Urlaubsgeld auf meinem P-Konto

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Biene007123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaubsgeld auf meinem P-Konto

Hallo erstmal, ich hoffe ich finde hier vielleicht eine hilfreiche Antwort.
Ich habe Anfang des Monats zu meinem gehalt urlaubsgeld überwiesen bekommen. Ca.400€mehr. Ich habe also meine ganzen überweisungen wie Miete,Strom, etc getätigt,und den rest für Einkäufe angehoben. Ich habe nun auf meinem kontoauszug zu stehen: Aktuell Verfügbarer Beitrag:2,11€ Aktuelle Wertstellung: 421€ Wann kann ich an mein Geld!? Als ich weihnachtsgeld bekommen habe (auch ca.400€) konnte ich ohne Probleme an mein Geld. Wird das übrige Geld mit in den nächsten Monat übernommen?
Ich bedanke mich schonmal für antworten.
Liebe grüße.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Als ich weihnachtsgeld bekommen habe (auch ca.400€) konnte ich ohne Probleme an mein Geld

Gab es da schon Pfändungen?

Ansonsten halt bei Gericht eine Erhöhung beantragen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Biene007123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo.
Ja da gab es die Pfändung auch schon.
Ich bin mit meinen lohnabrechnungen der letzten 3 monate,sowie dem aktuellen wo drauf steht das es Urlaubsgeld gab,zum Gericht gegangen, diese schickten mich zur Sparkasse also meiner Bank, die wollten mich wiederum zum Gericht schicken.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
zum Gericht gegangen,


Haben Sie dort einen Antrag gestellt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biene007123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, da diese mich ja wieder zur Bank verwiesen haben...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nein, da diese mich ja wieder zur Bank verwiesen haben...


Die Annahme eines Antrags darf das Gericht nicht verweigern.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RalfMayer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Einfach bei Gericht beantragen, dann ist da schon mal was in Bewegung geraten und man kann dann auch mit dem gestellten Antrag auf die Bank gehen

1x Hilfreiche Antwort

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