Hallo ihr Lieben,
ich wusste nicht wie ich das im Betreff kurz und knapp schreiben soll, deswegen hoffe ich das einer das liest und mir eventuell helfen kann.
Also folgendes: ich habe durch einen Gläubiger eine Doppelpfändung bekommen, das heisst, mein Lohn und und mein Konto sind nur durch einen Gläubiger gepfändet,der Gesamtbetrag waren 4400 €. Trotz Ratenzahlung, aber egal. Seit Dezember letzen Jahres sind immer zwischen 350€ und 500€ von meine Lohn an den Gläubiger gegangen plus 1054€ von meinem Weihnachtsgeld. Also zum heutigen Tag sind es nur noch knapp 400 die ich zurückzahlen muss. Ich habe schon bereits ein P-Konto, da ich aber Miete und andere Rechnungen zahlen musste, ist mein Freibetrag von 1133€ schon weg, übrig geblieben sind mir noch 880€ über die ich jetzt aber keine Verfügung mehr habe. So jetzt zu meiner Frage...da es ja nur noch 400€ Restschulden sind, ist es irgendwie möglich das die Bank wenn ich dahin gehe, den Restbetrag selbst überweist, damit die Kontopfändung aufgehoben wird? Das Geld ist ja vorhanden! Ich habe auch schon desöfteren mit dem Gläubiger telefoniert ob die nicht wenigstens die Kontopfändung aufheben könnten wenn die schon von meinem Lohn was bekommen, da hiess es nur ich soll ein Schreiben fertig machen und die schauen dann mal in meine Akte. Bis heute hatte ich nie eine ANtwort bekommen. Obwohl die Ratenvereinbarung 98€ waren und die jetzt von meinem Lohn ja genug bekommen. Also geht das trotz vorhandenem Geld, aber keiner Verfügung darüber
Danke schonmal im vorraus für eine Antwort
Restschuld bezahlen an den Gläubiger, trotz ausgeschöpften Freibetrag,aber vorhandem Geld?
6. August 2018
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Frage vom 6. August 2018 | 15:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuld bezahlen an den Gläubiger, trotz ausgeschöpften Freibetrag,aber vorhandem Geld?
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 6. August 2018 | 18:15
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Freiwillige Zahlungen sind eigentlich grundsätzlich immer möglich.
Da die Bank aber im Zweifel nicht beurteilen kann, wie viel tatsächlich schon abbezahlt ist, muss der Gläubiger die Pfändung dann explizit aufheben. Die Bank wird darauf verweisen, dass der Gläubiger reagieren muss.
Macht das der Gläubiger nicht, müsste man ihm mit Hilfe eines Anwalts und einer Vollstreckungsabwehrklage beikommen.
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