Sparkasse ändert Konto

22. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparkasse ändert Konto

Hallo!

Ich bin bei der Sparkasse und hab gestern gelesen, dass die Konten geändert werden.

Also mehr Gebühr und ein kostenfreies Konto bis man 25 ist - darum geht es.

Ich hatte ein Konto, dass bis zum 29. Lebensjahr kostenfrei ist (vor 9 Jahren eröffnet) und nun seh ich online, dass das Konto umgestellt ist und nur noch bis zum 25. Lebensjahr kostenlos ist.

Auf dem letzten Kontoauszug (vor 6 Tagen) steht oben sogar noch die alte Kontobezeichnung drauf. Also muss der Wechsel jetzt erst stattgefunden haben.

Sie haben mir einfach mal 4 Jahre geklaut und ich wurde nicht informiert.

Ich bekomm alle Nachrichten per Online Postfach und da ist nichts - auch ein richtiger Brief kam nie an.

Was kann ich da machen? Das kann doch nicht rechtens sein oder?

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Ich bin bei der Sparkasse und hab gestern gelesen, dass die Konten geändert werden.

Zitat (von meowJENNYrawr):
ich wurde nicht informiert.

Wer findet den Widerspruch?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab es nur zufällig gesehen, weil ich es in der Zeitung gelesen habe.

Auf soetwas achtet man doch normalerweise gar nicht?!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Ich hab es nur zufällig gesehen, weil ich es in der Zeitung gelesen habe.

Ah, ok. Das ist was anderes.



Man müsste mal schauen, was zu dem Thema in den ABG der Bank steht.
Denn in der Regel ist der Kunde bei wesentlichen Änderungen entsprechend zu informieren.


Ich würde so vorgehen:
Schriftlich nachfragen warum sich die Kontobezeichnung geändert hat.
Mit etwas Glück antworten die es habe sich nur die Bezeichnung geändert, sonst nichts. Dann hat man eine verwertbare Aussage.



Wobei: Ganz realistisch betrachtet ist es eh nutzlos, was dagegen zu machen. Denn die Bank kann das Konto jederzeit kündigen.



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#4
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat sich (leider) nicht nur der Name geändert.

Vorher stand dahinter (18-29) und jetzt eben (18-25)

Ist halt die Frage, ob ich da auch fristlos rauskommen kann? Das ist leider nicht das erste Mal, dass ich Probleme mit der Bank hab.

Das nächste Problem wäre aber ein Dispo der dort läuft und monatlich abgezahlt wird(schriftliche Vereinbarung) - da werden die mich dann nicht so schnell rauslassen.
Die monatliche Rate könnten sie aber gern von einem anderen Konto abbuchen, so is nich..

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist halt die Frage, ob ich da auch fristlos rauskommen kann? Das ist leider nicht das erste Mal, dass ich Probleme mit der Bank hab.

Ich würde schriftlich der einseitigen Vertragsänderung widersprechen und verlangen, dass sie den Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen erfüllen.

Dann abwarten, bis sie antworten. Wenn sie sich weigern, wäre meiner Meinung nach die fristlose Kündigung des Kontos durchaus möglich. Dabei klar stellen, dass man lediglich das Konto kündigt, nicht jedoch die Ratenvereinbarung zur Rückführung des Dispos. Das sind zwei voneinander getrennte Verträge und so würde ich es auch behandeln.

-- Editiert von mepeisen am 22.09.2016 11:36

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Ist halt die Frage, ob ich da auch fristlos rauskommen kann?

Einfach mal die Bank fragen, ob die das akzeptieren. Wobei das natürlich taktisch nicht klug wäre gerade jetzt fristlos zu kündigen, den so schnell werden nicht alle die dort auf- und abbuchen reagieren können.

Ansonsten normal kündigen.

Kannst ja schon mal anfangen alle Eingänge und Abbuchungen auf das andere Konto umleiten.



Vorher sollte man natürlich mal nachlesen, was da
Zitat (von meowJENNYrawr):
Das nächste Problem wäre aber ein Dispo der dort läuft und monatlich abgezahlt wird(schriftliche Vereinbarung) - da werden die mich dann nicht so schnell rauslassen.

so drin steht.

Denn mit Kündigung des Kontos wird in der Regel auch der Dispo komplett fälllig.

Ansonsten: Dispo ist die teuerste Kreditart die es gibt, da sollt emans chauen, ob es noch was anderes gibt das man Umschulden kann.



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#7
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

So probier ich es mal.

Die Rate geht ja von dem Konto ab.
Die Rate kann ja nicht mehr eingezogen werden, wenn das Konto nicht mehr existiert.
Mal schauen, was sie dazu sagen.

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#8
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ergänzend sei noch zu erwähnen das die Sparkasse als Institution öffentlichen Rechtes dem GG direkt unterworfen ist und spezielle Grenzen für eine Kündigung seitens der Bank bestehen.
Nach neuen EU Recht dsrf die Bank überhaupt nur in krassen Ausnahnen kündigen, sonst garnicht mehr, zumindest wenn man nicht mehr als ein Konto hat.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Ergänzend sei noch zu erwähnen das die Sparkasse als Institution öffentlichen Rechtes dem GG direkt unterworfen ist und spezielle Grenzen für eine Kündigung seitens der Bank bestehen.

Da wäre ich an substantierteren Ausführungen diesbezüglich interessiert ...



Zitat (von mgrasek100):
Nach neuen EU Recht dsrf die Bank überhaupt nur in krassen Ausnahnen kündigen, sonst garnicht mehr,

Das ist schlicht falsch. Schon alleine deshalb, weil es kein entsprechendes "EU Recht" gibt ...



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#10
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Jo BGH XI ZR 214/14

Sowie RL 2014/92/EU
Hör bitte auf meine Aussagen ständig ohne Grund abzuwürgen, jeder vertut sich mal, es tut dem Forum net gut, wenn man Dinge sagt, die einfach nicht haltbar sind.

Und zu sagen das es das Wort EU Recht in der EU net gibt, ist schon ziemlich kleinlich, zumal es in der Sache aufs selbe bei rauskommt.

Fazit: private Banken dürfen kaum kündigen nur bei einem wichtigen Grund und die Sparkasse eh net
Die Richtlinie gilt für Bürger in Deutschland übrigens seit dem 18 September .

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hör bitte auf meine Aussagen ständig ohne Grund abzuwürgen

Wieso soll er denn damit aufhören? Wenn sie einfach nur falsch sind?
Dein BGH-Urteil stellt lediglich fest, dass diese in den Sparkassen-AGB vorhandene Klausel zu Kündigungen gegen die Inhaltskontrolle verstößt.

Sobald ein Sachgrund vorliegt, darf die Sparkasse kündigen. Sobald ein Sachgrund vorliegt, darf die Sparkasse den Zugang zu ihren Leistungen verweigern. Und das BGH-Urteil bestätigt das sogar.

Zitat:
Fazit: private Banken dürfen kaum kündigen nur bei einem wichtigen Grund und die Sparkasse eh net
Die Richtlinie gilt für Bürger in Deutschland übrigens seit dem 18 September .

Dieses Fazit ist somit einfach nur absurd falsch.

Wenn du dich schon auf eine EU-Richtlinie beziehst, solltest du sie auch verstehen. Ich vermute mal, du beziehst dich hier wirklich auf das Basiskonto (bei uns übrigens als Jedermann-Konto schon länger bekannt). Das Basiskonto hat nichts mit Dispos zu tun. Das Anrecht auf ein Basiskonto hat ebenso nichts damit zu tun. Im Gegenteil: Das Basiskonto ist sogar nach Definition der EU-Richtlinie ein zunächst auf GUTHABEN geführtes Konto.

Der "wichtige Grund", ein Basiskonto zu kündigen ist bereits beispielsweise die Erkenntnis, dass ein Kunde ein zweites Konto führt. Denn einen Anspruch auf ein Basiskonto hat man nur dann, wenn man kein Konto hat.

Ob und wann eine normale Kündigung von Zahlungsverträgen möglich ist, jenseits dessen, was das Basiskonto umfasst, schränkt weder dein "EU-Recht" ein, noch nimmt es dazu überhaupt irgendeine Stellung.

-- Editiert von mepeisen am 23.09.2016 15:17

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Hör bitte auf meine Aussagen ständig ohne Grund abzuwürgen

Ich habe immer einen Grund ...
Wie z.B. den hier:
Zitat (von mgrasek100):
es tut dem Forum net gut, wenn man Dinge sagt, die einfach nicht haltbar sind.

Dafür übrigens volle Zustimmung.

Was mich wundert: und dennoch machst Du es regelmäßig? Immer wieder und wieder?
Mal ehrlich, so was bezeichnet man in Foren als "Troll"...



Zitat (von mgrasek100):
Und zu sagen das es das Wort EU Recht in der EU net gibt, ist schon ziemlich kleinlich,

Nein, das ist schlicht korrekt.
Es geht übrignes nicht um das Wort, denn das Wort gibt es ja in der EU. Bestes Beispiel: Dein Post oder eBay (da wird der Unsinn vom EU-Recht tausendfach am Tag gepostet).
Aber deshalb gibt es noch lange kein "EU-Recht" ...



Zitat (von mgrasek100):
Fazit: private Banken dürfen kaum kündigen nur bei einem wichtigen Grund und die Sparkasse eh net

Absoluter nonsens. Auf welcher Basis wurde das Fazit denn gezogen?
Hast die von Dir zitierten Grundlagen überhaupt gelesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Die Sparkasse darf nicht ohne Grund kündigen und zwar wenn es sich um ein Konto auf Guthabenbasis handelt.
Deine Aussage, dass die Bank zudem "jederzeit" kündigen kann ist nicht richtig, selbst bei einem Dispo geht das nicht.
Wenn das Konto bzw. der Dispo gekündigt werden kann, verbleibt das Konto auf Guthabenbasis auf das man lt EU Richtlinie Ansprüche hat
Also: Kündigung nicht alles, sondern nur Dispo und auch net fristlos.

Und das resultiert auch aus Art 3 GG und dem gebannten Urteil: https://www.test.de/Bundesgerichtshof-Sparkassen-duerfen-nicht-ohne-Grund-kuendigen-4620333-0/

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Wenn das Konto bzw. der Dispo gekündigt werden kann, verbleibt das Konto auf Guthabenbasis auf das man lt EU Richtlinie Ansprüche hat

Und diese Theorie leitet man jetzt woraus genau ab?



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#15
 Von 
smoerf
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Basiskonto gibt es nicht erst seit dem 18.09.2016 sondern bereits seit dem 19.06.2016. Am 18.09. ist dann die Kontowechselhilfe in Kraft getreten, die den Kontoinhabern einen vereinfachten Bankwechsel ermöglichen soll - gehört zwar beides zur Umsetzung Zahlungskontengesetzt, sind aber inhaltlich völlig unterschiedliche Dinge, die quasi nix miteinander zu tun haben.

Die Kündigung der sogenannten Basiskonten wird für die Banken tatsächlich deutlich schwerer, denn diese ist an sehr enge Regeln gebunden, die die Banken nun einzuhalten haben. Ob diese Kündigungsregeln auf alle anderen Kontomodelle übertragbar sind, wird meiner Ansicht nach erstmal die Rechtssprechung zeigen müssen. Im Moment dürften die meisten Banken mit unterschiedlichen Kündigungmöglichkeiten für Basiskonten und die altherkömmlichen Kontomodelle arbeiten.

Zum Thema "die Sparkasse" vom Threadstarter: die eine Sparkasse gibt es schlicht und ergreifend nicht, sondern bei den Konditionen und der Ausgestaltung der einzelnen Produkte kocht jede örtliche Sparkasse ihr eigenes Süppchen, so dass man aus einem Zeitungsartikel nicht ableiten kann, ob diese Preiserhöhung auch für die eigene Sparkasse gilt oder eben nicht. Dafür bedarf es dann schon noch Post vom eigenen Geldinstitut.

Im übrigen versteh ich das mit der Rate für den Dispo nicht so recht! Der Dispokredit ist ja direkt an das Girokonto gebunden, so dass keine Rate für den Kredit belastet und an ein anderes Konto gebucht werden kann. Kann es sein, dass sich der Kreditrahmen monatlich automatisch um einen bestimmten Betrag, z.B. 100 Euro reduziert? Man hat also im August z.B. einen Dispo von 2000 Euro und im September dann nur noch 1900 Euro und im Oktober 1800 Euro? Wenn man solch eine Konstellation hat und nun das Konto selbständig kündigt, muss natürlich auch der Dispo bei der Kontoauflösung ausgeglichen werden. Konten im Soll wird die Bank kaum auflösen können.
Sollte es sich jedoch um ein anderes Konto mit Dispo oder gar um einen Kredit handeln, sollte es der Bank egal sein, woher sie die vereinbarte Rate bekommt. Die kann dann natürlich auch von einem Konto bei einer anderen Bank abgebucht werden.

Gruß
smoerf

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Sparkasse darf nicht ohne Grund kündigen

Weiter oben schreibst du noch was von "sie darf nie kündigen" und von "nur bei gravierenden Gründen". Schön, dass du ein Einsehen hast, dass du am Anfang völlig falsch gelegen hast.

Zitat:
Deine Aussage, dass die Bank zudem "jederzeit" kündigen kann ist nicht richtig, selbst bei einem Dispo geht das nicht.

Natürlich geht das. Solange es fristgerecht passiert. Egal wir oft du deine falschen Aussagen wiederholst, sie werden dadurch nicht richtiger. Es ist einer Bank per se nicht verboten, ordentlich und fristgerecht zu kündigen.
Lediglich die Sparkassen als öffentliches Institut haben da (kleine) Hürden, denn sie brauchen irgendeinen Sachgrund. Aber auch dann können sie problemlos und jederzeit fristgerecht und ordentlich kündigen.

Das Basiskonto ist eine besondere Form, auf die man grundsätzliches Anrecht hat. Offenbar bist du schwer von Begriff, daher wiederhole ich es nochmal: Das Basiskonto hat mit einem Dispo erst mal NÜSCHT zu tun.

Zitat:
Wenn das Konto bzw. der Dispo gekündigt werden kann, verbleibt das Konto auf Guthabenbasis auf das man lt EU Richtlinie Ansprüche hat

Und woher nimmst du diese frei erfundene Ansicht? Das steht nirgendwo. Aber auch wirklich nirgendwo.

Zitat:
Also: Kündigung nicht alles, sondern nur Dispo und auch net fristlos.

Natürlich kann eine Bank alles kündigen, wenn sie einen Sachgrund hat. Sie darf sogar ein Basiskonto kündigen, wenn sie einen Sachgrund hat. Die Hürden für die Kündigung eines Basiskontos sind nur etwas höher. Gekündigt werden kann es trotzdem.

Einen Dispo kann sie jederzeit fristlos kündigen, wenn es dafür einen entsprechenden Sachgrund gibt. Und ein Dispo darf jederzeit ordentlich gekündigt werden und zwar völlig unabhängig.

Nun habe ich das schon zum - 4. mal wiederholt, dass das Basiskonto NICHTS mit einem Dispo zu tun hat.

Zitat:
Und das resultiert auch aus Art 3 GG und dem gebannten Urteil: https://www.test.de/Bundesgerichtshof-Sparkassen-duerfen-nicht-ohne-Grund-kuendigen-4620333-0/

Nein, tut es nicht. Denn du liest aus dem Urteil Dinge raus, die du einfach frei erfindest. Die da aber auch wirklich mit keinem einzigen Wort drin stehen. Wenigstens hast du eingesehen, dass dein Satz, eine Sparkasse dürfe nie kündigen, hoffnungslos falsch war. Vielleicht wird das ja noch was mit dir, wenn du auch einsiehst, dass der Rest deiner Thesen völlig falsch sind.

-- Editiert von mepeisen am 24.09.2016 12:20

Signatur:

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ob diese Kündigungsregeln auf alle anderen Kontomodelle übertragbar sind, wird meiner Ansicht nach erstmal die Rechtssprechung zeigen müssen

Glaube nicht, dass da irgendetwas offen ist.
Die Rechtsprechung hat ja aufgrund der Selbstverpflichtung der Sparkassen das Jedermann-Konto bereits seit vielen Jahren gekannt.

Man muss das Basiskonto vom P-Konto unterscheiden.

Denn das P-Konto ist tatsächlich nur ein Pfändungsschutz-Aufsatz auf jedem normalen Konto.

Das Basiskonto ist vom Mindest-Funktionsumfang her in der Richtlinie vollständig beschrieben und sollte damit zu einem völlig eigenen Kontomodell gehören. Zumindest gehe ich mal davon aus, dass die Banken es zu einem eigenen Kontomodell machen.

Verglichen mit dem Jedermann-Konto: Auch dieses hatte nie die Kündigung als solche erschwert oder eine Sparkasse verpflichtet, statt einer Kündigung grundsätzlich auf ein Jedermann-Konto umzustellen. Das Anrecht, dass man ein Basiskonto bekommen kann führt ja nicht zwangsläufig zum Umkehrschluss, dass niemand mehr gekündigt werden darf.

Jede Bank kann sich erst mal hinstellen und sagen: "Keine Ahnung, ob unser Kunde weitere Konten hat." Wieso also sollte es unmöglich sein zu kündigen?

Spannend wird das doch erst, wenn ein Kunde das Basiskonto aktiv einfordert von einer Bank, weil er A) keinerlei Konto hat oder B) ihm das letzte Bankkonto gekündigt wurde.
Erst dann wird es spannend, was ein Gericht entscheidet. Dass es einen Automatismus dabei gibt, sehe ich nicht.

Sonst müsste doch auch jeder automatisch Strom bekommen, weil man ein Grundrecht auf Strom hat. Ist aber nicht so. Wenn der Strom gekündigt wird, weil der Stromlieferant den Betrieb einstellt und ich will keinen Strom, kriege ich keinen und schließe keine Verträge ab. Erst, wenn ich aktiv Stromlieferungen einfordere (vom Grundversorger beispielsweise) kriege ich auch wieder welchen.

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#18
 Von 
Harry van Sell
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Zitat (von smoerf):
Im übrigen versteh ich das mit der Rate für den Dispo nicht so recht! Der Dispokredit ist ja direkt an das Girokonto gebunden, so dass keine Rate für den Kredit belastet und an ein anderes Konto gebucht werden kann.

Ich nehme an, das es sich um eine interme Rückfürhrungsvereinbarung/Umschuldung handelt.
Banken sind in da gewissen Situationen bei Privatleuten verpflichtet, die Notbremse zu ziehen ...



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