Überweisung: Ab welchem Betrag wird die Geldwäsche

9. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)
Überweisung: Ab welchem Betrag wird die Geldwäsche

Hallo allerseits,

Frage: Ab welchem Betrag bei einer Überweisung wird die Deutsche Geldwäschemeldestelle in Frankfurt/Main informiert?

Wird diese Behörde in jedem Fall tätig, wenn der Betrag überschritten wurde. Oder werden die Daten hier nur gesammelt, falls es einmal zu einer Prüfung der entsprechenden Person kommen könnte?

Danke
Sylvia


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo Sylvia,

meines Wissens gibt es keine feste Summe, die eine Meldepflicht auslöst. Aber sobald eine Bank den Verdacht hat/den Verdacht haben muss, dass da irgendetwas nicht korrekt ist, muss sie es anzeigen. Das könnten beispielsweise ungewöhnlich hohe oder viele Bargeldbeträge sein (dabei darf die Bank u.a. den Beruf berücksichtigen - ein Markthändler ist da sicherlich anders zu beurteilen als ein Maurer)

Und bei Überweisungen kann ich mir eine Anzeige kaum vorstellen, da sind vielstellige Beträge doch gang und gäbe. Außerdem gibt es dann schon zwei Seiten, die etwas verheimlichen müssten.

Die immer wieder genannte 15000-Euro-Grenze hat damit nichts zu tun, ab da muss die Bank nur die Identität feststellen und dokumentieren.

MfG Stefan

38x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Es gibt, wie richtig gesagt, keine bestimmten Summen mehr!Eine Verdachtsanzeige kann unabhängig und jederzeit gemacht werden, wenn die Bank der Meinung ist, dass die Umsätze relevant sind, bzw gemeldet werden müssen!

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10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Also mein 100 Riesen wandern von Festgeldkonto zu Festgeldkonto - kam noch keiner und hat gefragt woher die Kohle ist

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17x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
Also mein 100 Riesen wandern von Festgeldkonto zu Festgeldkonto - kam noch keiner und hat gefragt woher die Kohle ist
Das kann ich auch bestätigen. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass dabei die Kontoinhaber identisch sind? Obwohl das ja eh' keine Bank mehr prüft.

Ein anderes Beispiel kann ich auch noch geben: Vor einiger Zeit hat die Postbank das TAN-Verfahren abgeschafft, und kurz vor Ende konnte man dann mit klassischer TAN-Nummer nur noch Überweisungen unter 1000 Euro ausführen.
Leider musste ich aber über 10.000 auf ein Depotkonto überweisen, also gab es zig 999-Euro-Überweisungen. Das sah schon etwas komisch aus, aber gefragt hat da auch niemand. Aber auch hier gleicher Kontoinhaber.

MfG Stefan

8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo allerseits,

besten Dank für Ihre Statements! Damit haben Sie mir geholfen! Mir ging es nämlich auch um das Überweisen von Tagesgeldkonto-Summen.

LG
Sylvia

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-- Editiert Sylvia2012 am 10.03.2012 10:06

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Auf eigenen Namen überweisen ist "unverdächtig". Kommen ungewöhnlich hohe Summen von fremden Konten, dann erfolgt im positiven Fall Nachfrage der Bank aus welchem Grund und wird registriert.
Beispiel: Auszahlung einer Abfindung von 100-200T€ - wird in jedem Fall von der Bank als Verdachtsfall geprüft. Überweisung von 250T€ auf eigenes Anlagenkonto bei anderer Bank sind egal.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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