Überweisung ohne Auftrag, Bank erstattet und sperrt dann den Betrag

19. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wachholder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Überweisung ohne Auftrag, Bank erstattet und sperrt dann den Betrag

Hallo,
mal ein hypothetischer Fall.

Eine Bank überweist eigenmächtig 10.000 Euro vom Konto eines Kunden an einen Geldempfänger.
Die Bank ist übrigens mit dem Geldempfänger "verflochten". Es liegt der dringende Verdacht nahe, daß die Bank als Komplize den Geldempfänger auf Kosten des Kunden bereichern wollte. Die Bank hat den Kunden schon mehrfach abgezockt und nahm anscheinend deswegen an, der Kunde würde nichts merken.
Der Kunde läßt sich jedoch von einem Dritten helfen und beschwert sich bei der Bank, weil er die Überweisung unzweifelhaft nicht in Auftrag gegeben hat. Die Überweisung ist aber schon längst abgeschlossen. Die Bank erstattet dem Kunden die 10.000 Euro auf sein Konto. Der Kunde hat jetzt wieder den Guthabenstand wie vor der Überweisung 50.000 Euro, jedoch kann er nur über 40.000 Euro verfügen, weil die Bank 10.000 Euro gesperrt hat. Der Kunde fordert die Bank auf, daß er ebenfalls über die gesperrten 10.000 Euro verfügen kann. Nichts passiert und die Bank liefert auch keine Erklärung, warum sie die 10.000 Euro weiterhin sperrt. Der Kunde fordert die Bank deswegen auf, den gesperrten Betrag von 10.000 Euro auf ein anderes Konto bei einer anderen Bank zu überweisen. Nichts passiert, die Bank antwortet nicht.

Die Bank hat offensichtlich vor, den Betrag von 10.000 Euro auf ewig zu sperren, sodaß der Kunde nie mehr über dieses Guthaben verfügen kann.

Was kann der Kunde tun, um an sein Geld zu kommen?

Ist das nicht auch ein Fall für eine Strafanzeige und für eine Bankenaufsicht?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Was kann der Kunde tun, um an sein Geld zu kommen?

1. Möglichkeit: Banken-Ombudsmann
2. Möglichkeit: BaFin informieren.
3. Möglichkeit: Bank ggf. nachweisbar in Verzug setzen (je nachdem, wie die vorherigen Aufforderungen versandt wurden) und dann auf Freigabe bzw. Herausgabe klagen. (ggf. mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung)

Zitat:
Ist das nicht auch ein Fall für eine Strafanzeige

Könnte sein. Genau dann, wenn die Bank wirklich absichtlich gehandelt hat. Wenn es irgendein Versehen war, ein Missverständnis o.ä., ist das schwieriger.

Du redest nicht zufällig von Paypal? Das würde zu dieser "Bank" nämlich irgendwie passen.

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#2
 Von 
Wachholder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine Antwort mepeisen.

Der Geschäftsführer vom Geldempfänger hat einen Posten bei der Bank. Also an ein Versehen glaube ich nicht. Dafür spricht ja, daß die Bank sich jetzt stumm stellt und die Geldsperre nicht begründet.

PayPal ist es nicht. Mir ist aber bekannt, daß PayPal recht "eigenartige Geflogenheiten" an den Tag legt. Aber soetwas gibt es tatsächlich auch bei "normalen Banken".

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Kannst mal grob erklären, was genau nun unrechtmäßig war?
Sprich: Gibt es beispielsweise zwischen Kontoinhaber und Zahlungsempfänger Verflechtungen oder Verträge?

Beispiel, was ich meine: Bei einem Hausbau ist es üblicherweise so, dass eine Bank nicht den ganzen Immobilienkredit sofort auszahlt, sondern erst nach Bauabschnitt und Rechnungsvorlage. Damit man das Geld nicht einfach einsteckt, sondern es wirklich beim Bauunternehmen landet. Wenn dann eine Rechnung direkt vom Bauunternehmer an die Bank geht statt über den Tisch des Kunden, macht es das Handeln der Bank nicht richtiger und die Sperre danach auch nicht, aber das würde dann meiner Meinung nach nicht mehr unbedingt für einen Betrugsfall o.ä. sprechen.

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#4
 Von 
Wachholder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Bank hat mit der Sache nur so viel zu tun, daß sie einfach die Überweisung eigenmächtig durchgeführt hat, weil der Zahlungsempfänger sie dazu angestiftet hat. Die Bank hat den Kunden offensichtlich für unwissend / dement gehalten und der Kunde hat sich jedoch beschwert und die Bank hat danach einen Betrag in gleicher Höhe wie die Überweisung ja bereits von einem eigenen, internen Konto auf das Konto des Kunden erstattet.
Der Zahlungsempfänger hat die 10.000 Euro durch die Überweisung bekommen, aber die Bank sitzt jetzt eigenverschuldet auf den Schaden und möchte sich anscheinend das Geld auch nicht vom Zahlungsempfänger wiederholen (die sind ja verbandelt), sondern vom Bankkunden. Jedoch fällt der Bank derzeit kein Grund ein, warum sie angeblich Anspruch auf das Geld hätte und schweigt deshalb. Die Bank hatte sich bereits einen Grund (Gerichtsbeschluss, den es aber nicht gibt) ausgedacht, warum dem Zahlungsempfänger angeblich der Betrag (nochmals) in gleicher Höhe zu Lasten des Bankkunden zusteht. Die Bank wollte also nochmal 10.000 Euro vom Kontoinhaber an den Zahlungsempfänger überweisen. Der Zahlungsempfänger hätte danach 10.000 Euro an die Bank (eigenes Konto der Bank) überwiesen, wovon der Bankkunde ja nichts mitbekommen würde. So hätte die Bank keinen Schaden mehr gehabt, aber auch diese Lüge vom Gerichtsbeschluss ist bereits aufgeflogen, weshalb die Bank keine Überweisung veranlasst hat und jetzt schweigt. Wie gesagt, die Bank hält den Bankkunden offensichtlich für dement oder Minderintelligent. Und die Bank schweigt sich über die Rechtsgrundlage für die Sperre jetzt aus, weil es augenscheinlich keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Der Bankkunde hat keine Post von einem Gericht bekommen und seit Monaten auch nichts mehr vom Zahlungsempfänger gehört.

> Sprich: Gibt es beispielsweise zwischen Kontoinhaber und Zahlungsempfänger Verflechtungen oder Verträge?

Der Zahlungsempfänger (eine Art Mafia) stellte seit längerem unberechtigte Forderungen (ohne Vertragsgrundlage) gegenüber dem Kontoinhaber. Auf legalem Wege konnte die Forderung offensichtlich schlecht geltend gemacht werden, deshalb wählte er den Weg mit der direkten Überweisung von der Bank, wo er einen Posten hat und entsprechend Anweisungen für illegale Handlungen geben kann.

Bitte um Verständnis, daß ich nicht konkreter werde.

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Wachholder):
Die Bank hatte sich bereits einen Grund (Gerichtsbeschluss, den es aber nicht gibt) ausgedacht, warum dem Zahlungsempfänger angeblich der Betrag (nochmals) in gleicher Höhe zu Lasten des Bankkunden zusteht.


Hast du das schriftlich oder sonst irgendwie nachweisbar mit dem angeblichen Gerichtsbeschluss?

Von was für einer Art Bank reden wir hier überhaupt: Kleine Privatbank oder gar nur Filiale einer größeren Bank? In letzterem Fall, schon mal mit Beschwerde bei der Hauptstelle versucht? Bzw.: Mit wem in der Bank hast du in der Angelegenheit zu tun? Gibt es keine höhere Stelle mehr, die du zur Stellungnahme auffordern kannst?

Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle jetzt mal bei der BaFin über die Bank beschweren und sofern keine wichtigen Gründe dagegen vorliegen, einen Bankwechsel durchführen. Also die restlichen 40.000€ vor dem Zugriff durch die Bank entziehen und auch für keinen weiteren Geldeingang auf das Konto sorgen.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Geschäftsbeziehung beenden (Bank wechseln), Beschwerde bei der BaFin und Anzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betrugs und Urkundenfälschung.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Bitte um Verständnis, daß ich nicht konkreter werde.

Musst du nicht. Das Angegebene genügt.
Stimme den beiden Vorrednern zu. Wenn ein Gerichtsbeschluss erfunden wurde, würde ich darin auch Straftaten sehen. Ab zur Polizei.
Wie hier steht: Noch bevor man zur Polizei geht: Woanders ein Konto eröffnen, Geld in Sicherheit bringen. Dann zur Polizei UND zur BaFin. Und wegen den fehlenden 10tsd € würde ich der Bank folgendes schreiben:

"Werte Bank. Sie haben 7 Tage Zeit, den restlichen Betrag in Höhe von x€ von Kontonummer ABC auf die Kontonummer DEF zu überweisen. Bei Weigerung werde ich ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen." Strafanzeige und BaFin nicht erwähnen. Das bekommen die schon mit.

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#8
 Von 
Wachholder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

> Hast du das schriftlich oder sonst irgendwie nachweisbar mit dem angeblichen Gerichtsbeschluss?

Ja, ein wirres Schreiben von der Bank, da stehen noch ein paar Behauptungen drin, die sich gegenseitig ausschließen. Das Schreiben von der Bank ist ohne Namensangabe und Unterschrift, nur ein Ansprechpartner wurde genannt, welcher am Telefon bereits zum Bankkunden meinte, daß er das Schreiben nicht geschrieben habe, sondern jemand anders einfach seinen Namen auf das Schreiben gesetzt hätte. Wer das (angeblich) war, hat er aber nicht genannt. Kann natürlich sein, daß er das wirklich nicht weiss. Aber Verantwortung für dieses Schreiben möchte offensichtlich keiner übernehmen.

Das ist eine Hauptstelle von einem bekannten Bankenverbund. Eine höhere Stelle gibt es glaube ich nicht. Aber was sollten die auch Antworten? Da wurden bereits über ein dutzend Fragen geschrieben, welche die nicht beantwortet haben, weil sie es nicht können und sich damit ja selber überführen würden.

Der Bankwechsel ist in Arbeit. Die Bank wird jetzt nochmal aufgefordert den gesperrten Betrag auf ein Konto bei einer anderen Bank zu überweisen. Und dann geht es weiter.

Dank für eure Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
welcher am Telefon bereits zum Bankkunden meinte, daß er das Schreiben nicht geschrieben habe

Auch wenn man diese Aussagen nur telefonisch hat, würde ich das ebenfalls bei der Strafanzeige benennen. Es ist anzunehmen, dass es der eigentliche Geldempfänger war. Wenn er das dann absichtlich nicht unterzeichnet hat um den Verdacht auf den eigentlich zuständigen Bankberater zu stellen, könnte das für sich auch noch einmal Urkundenfälschung sein.

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#10
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zusätzlich zur Strafanzeige würde ich eine schriftliche Beschwerde über die Bank an die BaFin schicken und das "wirre Schreiben der Bank" in Kopie beifügen.

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