Ist es rechtlich in Ordnung, dass man bei einer Kontopfändung nicht mehr den aktuellen Kontostand sehen kann und wenn man eine Überweisung tätig, die nicht ausgeführt wird, dafür auch noch 3.-€ Aufwendungsersatz zahlen muss?
Bitte um eine schnelle Antwort. Danke
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Rechte bei Kontopfändung
5. Mai 2014
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Frage vom 5. Mai 2014 | 08:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Kontopfändung
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#1
Antwort vom 5. Mai 2014 | 09:23
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Im Online-Banking? Klingt beides merkwürdig. Meinst du wirklich eine Überweisung und keine Lastschrift?
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