Die Bank hat Grundschuld als Sicherheit für das Kredit.
Wenn die Grundschuld als Sicherheit nicht voll werthaltig wäre,
kann die Bank zwangvollstrecken, um Barbetrag (z.B. Sparanlagen o.ä.) gegen der Grundschuld zu tauschen, ohne direkt das Grundstück zu verwerten/ zwangversteigern ?
Pfandtausch-Zwang ?
Böse Bank?
Böse Bank?
Hallo,
irgendwie mutet die Frage etwas diffus an.
Du hast anscheinend einen Immobilienkredit. Wenn du nicht mehr zahlen kannst oder willst, wird die Bank erst einmal versuchen von Dir direkt das Geld zu erhalten.
Im allgemeinen wird sie erst wenn das nicht gelingt versuchen Ihr Geld über die Versteigerung der Immobilie zu erhalten.
Steht in deinem Kreditvertrag nicht in mehr oder weniger abgewandelter Form, dass du mit deinem gesamten Vermögen für den Kredit haftest?
Wenn deine Grundschuld nicht werthaltig (im Sinne ausreichend für die Begleichung der Forderungen der Bank(en) ) dann wirst du (ausser du hast einen anderslautenden Vertrag) trotzdem für den Rest haften - mit all den üblichen Methoden (Zwangsvollstreckung bei Weigerung zu zahlen, ...)
Worauf willst du hinaus?
Die Bank hat keine Lust auf eine Zwangsversteigerung.
Da der Kreditnehmer anderweitig noch Sparanlage hat, will die Bank lieber diese in Anspruch nehmen.
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Hallo icecycle,
quote:Das kann sie natürlich, ein Kreditnehmer haftet in der Regel immer mit seinem gesamten Vermögen. Und der Gläubiger ist auch - mehr oder weniger - frei in der Entscheidung, was er pfändet.
Da der Kreditnehmer anderweitig noch Sparanlage hat, will die Bank lieber diese in Anspruch nehmen.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Bank zuerst die Sparanlagen nehmen muss (wenn sie denn davon weiß), bevor sie die - relativ teure - Zwangsvollstreckung betreibt (Schadenminderungspflicht).
MfG Stefan
-- Editiert reckoner am 12.10.2011 17:50
Muß die Bank für die Pfändung von Sparanlage o.ä. gesonderte Vollstreckungstitel haben (normalerweise wird bei Grundschuldkredit anhand der Grundschuld vollstreckt) ?
quote:
Muß die Bank für die Pfändung von Sparanlage o.ä. gesonderte Vollstreckungstitel haben
Nein, es wäre durchaus denkbar, das diese Aufrechnung durhc vertragliche Vereinbarung gedeckt wäre.
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