Targobank Rücklastgebühren

2. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb436206-8
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 41x hilfreich)
Targobank Rücklastgebühren

Hallo zusammen

Habe eine Frage ich habe Extra Karte Komfort da ich Arbeitslos wurde hatte ich ab und zu Geld Probleme .
am 26.04.2016 konnten die nicht Abbuchen ,
Am 29.04.2016 habe ich daher denn Fehlenden Betrag bezahlt.

am 27.04.2016 habe ich einen Konto Auszug erhalten , dort werden Rücklastgebühren berechnet 2 mal.
Rücklastgebühren - 3,10 Euro
Rücklastgebühren - 10 Euro

Laut Telefonart Heute, sagte die gute Frau das es nur 1 mal da steht Rücklastgebühren (Kopfkratzen).

Habe Sie gefragt ob ich dafür ein beleg bekomme welcher Schaden tatsächlich entstanden ist .
Sie sagt nö machen die nicht , wenn Ihnen das nicht passt gehen Sie vor Gericht und Klagen die Summe zurück!

Auch habe ich eine Arbeitslos/-Unfaehigkeit Versicherung die nennt sich Targo Versicherung oder so.
Die gute Frau sagte mir die sind dafür nicht verantwortlich ,man wollte mir nur eine Telefonnummer geben .
in meinem Vertrag habe ich keine Anschrift von dieser Versicherung!

können die 2 Mal Rücklastgebühren berechnen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
können die 2 Mal Rücklastgebühren berechnen?

Das sie es können, haben sie ja schon bewiesen.

Die Frage ist eher ob sie es dürfen.

Stand da nur "Rücklastgebühren" an Text oder noch mehr?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb436206-8
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:können die 2 Mal Rücklastgebühren berechnen?
Das sie es können, haben sie ja schon bewiesen.
Die Frage ist eher ob sie es dürfen.
Stand da nur "Rücklastgebühren" an Text oder noch mehr?



Nein es steht nur
Fälliger Betrag XXX
Rücklastgebühren 3,10Euro
Rücklastgebühren 10 Euro
Versicherung XXX

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

können das zwei unterschiedliche Schuhe sein?
Einmal die Kosten, die dir die Targobank für die geplatzte Lastschrift berechnet
und einmal die Kosten von der Bank, wo du dein Girokonto hast? Diese Bank wird auch Kosten berechnen, die sie der Targobank belastet und die Targobank gibt das dann an dich weiter. Was steht denn in dem Vertrag bei deiner Girokonto-Bank zu Rücklastschriftkosten?

Und zu der Versicherungsgeschichte:

Zitat:
Auch habe ich eine Arbeitslos/-Unfaehigkeit Versicherung die nennt sich Targo Versicherung oder so.
Die gute Frau sagte mir die sind dafür nicht verantwortlich ,man wollte mir nur eine Telefonnummer geben .
in meinem Vertrag habe ich keine Anschrift von dieser Versicherung!


Die Targobank arbeitet mit der TargoVersicherung zusammen. Obwohl sich das fast gleich anhört, sind es zwei komplett eigenständige Firmen. Die Versicherung arbeitet eben nur für Kunden der Targobank.
Wenn du Fragen zu deiner Arbeitslosenversicherung hast, musst du direkt bei der Versicherungsgesellschaft anrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
können das zwei unterschiedliche Schuhe sein?
Einmal die Kosten, die dir die Targobank für die geplatzte Lastschrift berechnet
und einmal die Kosten von der Bank, wo du dein Girokonto hast?

Kann durchaus sein, aber in beiden Fällen wäre der Betrag zu hoch angesetzt. Frü die Information der Bank über die Rücklastschrift fallen keine 3,10€ Briefporto an.
Und für die Versicherung fallen auch maximal nur 5€ an.

Dabei ist übrigens nach ständiger Rechtsprechung des BGH egal, was in den AGB steht.

Ich würde hier zu den Verbraucherzentralen gehen. Die haben einschlägige Erfahrung mit Rücklastschrift-Sündern. Ob sich das lohnt... Bei den Verbraucherzentralen bezahlt man ja auch eine 10€ Pauschale und was man hier zurückbekommen würde wäre weniger...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Aber 10.- € Pauschal bzw. 13,10 € pauschal overall wurde in der Rechtsprechung durch OLGs bereits als unzulässig, da zu hoch und nicht nachweisbar, abgekanzelt. Selbst wenn das so in deren AGB steht, ist der Passus unwirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb436206-8
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Aber 10.- € Pauschal bzw. 13,10 € pauschal overall wurde in der Rechtsprechung durch OLGs bereits als unzulässig, da zu hoch und nicht nachweisbar, abgekanzelt. Selbst wenn das so in deren AGB steht, ist der Passus unwirksam.


Das habe ich auch gelesen da gibt es auch Urteile, das Problem wie ich bereits beschrieben hatte.
Sagte die Person von der Hotline wenn Sie das Geld zurück haben möchten Klagen Sie doch einfach das Geld zurück.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Frist setzen mit 40€ Mahngebühr gemäß BGB und mit Verweis auf die Aussage der Hotline. Nach dem Motto "Denken Sie nochmal nach, wie ihre Haltung ist, denn ich will und werde Klage einreichen."

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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