Warum darf die Bank dem Sparbuch-Vorleger, ohne Prüfung dessen Indentität (Ob der Sparbuch-Vorleger mit dem -Inhaber identisch ist), Geld bis zu €.2000,- aus dem Sparbuch einfach auszahlen ?
Nicht mal aus einem Girokonto kann man so einfach Geld abheben.
Sparbuch
5. Januar 2012
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Frage vom 5. Januar 2012 | 09:42
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Sparbuch
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#1
Antwort vom 5. Januar 2012 | 11:05
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Warum darf die Bank dem Sparbuch-Vorleger, ohne Prüfung dessen Indentität (Ob der Sparbuch-Vorleger mit dem -Inhaber identisch ist), Geld bis zu €.2000,- aus dem Sparbuch einfach auszahlen ? <hr size=1 noshade>
Weil das in § 808 BGB so vorgesehen ist, das Sparbuch ist ein "hinkendes" Inhaberpapier.
Schon das selige Reichsgericht hat entschieden, dass die Bank nir bei positiver Kenntnis von der fehlenden Verfügungsbefugnis haftet. Eine Prüfungspflicht besteht nicht.
Dem hat sich der BGH vor 60 Jahren angeschlossen VII ZR 4/58
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#2
Antwort vom 5. Januar 2012 | 15:31
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Welche Papiere gehören noch zu solchem gefährlichen Inhaberpapier ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2012 | 20:03
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Welche Papiere gehören noch zu solchem gefährlichen Inhaberpapier ?
Damit hat sich schon 1857 auf 730 (!) Seiten ein gewisser Dr. Kuntze befasst:
Kuntze
Und: Damals gab es das Sparbuch noch gar nicht.
Kurzfassung: http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier
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#4
Antwort vom 6. Januar 2012 | 19:21
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Das Vorgehen ist je nach Bank sehr unterschiedlich und von Kundenweisung abhängig. So kann man hinterlegen lassen "nur gegen Ausweis" und gute Banken werden mit Sicherheit stutzig, wenn die Person nicht persönlich als Besitzer bekannt ist.
Grundsätzlich ist das Sparbuch eine Urkunde, die man mit Vorlage zu Bargeld machen kann.
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