Ueberweisung VON gekuendigtes Konto

15. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
sternchin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ueberweisung VON gekuendigtes Konto

Hallo,
Ich brauch Hilfe. Heute hat mein Mann einen Brief bekommen das von ein in 2002 gekuendigtes Konto in Okt. 2009 ein paar tausend Euro ueberwieden worden. Nun in Mai 2010 will die Bank das Geld innerhalb 5 Tage zurueck. Die Ueberweisungsbeleg hat die Bank und schreibt er hat es nicht ueberwisen, schreibt auch den Namen von den Unterschrift, will aber das mein Mann es zurueckzahlt. Wie geht es dann ueberhaupt das man von ein vor 7 jahre gekuendigtes Konto eine Ueberweisung (Papier Ueberweisung) machen kann? Muss mein mann haften, obwohl sie die Addresse und Namen von den andern haben??

DANKE fuer die Hilfe. Ich bin glatt am verzweifeln!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Eines ist schon mal klar! Die Bank kann natürlich nicht von einem gelöschtem Konto überweisen und dein Mann ist auch nicht Haftbar. Es könnte hier aber Ausnahmen geben, die deiner Sachverhaltsschilderung aber nicht zu entnehmen sind. Sind zum Beispiel Notarkosten oder Grundbuchkosten im Spiel, die er zu tragen hatte, wäre die Belastung durchaus real.
Es wäre also sehr hilfreich erst einmal zu Wissen von wem und zu welchem Gunsten eine Überweisung erfolgt ist...

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#2
 Von 
sternchin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wissen von wem und an wem überwiesen wurde (laut Brief). Es hat nichts mit Notar, Grundbuch usw. zu tun. Das Konto ist seit 7 Jahren gesperrt/geloescht/gekündigt und ein Unbefugter hat im Okt. von diesem Konto zu einem anderen Konto überwiesen. Nun in Mai bekam er Post über das Geschehen, und die Forderung diese Summe wieder einzuzahlen. Vom Brief her koennen wir herauslesen das es ein Papierüberweisung war, da die Bank uns sagte wem seine Unterschrift auf der Überweisung steht - allerdings nicht die von meinem Mann.

Danke erst Mal für Ihre Hilfe, vielleicht bekomme ich doch noch heute Abend etwas Ruhe

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#3
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn "irgendwer" die Überweisung unterschrieben hat ist diese doch garnicht gültig? Es sei denn derjenige, der unterschrieben hat ist bevollmächtigt.

Kann doch nicht "irgendwer" irgendeinen Überweisungsschein unterschreiben und der Kontoinhaber dafür belastet werden.



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#4
 Von 
sternchin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersten noch mal danke für Ihre Hilfe. Wir haben endlich jemand bei der Bank erreicht die dann ganz erstaunt war dass das Geld weg war. Sie meinte das Konto waere offen, obwohl gesperrt, und Sie hatte keine Ahnung weshalb, warum, oder wieso es überhaupt auf war. Nun muss die Bank selber erst mal herausfinden wer das Konto unerlaubt "frei" gegeben hat. Also ist erst mal Ruhe mit die Nachzahl Förderung, hoffentlich für immer.

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