Überweisung nicht in der gesetzlichen Frist ausgeführt

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
jerrycoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung nicht in der gesetzlichen Frist ausgeführt

Guten Tag,

zunächst bin ich mit § 675s BGB vertraut. Mir ist bekannt, dass eine Banküberweisung gesetzlich bei Online-Ausführung nicht länger als einen Werktag andauern darf, insoweit diese innerhalb der Bankzeiten ausgeführt wurde.

Bei meinem Commerzbank Konto habe ich aber regelmäßig Probleme, was den zeitgemäßen Empfang von Zahlungen angeht. Regelmäßig dauert dies bis zu drei Werktagen. Ich habe dies teilweise selbst überprüft, indem ich von meinem Zweitkonto bei der Sparkasse mehrere Kleinbeträge (<10,00€) überwiesen habe (immer werktags als Online-Überweisung zu Bankzeiten, selbstverständlich). Manche kamen pünktlich, einige kamen jedoch auch (wesentlich) zu spät. Da mich dies tierisch aufregt, hatte ich auch schon meine Bankfiliale kontaktiert und das Problem gemeldet. Dort versicherte man mir nur, dass man sich dem annehmen würde. Seither kam dieses Problem jedoch immer wieder vor, auf eine erneute Beschwerde hat man gar nicht mehr reagiert.

Ein Bankwechsel kommt für nicht derzeit nicht in Frage. Meine Frage nun: kann ich dagegen rechtlich vorgehen? Wie sieht die Gesetzeslage aus? Ich lese immer nur, wie lange eine Überweisung gesetzlich dauern darf, aber nie, was man als Privatperson tun kann, wenn dies von der Bank wiederholt nicht eingehalten wird.

Vielen Dank im Voraus!

-- Editier von jerrycoman am 06.04.2017 20:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von jerrycoman):
was man als Privatperson tun kann, wenn dies von der Bank wiederholt nicht eingehalten wird.

1) bei der Bank beschweren, und mit Fristdetzung nach Datum Abhilfe fordern und das man rechtliche Schritte einleitet wenn es nicht klappt
2) beim Ombudsmann beschweren
3) bei der BaFin beschweren
4) Bank verklagen (da sollte man aber darauf achten das es die richtige Bank ist, sonst wird es teuer)



Zitat (von jerrycoman):
Ein Bankwechsel kommt für nicht derzeit nicht in Frage.

Wenn die Bank Dir das Konto kündigt (Problemkunden mögen die nicht) dann stellt sich diese Frage nicht mehr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi jerry,

schau mal bei den Problemfällen auf das Datum der Wertstellung.

Ich konnte auch schon feststellen, das vereinzelt Buchungen erst Tage später in Onlinbanking zu sehen waren; aber der Wertstellungstag stimmte (also ein oder zwei Tage vorher). Letztlich war es dann ok.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jerrycoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hi jerry,

schau mal bei den Problemfällen auf das Datum der Wertstellung.

Ich konnte auch schon feststellen, das vereinzelt Buchungen erst Tage später in Onlinbanking zu sehen waren; aber der Wertstellungstag stimmte (also ein oder zwei Tage vorher). Letztlich war es dann ok.

Berry


Wenn ich beispielsweise wiederholt eine Online-Überweisung an einem Dienstag um ca. 10.00 Uhr morgens tätige und mir diese erst Freitags auf dem anderen Bankkonto gutgeschrieben wird (ohne das irgendwelche Feiertage dazwischen liegen), müsste der Wertstellungstag logischerweise dem Buchungstag entsprechen!?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von jerrycoman):
müsste der Wertstellungstag logischerweise dem Buchungstag entsprechen!?


eben nicht. Der Buchungstag, also der Tag an dem die Gutschrift für Dich sichtbar ist, wäre der Freitag. Das schließt aber nicht aus, dass die Buchung mit Wertstellung Mittwoch oder Donnerstag erfolgt. Deshalb nachsehen und nicht der eigenen Logik folgen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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