Hallo zusammen
Habe eine Frage ich habe Extra Karte Komfort da ich Arbeitslos wurde hatte ich ab und zu Geld Probleme .
am 26.04.2016 konnten die nicht Abbuchen ,
Am 29.04.2016 habe ich daher denn Fehlenden Betrag bezahlt.
am 27.04.2016 habe ich einen Konto Auszug erhalten , dort werden Rücklastgebühren berechnet 2 mal.
Rücklastgebühren - 3,10 Euro
Rücklastgebühren - 10 Euro
Laut Telefonart Heute, sagte die gute Frau das es nur 1 mal da steht Rücklastgebühren (Kopfkratzen).
Habe Sie gefragt ob ich dafür ein beleg bekomme welcher Schaden tatsächlich entstanden ist .
Sie sagt nö machen die nicht , wenn Ihnen das nicht passt gehen Sie vor Gericht und Klagen die Summe zurück!
Auch habe ich eine Arbeitslos/-Unfaehigkeit Versicherung die nennt sich Targo Versicherung oder so.
Die gute Frau sagte mir die sind dafür nicht verantwortlich ,man wollte mir nur eine Telefonnummer geben .
in meinem Vertrag habe ich keine Anschrift von dieser Versicherung!
können die 2 Mal Rücklastgebühren berechnen?
Targobank Rücklastgebühren
Böse Bank?
Böse Bank?
Zitat:können die 2 Mal Rücklastgebühren berechnen?
Das sie es können, haben sie ja schon bewiesen.
Die Frage ist eher ob sie es dürfen.
Stand da nur "Rücklastgebühren" an Text oder noch mehr?
ZitatZitat:können die 2 Mal Rücklastgebühren berechnen? :
Das sie es können, haben sie ja schon bewiesen.
Die Frage ist eher ob sie es dürfen.
Stand da nur "Rücklastgebühren" an Text oder noch mehr?
Nein es steht nur
Fälliger Betrag XXX
Rücklastgebühren 3,10Euro
Rücklastgebühren 10 Euro
Versicherung XXX
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Hallo,
können das zwei unterschiedliche Schuhe sein?
Einmal die Kosten, die dir die Targobank für die geplatzte Lastschrift berechnet
und einmal die Kosten von der Bank, wo du dein Girokonto hast? Diese Bank wird auch Kosten berechnen, die sie der Targobank belastet und die Targobank gibt das dann an dich weiter. Was steht denn in dem Vertrag bei deiner Girokonto-Bank zu Rücklastschriftkosten?
Und zu der Versicherungsgeschichte:
Zitat:Auch habe ich eine Arbeitslos/-Unfaehigkeit Versicherung die nennt sich Targo Versicherung oder so.
Die gute Frau sagte mir die sind dafür nicht verantwortlich ,man wollte mir nur eine Telefonnummer geben .
in meinem Vertrag habe ich keine Anschrift von dieser Versicherung!
Die Targobank arbeitet mit der TargoVersicherung zusammen. Obwohl sich das fast gleich anhört, sind es zwei komplett eigenständige Firmen. Die Versicherung arbeitet eben nur für Kunden der Targobank.
Wenn du Fragen zu deiner Arbeitslosenversicherung hast, musst du direkt bei der Versicherungsgesellschaft anrufen.
Zitat:können das zwei unterschiedliche Schuhe sein?
Einmal die Kosten, die dir die Targobank für die geplatzte Lastschrift berechnet
und einmal die Kosten von der Bank, wo du dein Girokonto hast?
Kann durchaus sein, aber in beiden Fällen wäre der Betrag zu hoch angesetzt. Frü die Information der Bank über die Rücklastschrift fallen keine 3,10€ Briefporto an.
Und für die Versicherung fallen auch maximal nur 5€ an.
Dabei ist übrigens nach ständiger Rechtsprechung des BGH egal, was in den AGB steht.
Ich würde hier zu den Verbraucherzentralen gehen. Die haben einschlägige Erfahrung mit Rücklastschrift-Sündern. Ob sich das lohnt... Bei den Verbraucherzentralen bezahlt man ja auch eine 10€ Pauschale und was man hier zurückbekommen würde wäre weniger...
Aber 10.- € Pauschal bzw. 13,10 € pauschal overall wurde in der Rechtsprechung durch OLGs bereits als unzulässig, da zu hoch und nicht nachweisbar, abgekanzelt. Selbst wenn das so in deren AGB steht, ist der Passus unwirksam.
ZitatAber 10.- € Pauschal bzw. 13,10 € pauschal overall wurde in der Rechtsprechung durch OLGs bereits als unzulässig, da zu hoch und nicht nachweisbar, abgekanzelt. Selbst wenn das so in deren AGB steht, ist der Passus unwirksam. :
Das habe ich auch gelesen da gibt es auch Urteile, das Problem wie ich bereits beschrieben hatte.
Sagte die Person von der Hotline wenn Sie das Geld zurück haben möchten Klagen Sie doch einfach das Geld zurück.
Frist setzen mit 40€ Mahngebühr gemäß BGB und mit Verweis auf die Aussage der Hotline. Nach dem Motto "Denken Sie nochmal nach, wie ihre Haltung ist, denn ich will und werde Klage einreichen."
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