Widerrufsfolgen Darlehensvermittlung

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
enlightenMePlz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsfolgen Darlehensvermittlung

Hallo zusammen,

wir haben uns an einen große Kreditvermittler für die Suche nach einem passenden Darlehen gewendet, und bei der Durchsicht der Widerrufsfolgen im Darlehensvermittlungsvertrag ist mir folgendes aufgefallen:
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. ..."

Da das Unternehmen nach erfolgreichem Darlehensabschluss auf provisionsbasis seitens der Partnerbanken tätig ist, frage ich mich worauf sich hier der Wertersatz bezieht?
Könnten hier Kosten auf uns zukommen, für den Fall dass wir ein Vermittlungsangebot ausschlagen - aus welchem Grund auch immer: bspw. wegen eines besseren Angebotes seitens einer anderen Bank oder wenn ein Kaufvertrag für die zugrundeliegende Immobilie nicht zustandekommen würde.

Auf persönliche Nachfrage wurde mir zugesichert, dass für uns keinerlei Kosten entstehen würden (auch per Mail bestätigt), allerdings stimmt mich die obige Widerrufsbelehrung skeptisch.

Danke im Voraus!

-- Editiert von enlightenMePlz am 20.09.2018 18:38

-- Editiert von enlightenMePlz am 20.09.2018 18:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

dass ist eine oft verwendete Klausel, wenn "irgendwas" bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist in Angriff genommen werden soll.

Du vermischt hier gedanklich Äpfel mit Birnen, da der Wertersatz nicht dann fällig wird, wenn Du ein Dir angebotenes Darlehn nicht annimmst, sondern nur in dem Fall, dass Du den Vermittlungsvertrag widerrufst, obwohl Du schon Angebote von denen erhalten hast.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
enlightenMePlz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,

herzlichen Dank für die Antwort!

Umgekehrt wäre also ein Widerruf nach Erhalt von Angeboten kostenpflichtig?

Mir wurde aber tatsächlich eben nochmal telefonisch zugesichert, dass selbst bei einer Reservierung eines vorliegenden Angebotes keine Kosten bei einem Widerruf entstehen würden - sondern wenn dann erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss mit der vermittelten Bank.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb498966-33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Ganz einfach anhand eines Beispiels erklärt:
Darlehen 100.000€, Sollzinssatz 2%. Darlehen wird sofort ausbezahlt, du widerrufst der Vertrag 10 Tage später. Da du nun 10 Tage lang das Geld verwenden konntest verlangt dir Bank von dir einen Ersatz, z.B. in höhe von 100.000€ * 2 Prozent / 360 Tage *10 Tage = 55,56€ Ersatz für die Nutzung des Darlehens obwohl du widerrufen hast.


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
enlightenMePlz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

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