Stiefvater will mein Sparbuch behalten

21. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
xMariposax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefvater will mein Sparbuch behalten

Guten Morgen,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

Ich habe ein Anliegen und zwar, gibt es ein Sparbuch auf meinem Namen, dieses möchte mir mein Stiefvater allerdings nicht geben. Ich bin im Febuar mit meinem Freund zusammen gezogen und wollte für den Umzug mein Sparbuch nehmen. Er will allerdings selber bestimmen wann und wofür ich mein Sparbuch bekomme bzw. ausgebe. Ich habe dies auch schon mit der Sparkasse besprochen, haben das Sparbuch sperren lassen. Mehr konnten sie auch nicht machen, die Dame am schalter meinte nur, dass ich dann zum Anwalt gehen könne. Ich habe also nochmal versucht mit meinem Stiefvater zu sprechen aber ohne Erfolg. Er behauptet er und meine Muttet hätten das Sparbuch angelegt und dadurch das Recht darüber zu bestimmen. Ich habe das dann bei der Sparkasse überprüfen lassen, und nur meine Mutter steht darin als Alleinerziehende Mutter. Nur sie steht auf seiner Seite. An denn Tag war eine andere Dame am Schalter und konnte mein Anliegen kaum fassen, sie meinte, ich könne es auch als verloren melden, dann muss ich nur 30€ zahlen und würde ein neues Buch bekommen bzw. Würde dann auf mein Konto kommen.

Ich hoffe es war soweit Verständlich, sonst einfach nochmal Fragen. :)

Hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht, und kann ich das wirklich als verloren melden, wenn im Computer der Bank steht, Stiefvater hat das Sparbuch? Irgendwie sagen die immer was anderes. :)

Danke schonmal im Voraus:D

~M

-- Editiert von Moderator am 21.07.2018 18:13

-- Thema wurde verschoben am 21.07.2018 18:13

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

/// ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

Du postest im Arbeitsrecht. :forum:

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von xMariposax):
wenn im Computer der Bank steht, Stiefvater hat das Sparbuch?

Eben hat man geschrieben se stüne nur die Mutter drin?


Ist es denn tatsächlich noch ein Buch? Oder nur ein Sparkonto?



Ich würde jeweils ein Schreiben an den Stiefvater und an die Mutter senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Aushändigung des Sparbuches
– Fristsetzung für die Aushändigung nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf, das an einen Rechtsanwalt geht und an die Staatsanwaltschaft, das man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von xMariposax):
wenn im Computer der Bank steht, Stiefvater hat das Sparbuch?

Eben hat man geschrieben se stüne nur die Mutter drin?


Ist es denn tatsächlich noch ein Buch? Oder nur ein Sparkonto?



Ich würde jeweils ein Schreiben an den Stiefvater und an die Mutter senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Aushändigung des Sparbuches
– Fristsetzung für die Aushändigung nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf, das an einen Rechtsanwalt geht und an die Staatsanwaltschaft, das man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Den Familienfrieden also gleich komplett begraben? Nach der Nummer ist es sicherlich nicht leicht nochmals zusammen zu kommen? Finde diesen Rat aus der Sicht gesehen schlecht.

Ich kann es schon verstehen, dass man für sein Kind etwas auf ein Sparbuch packt ... für das erste Auto, die Aussteuer oder einen anderen festen Zweck.

Fehler der Eltern war es, dass das Sparbuch auf die Tochter angelegt wurde und nicht dann vermacht wurde, wann man es für richtig hält. So gesehen kann man daraus sogar etwas lernen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das Sparkonto gehört dem Inhaber des Sparbuchs, der hat Zugriff auf das Sparkonto.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Das Sparkonto gehört dem Inhaber des Sparbuchs, der hat Zugriff auf das Sparkonto.

Zugriff auf das Sparkonto hat jeder, der das Sparbuch vorlegt. Die Bank darf auszahlen, wenn das Sparbuch vorgelegt wird.

Eigentümer des Guthabens auf dem Sparkonto ist der Kontoinhaber.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Mal hier etwas nachlesen. So ganz eindeutig wie manche das hier sehen ist es dann doch nicht.

BGH Urt. v. 18. Januar 2005 - X ZR 264/02

Zitat:
Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGHZ 46, 198 , 203; 66, 8 , 11; MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 53; Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 328 Rdn. 34).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von xMariposax):
An denn Tag war eine andere Dame am Schalter und konnte mein Anliegen kaum fassen, sie meinte, ich könne es auch als verloren melden, dann muss ich nur 30€ zahlen und würde ein neues Buch bekommen bzw. Würde dann auf mein Konto kommen.
Also DAS ist schon mal der dümmste Rat, den dir jemand geben kann. Von einer Sparkassenangestellten? Unfassbar, da sollte man den Vorgesetzen informieren.
Hintergrund: Bei der Verlustmeldung versicherst du eidesstattlich, dass das Sparbuch verloren ist.
du weißt aber ja ganz genau, wer es hat.
Was auf Meineid steht, steht im Strafgesetzbuch.
Also: Ein ganz dummer Rat von der Sparkasse.

2x Hilfreiche Antwort

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