Teilkündigung des Darlehens nach §489

29. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)
Teilkündigung des Darlehens nach §489

Moin

Es gibt nach §489 ja die Möglichkeit den Darlehensvertrag "ganz oder teilweise" zu kündigen.
Ich bin jetzt nicht sicher ob ich die teilweise Kündigung richtig verstehe:

Nehmen wir mal an ich hätte noch eine Restschuld von 40.000 € auf meine Wohnung:
Verstehe ich es richtig das ich heute, nach Ablauf von 10 Jahren, eine Teilkündigung von 15.000 € aussprechen könnte und ein jahr später eine weitere Teilkündigung von 10.000 € und ein weiteres Jahr den kompletten Rest?

Gruß
Michael

-- Editiert mi641he am 29.09.2012 11:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Prinzip ja. Bedenke aber, dass es einen Entschädigungsanspruch der Bank geben könnte. Besser wäre es bei ungeplanten Einnahmen mit der Bank eine über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehende Sondertilgung zu vereinbaren. Das dürfte in der Regel günstiger sein und kommt bei der Bank besser an als eine plötzlich unangekündigt eintreffende Teilkündigung.

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#2
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)


quote:
Im Prinzip ja. Bedenke aber, dass es einen Entschädigungsanspruch der Bank geben könnte.
Soweit jetzt gelesen habe, gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Ablauf der 10 Jahresfrist!

quote:
Das dürfte in der Regel günstiger sein und kommt bei der Bank besser an als eine plötzlich unangekündigt eintreffende Teilkündigung.

Na ja, Kündigungen kommen meistens unangekündigt :)
Da mache ich mir auch keine Sorgen das ich meine Bank vielleicht traurig mache weil sie einige Jahre weniger Zinszahlungen von mir erhalten :)

Gruß
Michael



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#3
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Verstehe ich es richtig das ich heute, nach Ablauf von 10 Jahren, eine Teilkündigung von 15.000 € aussprechen könnte und ein jahr später eine weitere Teilkündigung von 10.000 € und ein weiteres Jahr den kompletten Rest?


Nein, so funktioniert das nicht. Wenn die Sollzinsbindung für einen Kredit mit gebundenem (= festen Zinssatz) ausläuft, kannst Du den Kredit zu diesem Zeitpunkt ganz oder teilweise kündigen. Du kannst nicht von dem Zeitpunkt an jedes Jahr ein bißchen was kündigen.

Für das was Du vorhast würde sich folgende Vorgehensweise anbieten, vorausgesetzt, dir steht das Geld zur Rückzahlung im nächsten und übernächsten Jahr sicher zur Verfügung:

Kündigung des Teilkredits über 15.000 mit Rückzahlung des Betrages bis spätestens 2 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung. Für den Rest...

Variante a):
Vereinbarung eines variablen (dynamischen) Zinsatzes für die Restsumme. Dieser Zinssatz wird i.d.R. alle 3 Monate an den EURIBOR angepasst. Dieses Darlehen kann dann jederzeit mit 3-monitiger Kündigungsfrist gekündigt werden, allerdings nur komplett. Somit müsstest Du die für das kommende Jahr geplante Zahlung ein Jahr weiterschieben und dann im zweiten Jahr die gesamte Restsumme zurückzahlen. Bei einem dynamischen Zins von eff. unter 2% und einer Restsumme von 25.000 könnte ich gut mit dieser Variante leben...Geld, was zur Rückzahlung zur Verfügung steht aber noch nicht zurückgezahlt werden kann, legst Du bis zum Rückzahlungstermin auf ein Tagesgeldkonto, gibt aktuell 1,75%. Das drückt nochmal den Zinsverlust.

Variante b):
Wenn die Bank mitspielt, splitte den Restbetrag von 25.000 auf zwei Kreditsummen auf (10.000 und 15.000), beide jeweils mit variablem Zins. Dann könntest Du die Teilkredite wie gewünscht nach 1 bzw. 2 Jahren kündigen.

Eine Umschuldung des Restkredits zu einer anderen Bank wird sich wegen der Notar- und Gerichtskosten nicht lohnen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
Für das was Du vorhast würde sich folgende Vorgehensweise anbieten, vorausgesetzt, dir steht das Geld zur Rückzahlung im nächsten und übernächsten Jahr sicher zur Verfügung:

Danke für die Hinweise. Das hilft mir weiter :-)

Gruß
Michael


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