Guten Tag zusammen,
Ich habe am 29.11 mein Lohn,sowie Weihnachtsgeld überwiesen bekommen, auf meinem Konto habe ich nun noch 417€ guthaben, aber kann es nicht abheben. Ich habe bereits am 29.11 einen Antrag bei Gericht gestellt (per Post, Posteingang 4.12). Da ich da keine Erfahrungen hatte,habe ich keine Bescheinigung mitgeschickt,also erhielt ich ein schreiben,ich solle dies nachreichen. Gesagt,getan. Habe also am 6.12. Meine Lohnabrechnung und Kontoauszug nachgereicht. Heute erhielt ich ein Schreiben in dem steht:
"in der Zwangsvollstreckungssache ** ..wird beiliegendes Schreiben vom 8.12. Der Rechtsanwälte *** zur Kenntnis übersandt im Nachhang zu unserem Schreiben vom 5.12"
Anhang:
(Per Hand geschrieben als Überschrift: ZUR KENNTNISNAHME)
"...eine Stellungnahme kann erst nach vorliegen relevanter Kontoauszüge und der entsprechenden Lohnabrechnung abgegeben werdeb. Ggfl. Bitten wir um nachreichung.
Sollte die Schuldnerin die angeforderten Belge nicht fristgerecht einreichen,wird bereits jetzt beantragt,den Schuldnerantrag als unbegründet kostenpflichtig zurückzuweisen'"
Ich hoffe mir kann jemand helfen,ich verstehe ehrlich gesagt nicht was das zu bedeuten hat und wie ich mich jetzt verhalten muss.
-- Editiert von Biene007123 am 13.12.2017 13:34
Weihnachtsgeld P-Konto
13. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2017 | 13:32
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Weihnachtsgeld P-Konto
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 17:45
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 122x hilfreich)
Zitat:Ich habe bereits am 29.11 einen Antrag bei Gericht gestellt
Was genau hast Du denn beantragt und mit welcher Begründung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 19:54
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Weihnachtsgeld ist bis zu 500€ Pfändungsfrei. Wie auch Urlaubsgeld, aber da habe ich dieses Jahr durch unwissen einfach nicht reagiert, aber durch meine Bank erfahren das man eine Erhöhung der Freigrenze am Gericht beantragen muss, dazu habe ich ein Musterschreiben mitbekommen.
https://www.p-konto-info.de/14-news-und-infos/news-p-konto/34-news-weihnachtsgeld-bis-500-€-pfändungsfrei.html
-- Editiert von Biene007123 am 13.12.2017 19:55
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