Sparkasse bucht Geld ab

23. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Starlactica
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Sparkasse bucht Geld ab

Liebes Forum,

ich bin vor ca. einem halben Jahr umgezogen und habe es versäumt, meiner Sparkasse die neue Adresse mitzuteilen. Um mir Kontoauszüge zu schicken hat diese sich bezüglich meiner neuen Adresse an's Einwohnermeldeamt gewendet und ohne es mir mitzuteilen 20€ von meinem Konto für die entstandenen Kosten abgebucht. Sicher ist das nicht viel Geld aber jeder anderen Behörde muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen, damit sie bei mir Geld abheben kann. Nicht so der Sparkasse? Die kann sich einfach munter meiner Finanzen bedienen, da ich ja im Vertrag unterschrieben habe, dass ich im Falle dieser versäumten Mitteilung für die entstandenen Kosten haften muss?!? Ich finde das äusserst schräg! Was meint ihr?

Es grüsst Euch

Starlactica

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verlange einen Nachweis über die Kosten. Normalerweise kostet eine Einwohnermeldeanfrage keine 20€.

Davon abgesehen wird sicher irgendwo in den AGBs stehen, dass man Adressänderungen mitzuteilen hat. Hier würde ich mit der Bank nicht zu hart ins Gericht gehen, schließlich hat sie eine gewisse gesetzliche (!) Pflicht, Auszüge zu erstellen und dir zuzusenden bzw. zugänglich zu machen.

Ob die Höhe von 20€ so gerechtfertigt ist, würde ich allerdings bezweifeln. Einwohnermeldeanfragen liegen normalerweise im einstelligen Bereich, je nach Gemeinde.

Du hattest keinen Nachsendeauftrag?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Nicht so der Sparkasse?

Doch selbstverständlich.
Hast Du ja übrigens auch, wirst Du feststellen wenn Du Dir mal sämtliche vertraglichen Vereinbarungen durchliest.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Starlactica
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erstmal für Eure Antworten. Also ich kann schon nachvollziehen, dass ich Geld dafür bezahlen soll, dass man mich nicht erreichen konnte, da mein Nachsendeantrag ausgelaufen war. Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass die Sparkasse berechtigt ist mir einfach das Geld abzubuchen, ohne dass sie mir überhaupt mitteilt wofür. Das habe ich erst durch eigene Recherche herausgefunden. Normalerweise bekommt man erst eine Rechnung und bezahlt dann...

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
ohne dass sie mir überhaupt mitteilt wofür.

Das soll bedeuten in dem Buchungstext auf dem Kontoauszug war nichts verständliches vermerkt?
Meist steht dort "Nachforschung" oder "Adressermittlung", so kenne ich es jedenfalls.

Das Banken extrav orher eine Rechung dafür senden wäre mir neu.





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Starlactica
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Da stand im Betreff was von Anfrage Einwohnermeldeamt. Es war aber nicht ersichtlich wer und warum er mir das Geld abbucht. Dass Banken keine Rechnung in so einem Fall schicken finde ich unglaublich! Nur weil sie es können heisst das noch lange nicht, dass es ein respektvoller Umgang mit Kunden oder Menschen ist, sich einfach derer Finanzen zu bedienen. Zumal ich im Vertrag auch nicht unterschrieben habe, dass die Sparkasse das darf. Ich habe lediglich unterschrieben, dass ich für entstehende Kosten aufkomme. Nicht, dass ich damit einverstanden bin dass dies geschieht ohne mich in Kenntnis zu setzen. Ich kann ja auch nicht einfach bei irgendwem Geld abbuchen, der gerade Schulden bei mir hat...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Nur weil sie es können heisst das noch lange nicht, dass es ein respektvoller Umgang mit Kunden oder Menschen ist, sich einfach derer Finanzen zu bedienen.


Na ja, wie wir in der jüngeren Vergangenheit schmerzvoll lernen durften, ist das von Dir monierte Verhalten der Banken eher üblicher Bestandteil des Tagesgeschäfts.
Anders ausgedrückt, gab es in dieser Branche jemals den respektvollen Umgang mit Kunden und/oder Menschen?

Für die Berechnung der Nachforschungskosten und deren Einzug von Deinem Konto gibt es mit Sicherheit in den AGB die entsprechende Grundlage. Bei solchen "Kleinigkeiten" sind die Banken nämlich noch sehr korrekt.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Zumal ich im Vertrag auch nicht unterschrieben habe, dass die Sparkasse das darf.

Eigentlich hat jede Bank eine derartige Formulierung zur Aufrechnung in den vertraglichen Vereinbarungen stehen.
Würde mich wundern, wenn ausgerechnet Deine da eine Ausnahme wäre.



quote:
Dass Banken keine Rechnung in so einem Fall schicken finde ich unglaublich!

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Rechung. Und Banken machen halt nichts wenn sie es nicht unbedingt müssen und es Geld kostet.



quote:
Es war aber nicht ersichtlich wer und warum er mir das Geld abbucht.

Also das warum steht da: Anfrage Einwohnermeldeamt = Probleme mit der hinterlegten Adresse.
Und bei Abbuchungen steht auch immer mit dabei wer abbucht, zumindest im Kurzform.





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Nur weil sie es können heisst das noch lange nicht, dass es ein respektvoller Umgang mit Kunden oder Menschen ist, sich einfach derer Finanzen zu bedienen.


Na ja, wie wir in der jüngeren Vergangenheit schmerzvoll lernen durften, ist das von Dir monierte Verhalten der Banken eher üblicher Bestandteil des Tagesgeschäfts.
Anders ausgedrückt, gab es in dieser Branche jemals den respektvollen Umgang mit Kunden und/oder Menschen?

Für die Berechnung der Nachforschungskosten und deren Einzug von Deinem Konto gibt es mit Sicherheit in den AGB die entsprechende Grundlage. Bei solchen "Kleinigkeiten" sind die Banken nämlich noch sehr korrekt.

VG
Roland

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
willy57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo
meine sparkasse hat heute 15€ abgebucht für
PROVISIO­N
SPARKASS­E
ANFRAGE EINWOHNE­RMELDEAM­T
DURCH GST. 1.­004
−15,00 EUR
obwohl die adresse seit einem jahr vorliegt und auch richtig ist..
darf sie das auch???
wäre für eine antwort sehr dankbar

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-- Editiert willy57 am 29.08.2013 23:39

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn die neue Adresse vorliegt, darf sie das nicht. Weise die Bank darauf hin, dass die neue Adresse vorliegt, wie du sie übermittelt hast und verlange, A) den Grund für die Anfrage und B) einen Rechnungsnachweis des Einwohnermeldeamtes und C) eine Gutschrift, weil die Adresse bereits vor lag oder übermittelt wurde.

Hast du Kontoauszüge o.ä. bereits auf neuer Adresse bekommen? Die kann man auch mal vorlegen.

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