Rechte bei Kontoabfrag ohne Selbstauskunft /Befreiung vom Bankgeheimnis

31. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Matze33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Kontoabfrag ohne Selbstauskunft /Befreiung vom Bankgeheimnis

Hallo Forum,

Ich habe da mal eine Frage zu dem oben genannten Thema.
Die Situation ist wie folgt:
Wir waren an einer Immobilie interessiert und wollten diese kaufen.
Nun hat der Verkäufer aber anscheinend über einen Bekannten seinerseits eine Kontoabfrage gemacht und
hat dort gesehen, das ich seit 1.4 einen neuen Arbeitgeber habe und somit noch in der Probzeit bin.
Nun argumentiert der Verkäufer, er hat das Haus jemand anderem Verkauft, da er glaubte unsere Finanzierung würde ja auf "wackligen Beinen" stehen wegen der Probezeit.

Da ich dem Verkäufer ja keine Selbstauskunft bzw. keine Befreiung vom Bankgeheimnis erteilt habe frage ich
mich welche möglichkeiten habe ich hier.
Ist eventuell ein Schadensersatz möglich?

Denn das ist schon sehr dreist, dass der Verkäufer einfach seine Kontakte nutzt um meine Kreditwürdigkeit
noch selbst zu überprüfen.

Danke.

Mit freundlichen Gruß
Matze33


-- Editiert von Matze33 am 31.07.2018 17:16

-- Editiert von Matze33 am 31.07.2018 17:19

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15 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nun hat der Verkäufer aber anscheinend über einen Bekannten seinerseits eine Kontoabfrage gemacht

Und das kann man wie genau beweisen? Der Bekannte arbeitet bei der Bank? Dann würde ich doch mal die Bank fragen, was ihr einfällt, diese Informationen herauszugeben und wieso sie hier deutlich gegen das Bankgeheimnis verstößt.
Aber nicht dass der Verkäufer das auf anderem Wege erfahren hat (Facebook und Co...)

Gab es denn vorab bereits eine definitive Zusage des Verkäufers? Obacht: Selbst eine mündliche Zusage kann sogar noch direkt beim Notartermin zurückgezogen werden.

Zitat:
Ist eventuell ein Schadensersatz möglich?

Was ist denn für ein messbarer Schaden entstanden?

Zitat:
Denn das ist schon sehr dreist, dass der Verkäufer einfach seine Kontakte nutzt um meine Kreditwürdigkeit
noch selbst zu überprüfen.

Vor allem: Was würde es ihn denn angehen. Er bekommt das Geld von dem, der die Sache finanziert. Ob das auf wackeligen Beinen steht oder nicht, kann ihm doch egal sein.

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#2
 Von 
Matze33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Beweisen kann ich das in sofern, da mir der Verkäufer das genauso in einer E-Mail geschrieben hat.
Ja das habe ich auch nie verstanden warum sich der Verkäufer da so genau für die Kreditwürdigkeit interessiert hat ob und warum die Finanzierung auf "wackeligen" Beinen stehen würde.

sehe es genauso wie du, dass es dem Verkäufer eigentlich egal sein kann von wem er sein Geld bekommt,
hauptsache ist er bekommt es.

Nein eine Definitive Zusage zum Haus gab es nicht, jedoch war der Verkäufer durch die Auskunft der Bank nicht
Objektiv beim Verkauf, bzw. hatten wir einen unberechtigten Nachteil.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Matze33):
war der Verkäufer durch die Auskunft der Bank nicht Objektiv beim Verkauf, bzw. hatten wir einen unberechtigten Nachteil.

Das nennt sich "Pech gehabt".



Zitat (von mepeisen):
Er bekommt das Geld von dem, der die Sache finanziert. Ob das auf wackeligen Beinen steht oder nicht, kann ihm doch egal sein.

Nur wenn der dann doch kein Geld geben will, hat der Verkäufer erst mal Zeit und oft auch Geld verloren.



Zitat (von Matze33):
Ja das habe ich auch nie verstanden warum sich der Verkäufer da so genau für die Kreditwürdigkeit interessiert hat ob und warum die Finanzierung auf "wackeligen" Beinen stehen würde.

Hat man denn eine verbindliche, hieb- und stichfeste Kreditzusage der Bank über die Kaufsumme + Nebenkosten?

Ansonsten ist es logisch das der Verkäufer sich dafür interessiert.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Matze33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich Interessiert eigentlich nur ob und was ich hier gegen den Veräufer des Hauses machen kann
da er unberechtigt meine Kontoinformationen abgefragt hat.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Matze33):
Mich Interessiert eigentlich nur ob und was ich hier gegen den Veräufer des Hauses machen kann da er unberechtigt meine Kontoinformationen abgefragt hat.

Wie schon geschrieben: nichts, denn andere fragen ist erlaubt.



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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Davon unabhängig hätte der "Bekannte" aber nicht antworten dürfen. Insoweit kann man durchaus dagegen vorgehen. Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten und/oder der BaFin bzw. bei der Bank selbst.

Ein messbarer Schaden ist hier aber irgendwie nicht entstanden.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Davon unabhängig hätte der "Bekannte" aber nicht antworten dürfen

Wissen wir nicht, denn wir wissen nicht welche Position der Bekannte hatte.
Ob das über eine Bank gelaufen ist, wie der ganze Ablauf war.

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#8
 Von 
Matze33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bekannte des Verkäufer arbeitet bei der Bank wo ich bin nur in einer anderen Stadt

-- Editiert von Matze33 am 01.08.2018 10:07

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
welche Position der Bekannte hatte.

Wieso hängt das Bankgeheimnis von der Position des Bekannten ab?

Wenn der Bekannte natürlich gar nicht bei der Bank gearbeitet hätte, wäre das auch nicht aus Bankgeheimnis-Sicht relevant, korrekt. Aber selbst der Bankvorstand darf so eine Info über einen seiner Kunden nicht einfach so herausgeben.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wieso hängt das Bankgeheimnis von der Position des Bekannten ab?

Weils ein Unterschied macht, ob er "bei" der Bank arbeitet (z.B. als Angestellter), für die Bank (z.B. als Putzservice) oder überhaupt nichts mit denen zu tun hat.


Zitat (von Matze33):
Der Bekannte des Verkäufer arbeitet bei der Bank wo ich bin nur in einer anderen Stadt

Nun, dann würde ich jetzt 4 Briefe mit entsprechendem Inhalt schreiben, je einen an die
- Bank
- Polizei
- Bafin
- zuständige Datenschutzbehörde



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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:

Weils ein Unterschied macht, ob er "bei" der Bank arbeitet (z.B. als Angestellter), für die Bank (z.B. als Putzservice)

Das macht exakt keinen Unterschied. Im Gegenteil: Wenn eine externe Putzkraft solche Daten einsehen dürfte und dann die Info rausgeben dürfte, hat die Bank ein noch viel größeres Problem mit der BaFin...

Zitat:
oder überhaupt nichts mit denen zu tun hat.

Sofern die Datenquelle auch dann nicht die Bank wäre, ja. Deswegen ja meine Frage, ob man das beweisen kann, dass die Info wirklich aus der Quelle "Eigene Bank" kam.

was heutzutage im Zeitalter der Social media und Co immer gerne vergessen: Wer selbst ein "Daten-Exhibitionist" ist, der braucht sich nicht wundern. Wer auf Facebook öffentlich mit einer neuen Anstellung prahlt, der braucht sich nicht wundern, wenn jemand diese Info findet und dann wie der Verkäufer verwertet.

Aber gut, hier ist ja offenbar nachweisbar, dass die Bank gegen das Bankgeheimnis verstoßen hat.

Zitat:
Nun, dann würde ich jetzt 4 Briefe mit entsprechendem Inhalt schreiben, je einen an die

Polizei wüsste ich gerade nicht, inwiefern das relevant ist. Welche Straftat siehst du denn hier?

Achja: Den Brief an die Bank würde ich direkt an die Geschäftsleitung bzw. den Bankvorstand richten.

-- Editiert von mepeisen am 01.08.2018 19:54

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#12
 Von 
Matze33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mein Facebook Account hat nicht meinen richtigen Namen und mein letzter Facebook Post stammt aus 2015.
Das ist der einzigste Socialmedia Account den ich habe. Also darüber kann er mich nicht finden.

Selbst mein Xing Profil ist nicht öffentlich sichtbar, habe ich gerade getestet und
dort war er auch nicht auf meinem Profil. Man findet nichtmal ein Bild von mir Internet.
Also denke ich da kann er es nicht haben.

und wie gesagt ich habe die Aussage von ihm das er es über seinen Bank Kontakt erfahren hat.
Warum sollte man als sowas schreiben, wenn man die Infos aus Facebook oder Xing hätte bekommen können?

-- Editiert von Matze33 am 01.08.2018 20:50

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wir glauben dir das ja. Ist halt auch eine Frage, was man beweisen kann. Du hast es schriftlich. Sehr gut.

Das dürfte die BaFin, den Bankvorstand und den Datenschutzbeauftragten durchaus interessieren. Ob die Polizei, das sehe ich zur Zeit nicht, aber Harry wird eventuell schreiben, wenn ich da was übersehe ;-)

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
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Zitat (von mepeisen):
Polizei wüsste ich gerade nicht, inwiefern das relevant ist. Welche Straftat siehst du denn hier?

Ich würde da den § 203 StGB - Verletzung von Privatgeheimnissen betroffen sehen.
Und je nach Art und Weise der Beschaffung auch noch was in Richtung Computermanipulation.


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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
8. Machen sich Bankenmitarbeiter oder der Vorstand der Bank strafbar bei Verstößen gegen das Bankgeheimnis?
§ 203 Abs.2 StGB regelt den strafrechtlichen Schutz von Geheimnissen, die Amtsträgern („ 11 Nr.2c StGB) und „für öffentlichen Dienst besonders verpflichteten Personen (§ 11 Nr.4a StGB ) anvertraut worden sind. Hierunter fallen Mitarbeiter von Sparkassen und Landesbanken, vgl Schönke/Schröder/Lencker, StGB, 27. Auflage § 203 Rn.44. Die unberechtigte Weitergabe von Daten ist also für Mitarbeiter von Sparkassen und Landesbanken strafbar.Mitarbeiter von privaten Banken können sich bei Verstößen gegen das Bankgeheimnis unter dem Gesichtspunkt der Untreue, sowie § 17 UWG , 55a , 55b KWG strafbar machen.

Das habe ich dazu gefunden

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