Hallo,
2003 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen und monatlich angespart.
Juli 2010 habe ich ihn mit Summe X beliehen und das Konto wurde mir zum selben Zeitpunkt mit einer Darlehensgebühr belastet. Meine bis dato regelmäßig gezahlten Sparraten habe ich im selben Ramen weiter gezahlt, allerdings wurden diese dann als Rückzahlung / Tilgung gegen gerechnet. Darüber hinaus habe ich zusätzlich weitere "Sonderzahlungen" geleistet, um den Bausparkredit schneller zurück gezahlt zu haben. Der Baukredit ist seit April 2011 komplett zurückgezahlt und das Konto erlosschen.
Nun meine Frage: habe ich noch eine Chance die Darlehensgebühr von der Bausparkasse zurückzufordern oder sind meine Ansprüche verjährt?
Gruß Frank
Rückforderung Dahrlehensgebühr noch möglich?
3. Januar 2015
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Frage vom 3. Januar 2015 | 11:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Dahrlehensgebühr noch möglich?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2015 | 12:13
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Fordern kann man viel. Und es kostet erst mal nicht viel mehr als Briefporto. Allerdings ist es verjährt und daher dürfte es nicht mehr durchsetzbar sein. Ich würde es daher nicht probieren, das gerichtlich durchzusetzen.
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