Targobank

14. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dwarfeater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Targobank

Hallo!
Meine Mutter kündigte am 21.12.2015 ihr Girokonto bei der Targobank, dies hat sie bis heute nicht schriftlich, es wurde ihr aber mehrmals am Telefon und in der Filiale bestätigt. Sie hatte zeitgleich ein neues bei einer anderen Bank eröffnet und auf den angebotenen Umzugsservice verzichtet. Rentenkasse und alle anderen Einzahler, sowie Abbucher für Strom etc. wurden unterrichtet und bestätigten den Wechsel auch per Brief, von Rentenkasse und Kreiskasse wurde darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Kurzfristigkeit des Wechsels eine Verzögerung bei der Auszahlung entstehen wird, da man EDV-bedingt die Stammdaten nicht so schnelll ändern könne. Bei der Rente hatte es dann doch funktioniert, nur die Energiekostenbeihilfe der Kreiskasse wurde noch auf das Konto überwiesen. Jetzt kommt meine Frage, darf die Bank dieses Konto trotz Kündigung und somit Auflösung des Kontos dieses aktiv halten und Gelder einbehalten? Darf die Bank dann zusätzlich da ja Guthaben auf dem Konto ist Lastschriften zeitgleich verweigern? Ist die Targobank nicht gesetzlich dazu verpflichtet den auf ein nicht mehr existentes Konto an den Versender zurückzubuchen? Das Girokonto war die ganze Zeit mit Guthaben gedeckt, so dass sogar evtl. Bearbeitungsgebühren für die Kündigung gedeckelt gewesen wären.
Ich bin etwas ratlos und will morgen nicht mit ungeladener Waffe, also ohne Hintergrundwissen oder Kenntnisse der Art des Umgangs mit solchen Fällen dort auflaufen und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben würde. Ein Zusatz noch, es handelt(e) sich um ein P-Konto.

Besten Dank im voraus,

Lutz

-- Editier von dwarfeater am 14.02.2016 14:31

-- Editier von dwarfeater am 14.02.2016 14:31

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Jetzt kommt meine Frage, darf die Bank dieses Konto trotz Kündigung und somit Auflösung des Kontos dieses aktiv halten und Gelder einbehalten?

Die Bank darf grundsätzlich keine Gelder einfach so einbehalten. Es sei denn, man hat Schulden bei der Bank.

Zitat:
Darf die Bank dann zusätzlich da ja Guthaben auf dem Konto ist Lastschriften zeitgleich verweigern?

Ja. Das Konto ist gelöscht und als solches wird die SEPA-Lastschrift dann auch zurückgegeben. Entweder die Bank hat auch doe Überweisung abgewiesen und das Geld nicht angenommen oder man sollte mit der Bank sprechen, wie sie das zu verarbeiten gedenkt.
Das handhaben Banken durchaus unterschiedlich. Tatsächlich gelöscht im Sinne von freigegeben wird normalerweise bis zu einem Jahr nichts. Die Kontonummer ist normalerweise auch ein Jahr blockiert. Kontoführung fällt keine mehr an. Alles amdere (Überweisungen und Lastschriften) werden ggf. automatisiert abgelehnt oder manuell über sogenannte Differenzkonten abgewickelt. Wie das Prozedere ist, wie gesagt: Bank befragen.

Rein rechtlich ist es (theoretisch) einfach: Kündigung ist Kündigung. Sofern keine Kündigungsfrist eingehalten werden musste, ist das Konto damit rechtlich erloschen. Guthaben ist herauszugeben. Überweisungen und Lastschriften sind normalerweise von der Bank abzulehnen.

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