Rücklastschrift trotz Bareinzahlung am Tag der Wertstellung - berechtigt?

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490541-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschrift trotz Bareinzahlung am Tag der Wertstellung - berechtigt?

Hallo,

falls es schon einmal gefragt wurde, habe ich es in der Suche nicht gefunden. Ich vermute sogar, die Frage ist nicht neu...
Folgendes: Am 15.05.2018 sollten SEPA-Lastschriften zum Wert gestellt werden, die das Girokonto des Betroffenen um rund 110,- Euro nicht hätte bedienen können. Noch am selben Tag wurde eine Bareinzahlung von 150,- Euro getätigt. Nach Wertstellung der Lastschriften wäre somit ein Haben von noch rund 40,- Euro vorhanden.
Die Einzahlung wurde am 16.05.2018 gebucht, mit Wertstellung 15.05.2018. Trotzdem wurden alle Lastschriften, die das Konto ursprünglich überzogen hätten, zurückgebucht und eine Gebühr von 1,50 Euro erhoben wegen der "berechtigten Rückgabe".
Soweit ich das sehe, liegt hier ein Fehler der Bank vor, aber bevor ich den Betroffenen zum Bankberater schicke, wollte ich noch mal sicher gehen.
Angenommen ich irre nicht, könnte der Betroffene die ihm durch die Rücklastschriften entstehenden Kosten (z.B. Mahnkosten der Gläubiger) von der Bank einfordern?

Grüße
Florian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Die Bank muss nicht warten, ob im Laufe des Tages noch Geld eingeht.
Wenn zum Zeitpunkt der Lastschrift kein Guthaben am Konto ist, platzt die Lastschrift.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Die Bank muss nicht warten, ob im Laufe des Tages noch Geld eingeht.

Doch, jedoch ist hier das Geld buchungsmäßig erst am Folgetag eingegangen. Was sagt denn die Bank dazu.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von hh):
Doch,
Nein.
Da die Bank keine Hellseherischen Fähigkeiten hat ist es völlig normal und legitim, dass eine Lastschrift platzt wenn kein Geld auf dem Konto ist.
Die Wertstellung eine Bareinzahlung auf das eigene Konto hat am gleichen Tag zu erfolgen, das ist hier auch der Fall. BGH, Urteil vom 17.06.1997, XI ZR 239/96 , NJW 1997, 3168
Darum geht es hier aber nicht. Die Rückwirkende Wertstellung hat keinen Einfluss auf geplatzte Lastschriften durch zu geringe Deckung zum Zeitpunkt der Belastung. Man müsste also zuerst einmal sehen wann (Uhrzeit) ist die Lastschrift geplatzt? Und wann war die Bareinzahlung? Man kann wohl von keiner Bank verlangen morgens eine Lastschrift nicht platzen zu lassen und abzuwarten ob am späten Nachmittag vielleicht doch noch eine Bareinzahlung kommt.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Ich sehe kein Verschulden der Bank, wenn man einen Tag später Geld einzahlt. Sie hätten die Bareinzahlung am Tag davor machen sollen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Im Rahmen von SEPA sind sehr viele Banken dazu übergegangen, entsprechende Verbuchungen mehrmals täglich durchzuführen.

Im Endeffekt kommt es stark auf den Vertragsinhalt an. Hat man beispielsweise einen Dispo und eine weitere geduldete Überziehungsmöglichkeit, geht eine Lastschrift zunächst immer in ein manuelles Clearing und kann ggf. manuell freigegeben werden bzw. entsprechend auf weitere Einzahlungen gewartet werden. Soweit ich weiß, unterwirft sich aber keine Bank vertraglich wirklich einer Verpflichtung, das bis Ende des Tages abzuwarten.

Zitat:
Noch am selben Tag

Da ist übrigens wichtig, ob man das noch am selben Tag während der Banköffnungszeiten machte. Oder danach an einem Einzahlautomaten... Die Verbuchung am Folgetag deutet für mich auf einen Einzahlautomaten spät abends hin. Auch hier der Verweis auf den Kontovertrag, denn da steht üblicherweise irgendwo drin, wann eine Bank den Buchungstag abschließt.

-- Editiert von mepeisen am 17.05.2018 10:02

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
go490541-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten. Als die Einzahlung getätigt wurde, war der Schalter geschlossen (was jedoch bei der heutigen Struktur der Banken keine Kunst ist). Die Einzahlung war online bereits sichtbar, ebenso das vermeintliche neue Guthaben von rund 40,- Euro. Die Rücklastschriften wurden, zumindest sieht es auf dem Kontoauszug so aus, erst nach der Einzahlung ausgeführt, als also bekannt war, dass es eine Einzahlung gegeben hat.

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