Hallo allerseits,
Frage: Ab welchem Betrag bei einer Überweisung wird die Deutsche Geldwäschemeldestelle in Frankfurt/Main informiert?
Wird diese Behörde in jedem Fall tätig, wenn der Betrag überschritten wurde. Oder werden die Daten hier nur gesammelt, falls es einmal zu einer Prüfung der entsprechenden Person kommen könnte?
Danke
Sylvia
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Überweisung: Ab welchem Betrag wird die Geldwäsche
Böse Bank?
Böse Bank?
Hallo Sylvia,
meines Wissens gibt es keine feste Summe, die eine Meldepflicht auslöst. Aber sobald eine Bank den Verdacht hat/den Verdacht haben muss, dass da irgendetwas nicht korrekt ist, muss sie es anzeigen. Das könnten beispielsweise ungewöhnlich hohe oder viele Bargeldbeträge sein (dabei darf die Bank u.a. den Beruf berücksichtigen - ein Markthändler ist da sicherlich anders zu beurteilen als ein Maurer)
Und bei Überweisungen kann ich mir eine Anzeige kaum vorstellen, da sind vielstellige Beträge doch gang und gäbe. Außerdem gibt es dann schon zwei Seiten, die etwas verheimlichen müssten.
Die immer wieder genannte 15000-Euro-Grenze hat damit nichts zu tun, ab da muss die Bank nur die Identität feststellen und dokumentieren.
MfG Stefan
Es gibt, wie richtig gesagt, keine bestimmten Summen mehr!Eine Verdachtsanzeige kann unabhängig und jederzeit gemacht werden, wenn die Bank der Meinung ist, dass die Umsätze relevant sind, bzw gemeldet werden müssen!
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Also mein 100 Riesen wandern von Festgeldkonto zu Festgeldkonto - kam noch keiner und hat gefragt woher die Kohle ist
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Hallo,
quote:Das kann ich auch bestätigen. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass dabei die Kontoinhaber identisch sind? Obwohl das ja eh' keine Bank mehr prüft.
Also mein 100 Riesen wandern von Festgeldkonto zu Festgeldkonto - kam noch keiner und hat gefragt woher die Kohle ist
Ein anderes Beispiel kann ich auch noch geben: Vor einiger Zeit hat die Postbank das TAN-Verfahren abgeschafft, und kurz vor Ende konnte man dann mit klassischer TAN-Nummer nur noch Überweisungen unter 1000 Euro ausführen.
Leider musste ich aber über 10.000 auf ein Depotkonto überweisen, also gab es zig 999-Euro-Überweisungen. Das sah schon etwas komisch aus, aber gefragt hat da auch niemand. Aber auch hier gleicher Kontoinhaber.
MfG Stefan
Hallo allerseits,
besten Dank für Ihre Statements! Damit haben Sie mir geholfen! Mir ging es nämlich auch um das Überweisen von Tagesgeldkonto-Summen.
LG
Sylvia
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-- Editiert Sylvia2012 am 10.03.2012 10:06
Auf eigenen Namen überweisen ist "unverdächtig". Kommen ungewöhnlich hohe Summen von fremden Konten, dann erfolgt im positiven Fall Nachfrage der Bank aus welchem Grund und wird registriert.
Beispiel: Auszahlung einer Abfindung von 100-200T€ - wird in jedem Fall von der Bank als Verdachtsfall geprüft. Überweisung von 250T€ auf eigenes Anlagenkonto bei anderer Bank sind egal.
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