Hallo,
ich haette da mal eine Frage. Wenn man bei einer Bank oder Sparkasse sein Girokonto kuendigt, da man das Institut wechselt, darf die bisherige Bank oder Sparkasse weiterhin Scoring-Noten festlegen? Obwohl keine Geschaeftsverbindung mehr seit ueber einem halben Jahr besteht werden weiterhin Scoring-Noten festgelegt und zwar von Monat zu Monat immer negativer. Klar - man hat ja keine Informationen mehr ueber Einkuenfte und Ausgaben und unterstellt Verlaeufe einfach.
Die Bank/Sparkasse meint, dass das nach dem BDSG rechtmaessig sei. Ist das so richtig oder kann man verlangen, dass ein Scoring ab Beendigung der Geschaeftsverbindung nicht mehr erfolgt.
Gilt das auch, wenn noch ein Sparbuch mit einem Geringstbetrag, keine 10,-- Euro, vorhanden ist?
Danke vorab fuer die Antworten.
Viele Gruesse
bernardoselva
Scoring
Böse Bank?
Böse Bank?
Wenn man alle Verträge mit dem Institut gekündigt hat, ist die Bank mangels Vertragsgrundlage nicht berechtigt Daten über den ehemaligen Kunden an die Schufa zu übermitteln, es gibt nur eine Ausnahme: Die Bank teilt die Löschung der gemeldeten Konten der Schufa mit.
Besteht noch ein Sparbuch, muss geschaut werden, was im Sparbuchvertrag steht, wird dort eine Datenübermittlung an die Schufa erlaubt, so erfolgt diese auch rechtens.
Unabhängig davon kann man die Datenübermittlung an die Schufa gem. §§ 6 Abs. 2
, 28 Abs. 4 BDSG
auch jederzeit untersagen, bzw. die Einwilligung dazu widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Bank dann ihrerseits kündigt, wobei dies bei einem Sparbuch unwahrscheinlich ist.
-- Editiert von luser2413 am 13.01.2016 03:40
Geht es um die Schufa oder um ein bankinternes Scoring?
Davon abgesehen: Solange es Vertragsbeziehungen gibt (und das noch vorhandene Sparbuch ist eine), darf auch ein Scoring berechnet werden. Siehe §28b BDSG
. Mehr noch: Banken sind sogar über andere Gesetze zu solchen Scorings ausdrücklich verpflichtet aufgrund der Ordnungsmäßigkeit ihrer Geldgeschäfte.
Sobald das Sparbuch gekündigt wurde, darf kein bankinternes Scoring mehr erfolgen. Erst wieder, wenn sich eine neue Geschäftsbeziehung anbahnt.
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Ja, ja - der 28b Den hatte ich natuerlich nicht auf meinem Zettel. Danke fuer die Info!
Viele Gruesse
bernardoselva
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