Verjährung striitiger Kreditkartenschuld/ Löschung Schufaeintrag/ Bank verkaufte Forderung

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)
Verjährung striitiger Kreditkartenschuld/ Löschung Schufaeintrag/ Bank verkaufte Forderung

Nehmen wir mal an Person A hat bei Bank S eine Kreditkarte im Jahre 2008 beantragt, dies auch benutzt und auch immer anständig die Kosten hierfür getragen. Nun nehmen wir mal nebenbei an das Person A plötzlich ohne unerfindlichen Grund einen Eintrag in die Schufa erhält, dies aber nicht bemerkt da dieser auch nicht rechtens ist und auch seit nunmehr 5 Jahren bereits wieder gelöscht wurde.

Nun Kündigt die Bank S der Person A die Kreditkarte, welche zu diesem Zeitpunkt noch mit einer offenen Summe belastet ist, welche jedoch teils strittig waren, aber statt nur diese Summe zu fordern zogen Sie nun noch enorme Kosten für diesen Aufwand mit ab, Person A widersprach dem und bat um Klärung.
Bank S ließ sich auf nichts ein und es kam keine Reaktion derer ganze 1,5 Jahre lang keine Mahnunge nichts, stattdessen folgte auf die bestrittene Forderung 1,5 Jahre später ein Mahnbescheid dessen wiedersprochen wurde, aufgrund der immernoch strittigen und teilweise auch nicht Beleghaften Forderungen welche verbucht wurden.

Nun stellen wir uns mal vor das Bank S sich seit dem nie wieder geschrieben oder gemeldet hat nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid, es gibt keinen Beleghaften Briefverkehr oder ähnliches, die Forderung wurde Anfang 2012 festgesetzt laut Schufa auf Summe X (bestrittene Summe inkl.).
Seit dem keine Meldung oder eine Klage bei Gericht (da Mahnbescheid wiedersprochen wurde hätte wenn dann Klage erfolgen müssen) oder ähnliches, keine Mahnungen rein gar nichts.

Nun würde ein Anruf eines Dienstleisters erfolgen, welcher Person A auf der Mailbox erwischt und über den Abkauf der Forderung informiert da die besagte Bank von einem anderen Unternehmen anscheinend aufgekauft wurde, auch hierüber wurde seitens der Bank nicht informiert.
Person A nimmt Einsicht in Schufa und da steht Forderung wurde verkauft Anfang 2016.

Nun ist dies doch alles recht undurchsichtig da auch kein Schriftverkehr darüber erfolgte über Abkauf, Übernahme der Bank durch Andere und die Information der noch offenen Forderung und es würde sich doch die Frage stellen ob diese Forderung, da erstens strittig, nicht auch schön längst verjährt ist. Würde es denn fiktiv Sinn machen dem angeblichen Abkäufer der Forderung anzuschreiben und auf die Verjährung hinzuweisen. Nehmen wir mal an das nun endlich auch mal Klärung dieser Sache erfolgen sollte.

Und Da es die Bank so bereits nicht mehr gibt überhaupt die Forderung noch besteht. Und eine Löschung des Eintrages in die Schufa beantragt werden könnte?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Würde es denn fiktiv Sinn machen dem angeblichen Abkäufer der Forderung anzuschreiben und auf die Verjährung hinzuweisen

Nö, das ergibt keinen Sinn, da die Forderung (zumindest der unstrittige Teil) nicht verjährt ist.

Das ganze stammt aus einem Verbraucherkredit und der Mahnbescheid steht einer Mahnung gleich. Spätestens seit dem Mahnbescheid war A also in Verzug und daran ändert auch sein Widerspruch nichts. Mit Verzug erfolgt eine zehnjährige Hemmung.

Zitat:
Und Da es die Bank so bereits nicht mehr gibt überhaupt die Forderung noch besteht. Und eine Löschung des Eintrages in die Schufa beantragt werden könnte?

Deswegen verschwindet die unstrittige Teil-Forderung ja nicht. Es gibt einen Rechtsnachfolger, es gibt also maximal einen Anspruch auf Korrektur des Gläubigers (wurde ja offenbar k9orrigiert) und auf Korrektur des Betrages. Mehr nicht.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
welche jedoch teils strittig waren, aber statt nur diese Summe zu fordern zogen Sie nun noch enorme Kosten für diesen Aufwand mit ab, Person A widersprach dem und bat um Klärung.


Kann der Zugang eines zeitnahen Widerspruchs bzw. Reklamation gegen Kartenumsätze jetzt noch nachgewiesen werden?
Grundsätzlich muss die Bank nachweisen, dass die Kartenumsätze vom Karteninhaber autorisiert wurden.

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#3
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Kopie des Briefes betreffs des Widerspruches habe ich noch vor liegen, welcher damals an die Bank gegangen ist.

Die Frage ist ob die Bank sich überhaupt noch damit beschäftigt, sie tat es vorher nicht und hat die Forderung nun auch noch verkauft. Daher besteht die Frage ob die Einrede der Verjährung einmal geschickt werden sollte an den Käufer der angeblichen Forderung und dann zu schauen was dabei heraus kommt, bis heute ist die Forderung nicht tituliert worden ist.

Welche Fristen gibt es nach einem versuchten Mahnbescheid, dessen widersprochen wurde, um Klage einzureichen?

Die Bank reichte bei der Schufa mehrmals im Jahr die Forderung ein, aufgrund eines Zinsniveaus. Besteht die Möglichkeit dies komplett löschen zu lassen aufgrund einer falschen Summe und nach Einrede der Verjährung?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von lillymaxime):
Die Bank reichte bei der Schufa mehrmals im Jahr die Forderung ein, aufgrund eines Zinsniveaus. Besteht die Möglichkeit dies komplett löschen zu lassen aufgrund einer falschen Summe und nach Einrede der Verjährung?


Wie ist die Frage zu verstehen?

Möchtest Du den Eintrag insgesammt gelöscht haben, obwohl nur ein Teil der Summe strittig ist?

Kannst Du überhaupt beweisen, dass ein Teil der Summe nicht in Ordnung ist?

War ein Teil der Forderung 2012 als der Mahnbescheid beantragt wurde, bereits verjährt? Wurde darauf im Widerspruchsschreiben hingewiesen?

Die wollen was von mir, stimmt aber in Teilen nicht, ist ein wenig dürftig.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Noch einmal: Es ist nichts verjährt

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von lillymaxime):
Die Bank reichte bei der Schufa mehrmals im Jahr die Forderung ein, aufgrund eines Zinsniveaus. Besteht die Möglichkeit dies komplett löschen zu lassen aufgrund einer falschen Summe und nach Einrede der Verjährung?


Wie ist die Frage zu verstehen?

Wenn man aufgrunder Verjährung die Löschung beantragen möchte alles gelöscht werden würde, oder nur die Einträge die innerhalb der Verjährung liegen und die anderen bestehen bleiben würden, aufgrund der stetigen Neumeldungen.

Möchtest Du den Eintrag insgesammt gelöscht haben, obwohl nur ein Teil der Summe strittig ist?

ich habe einen Teil der Summe damals widersprochen und dies wurde seitens der Bank ignoriert, dem Mahnbescheid habe ich wiedersprochen in 03/2012. Seit dem keine Post mehr diesbezüglich. Allein durch die Einsicht in meine Schufa wurde ich auf den Verkauf aufmerksam.

Kannst Du überhaupt beweisen, dass ein Teil der Summe nicht in Ordnung ist?

Ja, kann ich.

War ein Teil der Forderung 2012 als der Mahnbescheid beantragt wurde, bereits verjährt? Wurde darauf im Widerspruchsschreiben hingewiesen?

Nein, war er nicht. Das Konto wurde 2011 augrund schon benannter Gründe gekündigt und der Betrag sofort fällig gestellt.

Die wollen was von mir, stimmt aber in Teilen nicht, ist ein wenig dürftig.

Ich habe um Klärung gebeten aufgrund des Betrages schriftlich, es kam keine Reaktion hierzu fast 1 Jahr lang nichts, statt eine normale Mahnung kam im Jahre 2012 ein mahnbescheid. Als ich dem widersprach geschah nichts mehr, rein gar nichts mehr.

Berry

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von lillymaxime):
War ein Teil der Forderung 2012 als der Mahnbescheid beantragt wurde, bereits verjährt? Wurde darauf im Widerspruchsschreiben hingewiesen?

Nein, war er nicht.


Also war nichts verjährt, was zur Folge hat, dass der Eintrag zu Recht besteht.

Zitat (von lillymaxime):
Würde es denn fiktiv Sinn machen dem angeblichen Abkäufer der Forderung anzuschreiben und auf die Verjährung hinzuweisen.
Nur wenn die Forderung jetzt nach Ablauf der Hemmung verjährt wäre. Was meinst Du mit fiktiv?

Zitat (von lillymaxime):
Kannst Du überhaupt beweisen, dass ein Teil der Summe nicht in Ordnung ist?

Ja, kann ich.


Dann erbringe den Beweis jetzt gegenüber dem neuen Gläubiger und streite Dich nicht über ggf. nicht eingetretene Verjährung rum. Die Verjährungseinrede kann man zusätzlich einlegen, aber sie sollte schon Hand und Fuß haben.

Berry

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