Hallo zusammen,
2002 schloss ich einen Bausparvertrag über 20.000€ ab, welcher durch ein Baudarlehen in selber Höhe vorfinanziert wurde.
Die dafür anfallenden Zinsen in Höhe von 6,7% wurden vertraglich bis zur Zuteilung des Bausparvertrages festgeschrieben.
Da aber von der Rate bei den hohen Zinsen wenig Sparleistung übrig bleibt, wird der Bausparvertrag erst 2016 zugeteilt (14Jahre ansparen).
Das Bauspardarlehen soll dann noch einmal ca. 10Jahre laufen.
Kann ich, und wenn ja, was von den Teilen (Bausparvertrag,Baudarlehen und Bauspardarlehen), nach 10Jahren gem. §489 (1) Nr.2 BGB
kündigen?
Die letzte Summe aus dem Baudarlehen ist am 18.05.2002 ausgezahlt worden. Die Kündigung kann doch jetzt am 19.05.2002 mit einer Frist von 6 Monaten erklärt werden, oder?
Zur Info: Mein Bausparberater antwortete mir zu diesem Thema, daß ich das Baudarlehen zum 01.2013 kündigen könnte, den dazugehörigen Bausparvertrag allerdings nicht.
Was macht das denn für einen Sinn? Einen Bausparvertrag für ein Baudarlehen ansparen, welches es gar nicht mehr gibt......
Danke vorab und Gruß
Bernhard
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Vorfinanzierten Bausparvertrag kündigen
Böse Bank?
Böse Bank?
Was steht denn in den Bausparbedingungen?
I.d.R. dürfte wohl auch ein Bausparvertrag jederzeit kündbar sein. Allerdings verliert man dadurch u.U. die erteilten Förderungen/Prämien.
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Allgemeine Darlehensbedingungen der
BHW Bausparkasse AG für BHW Baudarlehen
8. Kündigung / vorzeitige Rückzahlung
Vorbehaltlich der Regelungen der §§ 489
, 490 Abs. 2 BGB
ist das Darlehen
für die Zinsfestschreibungszeit unkündbar und vor Ende der
Zinsverschreibungszeit eine vollständige oder teilweise Rückzahlung
des Darlehens – auch mittels Bausparvertrag, Lebens- oder Rentenversicherung,
Investmentfonds – ausgeschlossen. Der Darlehensnehmer
verzichtet insoweit auf die Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages.
Das Darlehen ist auch seitens der Bausparkasse grundsätzlich
unkündbar.
Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
(Bau spar bedingungen) der BHW Bausparkasse AG,
Lubahnstraße 2, 31781 Hameln, im Folgenden
„Bau sparkasse" genannt, TARIF D maXX
§ 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer,
Rückzahlung des Bausparguthabens
(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann
die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens sechs Monate
nach Eingang seiner Kündigung verlangen, für Bausparverträge mit Guthaben
von nicht mehr als 1.500 EUR bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes unverzüglich.
(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen
hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bau sparvertrag
unverändert fort.
(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die
Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können
Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden.
Fördungen und Prämien sind in diesen Vertrag nicht eingeflossen. Zudem ist er bereits 10Jahre bespart.
Mich wundert nur, daß der Berater diesen(anhängigen) Bausparvertrag auf einen aktuellen Tarif anpassen und den Sparbeitrag erhöhen will. Sieht so aus, als wenn er beabsichtigt noch einmal eine Abschlussgebühr zu kassieren und zum anderen versucht, den Bausparvertrag zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit der Kündigung (10,5Jahre) zuteilungsreif zu bekommen. Dieses macht aber wiederum keinen Sinn, wenn ich nach 10,5Jahren den Vertrag zuteilungsreif habe und das noch zu heutigen Konditionen (3,75%), dann muß ich auch nicht kündigen.
Gruß Bernhard
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