
Antwort vom 27. Juli 2018 | 10:48
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 72x hilfreich)
Richtig. Dort sorgte aber das Bankrecht für das größte Zerwürfnis, wer wo etwas zurückbuchen darf, oder nicht... .
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Bankrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Juli 2018 | 11:45
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDie PKV bleibt bei ihrer Version, dass sie die Leistung – obwohl hier einfach eine andere Bankverbindung genutzt wurde als vom Kunden belegbar angegeben wurde, sie ihrer Leistung nachgekommen ist. Die Kasse lässt ihn also abblitzen. :
Zu Recht, wie im anderen Beitrag erklärt.
ZitatAlso versucht A sich das Geld (was ja gar nicht seins ist) bei der Bank wieder zu holen und argumentiert, dass diese es nicht einbehalten kann, :
Juristischer Unfug. Der Betrag war für die sogenannte juristische Sekunde sein Geld und wurde dann im Wege einer durchaus zulässigen Verrechnung vom Gläubiger einbehalten.
Wieso das Geld, Jasmin, nicht sein Geld gewesen sein soll, ist absolut unverständlich.
Hier geht es um diverse unterschidliche Rechtsbeziehungen (Peron A PKV, person A Bank, Person A Arzt) die bei der Bewertung nicht miteineander in einen Topf geworfen werden sollten.
Von einer Pfändung ist weit und breit nichts zu sehen, hier wurde verrechnet (aufgerechnet). Und es gehört auch zu den guten Sitten seine Schulden zu bezahlen.ZitatZudem würde eine Pfändung des Guthabens aus der Erstattung der Krankenversicherung eine Härte bedeuten, die mit guten Sitten nicht vereinbar ist. :
Person A, also den Schuldner, als Opfer zu bezeichnen, halte ich (persönliche Meinung) für dreist.ZitatJa, Person A hat Schulden. Dennoch ist sie hier das Opfer, da sowohl PKV und Bank sie auflaufen lassen. :
M.E. gar nichts, da nach wie vor keine rechtswidrige Handlung der Beteiligten (außer A) zu erkennen ist.ZitatWas kann A als Mittelloser dagegen tun? :
Berry
Und jetzt?
Schon
267.992
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
29 Antworten
-
3 Antworten
Top Bankrecht Themen
-
974 Antworten