Unberechtigter Schufa Eintrag - Konsequenzen?

14. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Flo567123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Unberechtigter Schufa Eintrag - Konsequenzen?

Hallo,
meine Frau und ich haben letztes Jahr eine Finanzierung (Fernsehgerät) bei einer Bank durch einen
Kredit unserer Hausbank ablösen lassen. Hierzu wurde uns bzw. unserer Bank eine Ablösesumme schriftlich genannt.
Dieser Betrag wurde sofort ausgeglichen. Dies wurde auch nochmal von unserer Bank bestätigt.
Ein ganzes Jahr später bekommt meine Frau nun ein Schreiben eines Anwalts, der eine Forderung von ca. 280.- Euro einfordert.
Wir haben weder ein Schreiben in diesem Jahr erhalten noch sonst irgendetwas.
Dagegen haben wir natürlich sofort Einspruch erhoben, alle Unterlagen, die die Ablöse beweisen beigelegt.
Daraufhin erhielten wir keine Antwort. 3 Wochen später schickte uns der Anwalt ein weiteres Schreiben, mit der Ankündigung
den nicht ausgeglichenen Betrag an die Schufa zu melden. Im darauf folgenden Telefonat behauptete der Anwalt, wir hätten keinen Einspruch eingelegt (Wir hatten alles mit Rückschein geschickt, eine Unterschrift liegt vor).
Diese Angelegenheit habe ich meinem Rechtsanwalt übergeben.
Nun erhielt ich heute ein Schreiben von unserer Hausbank, indem meiner Frau der Disporahmen sowie die Kreditkarte gekündigt wurde.
Wir können online in die Schufa einsehen. Dabei habe ich festgestellt, dass diese Bank tatsächlich einen Vermerk gesetzt hat.
Was kann ich jetzt tun? Ist mein großer Kredit bei meiner Hausbank gefährdet? (Ich bin 1., meine Frau 2. Kreditnehmer).
Darf die Bank in einem strittigen Verfahren eigentlich einen Eintrag bei der Schufa vornehmen?


Vielen Dank

Flo



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
der eine Forderung von ca. 280.- Euro einfordert.

Wofür denn exakt?



quote:
Dabei habe ich festgestellt, dass diese Bank tatsächlich einen Vermerk gesetzt hat.

Welchen Inhalts genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Flo567123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wir hatten einen Kredit für einen Fernseher bei einem großen Händler aufgenommen. Meine Frau hatte die Raten ganz normal bedient und wir wollten den Kredit ablösen. Daraufhin hat die Bank uns eine Aufstellung (für die ablösende Bank) gemacht. Dieser Betrag ist abgelöst worden, unsere Hausbank hat dies sofort gemacht und bestätigt.
Bei der Schufa war dieser Kredit dann auch mit dem Vermerk vorzeitig abgelöst eingestellt. Jetzt steht ein offener Saldo von 280.- Euro in der Schufa - wohlgemerkt 1 ganzes Jahr später.
Gruß
Florian

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Und wie genau hat der Anwalt diesen Saldo erklärt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf die Bank in einem strittigen Verfahren eigentlich einen Eintrag bei der Schufa vornehmen? <hr size=1 noshade>


Definitv nein. Siehe § 28a BDSG . Ihr (oder euer Rechtsanwalt) solltet euch bei der Schufa beschweren. Die Kontaktdaten sind in "meineSchufa" zu finden. Ihr solltet der Beschwerde die Unterlagen beifügen, die die Ablösung belegen, und auch das spätere Schreiben mit Kopie des Rückscheins als Nachweis dafür, dass die gemeldete Forderung bestritten war.

Nach deiner Schilderung spricht einiges dafür, dass die Meldung rechtswidrig ist. Erstens weil die gemeldete Forderung wahrscheinlich überhaupt nicht besteht (so nachgekleckerte Forderungen sind ja schon erst einmal suspekt, ist aber zu prüfen). Zweitens weil die Forderung nachweisbar bestritten wurde. Bei Rechtswidrigkeit der Schufa-Meldung habt ihr übrigens auch einen Anspruch auf Ersatz der euch durch die rechtswidrige Meldung entstehenden Schäden. Hierzu sollten eigentlich auch eure Kosten für euren Rechtsanwalt zählen (sog. Rechtsverfolgungskosten, mal euren RA fragen). Wahrscheinlich muss hier der gegnerische RA zahlen. :grins:

-- Editiert Asterixx am 14.01.2012 23:59

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Hierzu wurde uns bzw. unserer Bank eine Ablösesumme schriftlich genannt.


Vermutlich liegt hier der Fehler ? Je nachdem was man tatsächlich gefragt hat und auf was sich die Antwort bezog.

Schon mal selber nachgerechnet. Die Ablösesumme ist meist höher als der Betrag der noch offen ist, wegen der des entgehenden Gewinns der Bank. Kann ja bei einen TV kaum um viele Raten und Zahlungen gehen das man das nicht in 5 Minuten berechnet hat.

quote:
Dieser Betrag ist abgelöst worden, unsere Hausbank hat dies sofort gemacht und bestätigt.


Hat die TV-Bank das auch bestätigt..... ?

Ist es tatsächlich ein Fehler, sollte der Anwalt das in 5 Minuten geprüft haben.

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