Hallo miteinander,
mich beschäftigt seit einer Weile folgende Frage.
Wir besitzen ein Grundstück (6000qm davon 1600qm bebaut). Nun wollen wir ein Haus auf einen Teil des Grundstückes bauen.
Nach einigen Gesprächen mit Banken (außer der Hausbank) haben mir viele abgesagt, da sie nicht auf dem zweiten Rang in der Grundschuld stehen wollen.
Kurze Info: Ich möchte es vermeiden noch weiter von meiner Hausbank abhängig zu werden, daher der Gedanke mit einer anderen Bank. Hat auch geschäftliche Gründe.
Nun möchte ich das Grundstück - auf dem das Haus nachher stehen soll - abtrennen (Schenkung). Damit wäre das Grundstück Grundschuld frei und würde den Banken eine erst Eintragung in das Grundbuch ermöglichen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass meine Hausbank, sicherlich etwas dagegen hat. Ich frage mich, ob ich irgendeine Chance habe das Grundstück abzutrennen? Wenn von dem Kredit schon mehr abgezahlt wurde, als das Grundstück welches ich trennen möchte Wert hat?
Ich hoffe ich habe das einigermaßen Verständlich rüber gebracht. Falls nicht, bitte fragen.
Danke
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Trennung von Grundstück mit Grundschuld
Böse Bank?
Böse Bank?
--- editiert vom Admin
Wenn ich es richtig verstehe dann ist das Grundstück finanziert?
Wenn Sie nun bauen wollen, bietet sich eigentlich - solange die Hausbank sich querstellt- nur eine Komplettablösung an.
Wenn die Hausbank einer vorzeitigen Ablösung nicht zustimmt (was sie keinswegs muss) bleibt nur der Verkauf des Grundstücks an z.B ein Familienmitglied. Im Falle eines Verkaufes muss die Bank zustimmen. Warten Sie bis nach dem 11.06.2010, dann tritt die neue Verbraucherkreditrichtlinei in Kraft und einige Sachen regeln sich neu, z.B die Höhe der Vorfälligkeitentschädigung.
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" FUMUM VENDIDI"
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#Ich frage mich, ob ich irgendeine Chance habe das Grundstück abzutrennen?#
Die Bank müsste die abgeschriebenen Quadratmeter aus der Haftung entlassen. Ob diese dem zustimmt muss mit der Bank abgeklärt werden. Einen Rechtsanspruch darauf habt ihr nicht.
#Wenn die Hausbank einer vorzeitigen Ablösung nicht zustimmt (was sie keinswegs muss) bleibt nur der Verkauf des Grundstücks an z.B ein Familienmitglied. Im Falle eines Verkaufes muss die Bank zustimmen.#
Das ist falsch. Die Bank muss einem Verkauf nicht zustimmen.
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